Gericht reduziert Geldstrafe gegen Kazaa-Nutzerin

Jammie Thomas-Rasset muss nur noch 54.000 Dollar an die RIAA zahlen. Das vorherige Urteil sah die Zahlung von 1,92 Millionen Dollar vor. Die Angeklagte soll 24 Songs illegal über die Tauschbörse Kazaa angeboten haben.

Ein US-Bezirksgericht hat die gegen die Kazaa-Nutzerin Jammie Thomas-Rasset verhängte Geldstrafe deutlich reduziert. Für das illegale Verteilen von 24 urheberrechtlicht geschützten Songs muss sie nun nur noch 54.000 Dollar oder 2250 Dollar je Lied bezahlen. Eine Geschworenen-Jury hatte im Juni 2009 der Recording Industry Association of America (RIAA) 1,92 Millionen Dollar Schadenersatz zugesprochen.

„Die Notwendigkeit zur Abschreckung rechtfertigt keinen Schuldspruch über 2 Millionen Dollar für den Diebstahl und das illegale Verbreiten von 24 Songs“, schreibt Michael Davis, oberster Richter am Bezirksgericht in Minnesota, in seiner Entscheidung. Nach Ansicht von Joe Sibley, einem der Anwälte von Thomas-Rasset, hat Davis eine Fehlentscheidung der Geschworenen korrigiert. Der Betrag sei nun angemessener und näher an der von der Verteidigung geforderten Abweisung eines Schadenersatzanspruchs.

Die RIAA hatte Thomas-Rasset 2007 wegen illegalen Filesharings verklagt, nachdem diese sich geweigert hatte, einen außergerichtlichen Vergleich einzugehen. In einer ersten Instanz war die Beklagte zur Zahlung von 220.000 Dollar verurteilt worden. Mögliche Fehler des Richters hatten 2008 zu einer Neuverhandlung und schließlich zum Urteil vom Juni 2009 geführt, in dem Thomas-Rasset zur Zahlung von 1,92 Millionen Dollar verpflichtet wurde.

Eine Sprecherin der RIAA erklärte, man prüfe nun die jüngste Entscheidung. Der Verband, der die vier großen Plattenfirmen vertritt, hat sieben Tage Zeit, um die niedrigere Entschädigung zu akzeptieren oder ein neues Verfahren zur Ermittlung eines Schadenersatzanspruchs zu fordern. Auch Thomas-Rasset und ihre Verteidiger haben nach eigenen Angaben noch nicht entschieden, ob sie den neuen Schuldspruch annehmen oder weiter gegen einen Schadenersatz vorgehen wollen.

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