Facebook: Entscheidung im Holzhändler-Prozess vertagt

Noch ist unklar, wo weiterverhandelt wird: in Kalifornien oder New York. Ausschlaggebend ist Mark Zuckerbergs Hauptwohnsitz. Kläger Paul Ceglia wollte den Fall aus taktischen Gründen nach Belmont zurückverlegen lassen.

Richter Richard Arcara hat die Entscheidung im Prozess um Facebook-Gründer Mark Zuckerberg und Holzpellet-Händler Paul Ceglia, welche Instanz sich künftig mit dem Fall beschäftigen soll, auf einen unbekannten Termin vertagt. Ceglia versucht, einen 84-Prozent-Anteil des Social Network einzuklagen.

Die Zuständigkeit des Gerichts hängt vom Wohnsitz Zuckerbergs ab. Ceglias Anwalt, James Grable Jr.von der Kanzlei Connors & Vilardo, warf Zuckerberg vor, ein „flüchtiges Leben aus der Reisetasche“ zu führen. Er behauptete, Zuckerbergs Hauptwohnsitz befände sich nach wie vor in New York. Facebook-Anwalt Orin Snyder hält mit Kalifornien dagegen, wo Zuckerberg in einer Mietwohnung lebt.

Ceglias Anwälte wollten erreichen, dass der Fall wieder an das Bezirksgericht in Belmont zurückgereicht wird, wo Ceglia Ende Juni Klage eingereicht hatte. Dort entschied der Richter anfänglich zu seinen Gunsten und erließ eine einstweilige Verfügung, wonach Facebook bis auf weiteres keine Kapitalanteile verkaufen darf, wie das Wall Street Journal berichtet.

Die Verteidigung beharrt indes darauf, dass es sich bei der Klage nur um Ceglias jüngsten Betrugsversuch handle. „Dieser Fall ist ein Schwindel, den ein verurteilter Straftäter mit einer gut dokumentierten Erfolgsgeschichte von Betrügereien auf den Weg gebracht hat“, wetterte Facebook-Anwalt Snyder.

Ceglia war vergangenes Jahr verhaftet und angeklagt worden, weil er von Kunden 200.000 Dollar erhalten, aber keine Ware geliefert hatte. Den ominösen Vertrag, der ihm Anteile an Facebook zuspricht, fand er erst wieder, als er nach der Verhaftung seine gesamten Papiere durchsuchte.

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