Briten bescheinigen Street View Unbedenklichkeit

Es gibt keinen Hinweis darauf, dass durch die Datensammlung jemand zu Schaden gekommen wäre. Der Information Commissioner geht davon aus, dass auch in anderen Ländern keine persönlichen Details gesammelt wurden, die einen Menschen identifizierbar machen. "Dennoch war es falsch."

Der britische Information Commissioner hat Google Street View Unbedenklichkeit bescheinigt. Die eingesehenen Daten enthielten keinerlei wichtige persönliche Details, die eine Person identifizierbar machen, heißt es in einer Stellungnahme (PDF).

Der Commissioner habe nur in einen Teil jener Daten Einsicht genommen, die in Großbritannien gesammelt worden waren, sagte ein Sprecher. Es sei daher nicht auszuschließen, dass Google Street View in anderen Ländern wichtige Daten gesammelt habe. Dennoch sei nicht davon auszugehen: „Auf Basis der von uns begutachteten Informationen ist es unwahrscheinlich, dass Google signifikante persönliche Daten gesammelt hat.“

Zudem gebe es keinerlei Hinweise darauf, dass die gesammelten Daten jemandem zum Nachteil gereicht haben oder schaden könnten. „Dennoch war es falsch, die Informationen zu sammeln.“

Mitte Mai war bekannt geworden, dass Google „irrtümlich“ Datenverkehr aus ungesicherten WLANs aufgezeichnet und gespeichert hatte. Ende Juni hatte die britische Polizei Ermittlungen gegen Google eingeleitet. In den USA untersuchen mittlerweile 38 Bundesstaaten Googles Schnüffeleien.

Seit Mitte Juli sind die Street-View-Autos wieder unterwegs. Sowohl die Hardware als auch die Software, mit der die WLAN-Daten gesammelt worden waren, seien aus den Autos entfernt worden, sagte Google-Sprecher Brian McClendon.

Themenseiten: Big Data, Datendiebstahl, Datenschutz, Google, Internet, Politik, Privacy, WLAN

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Briten bescheinigen Street View Unbedenklichkeit

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *