Rambus scheitert mit Patentklage gegen Micron

Angebliche Beweise wurden nicht vorschriftsmäßig aufbewahrt

Am Freitag hat ein Bezirksgericht im US-Bundesstaat Delaware entschieden, dass die von Rambus gegen Micron Technology eingereichte Patentklage nicht verhandelt wird. Nach Ansicht der zuständigen Richterin Sue L. Robinson hat Rambus „vorsätzlich oder fahrlässig seine Pflichten zur Aufbewahrung möglicher Beweismittel verletzt.“ Als Folge könnten zwölf Rambus-Patente nicht gegenüber Micron durchgesetzt werden.

Rod Lewis, Vizepräsident für Rechtsangelegenheiten bei Micron, begrüßte die Entscheidung der Richterin: „Wir gehen davon aus, dass das Urteil auch auf andere laufende Verfahren angewendet werden kann.“ Rambus kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. „Die Entscheidung des Gerichts steht im krassen Widerspruch zu den Entscheidungen des Bezirksgerichts in Kalifornien, das keine Fehler bei der Vorhaltung von Dokumenten festgestellt hat“, sagte Tom Lavelle, leitender Vizepräsident von Rambus.

Nach Bekanntwerden des Urteils fiel der Kurs der Rambus-Aktie zeitweise um mehr als 40 Prozent und schloss mit einem Minus von über 7 Dollar bei 11,24 Dollar. Sollten andere US-Gerichte bei ähnlichen Patentklagen von Rambus der Entscheidung von Richterin Robinson folgen, könnten dem Unternehmen erhebliche Lizenzeinnahmen verloren gehen. Rambus lizenziert Speichertechnologien für SDRAM und DDR-RAM an Chiphersteller wie AMD, Intel oder Toshiba.

Themenseiten: Business, Micron Technology, Rambus, Urheberrecht

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Rambus scheitert mit Patentklage gegen Micron

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *