EU reicht Kartellklage gegen Intel ein

Chiphersteller muss sich wegen illegaler Geschäftspraktiken verantworten

Die EU-Kommission hat am Donnerstag eine Kartellklage gegen Intel angestrengt. Die europäischen Wettbewerbshüter werfen dem amerikanischen Halbleiterhersteller vor, illegale Geschäftspraktiken gegen den Konkurrenten AMD angewandt zu haben.

Die Kommission ermittelt nun, ob Intel mit wettbewerbsfeindlichen Mitteln versucht hat, seine Vormachtstellung am Markt zu behaupten. Nicht nur die EU untersucht Kartellvorwürfe gegen Intel. Auch die Behörden in den USA, Südamerika und Japan haben den Branchenprimus wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht im Visier.

Laut AMD hat Intel im Ringen um Kunden unfaire Rabatte gewährt. Zudem sollen auch Hersteller wie Dell oder Hewlett-Packard mit Preiserhöhungen unter Druck gesetzt worden sein.

Die EU-Kommission sammelt bereits seit Sommer 2005 Beweise und Indizien für die angeblich unfairen Geschäftspraktiken. Damals hatten die Wettbewerbshüter verschiedene Intel-Büros in Europa nach belastendem Material durchsucht und sind offenbar fündig geworden.

Im Oktober vergangenen Jahres war die Beweisführung weitgehend abgeschlossen; seitdem haben die Anwälte an einem Entwurf für die Anklage gegen Intel gearbeitet. Sollte der Chiphersteller verurteilt werden, kann die EU, wie etwa im Fall Microsoft, eine Kartellstrafe in Millionenhöhe aussprechen und mit Auflagen eine Änderung der Geschäftspraktiken erzwingen.

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