Spotify lässt sich in Webseiten integrieren

Sowohl der Betreiber als auch der Zuhörer müssen allerdings Mitglied bei Spotify sein. Dies ist kostenlos möglich, erfordert aber ein Facebook-Konto. Tumblr ermöglicht einfaches Veröffentlichen von Songs via Spotify auch ohne Website.

Der Musikstreamingdienst Spotify hat einen „Spotify Play Button“ vorgestellt. Wer ihn in eine HTML-Seite integriert, kann Besuchern einen Song, ein Album oder eine Playlist vorspielen. Dies funktioniert kostenlos; Spotify verspricht auch, sich um das Honorar für die Musiker zu kümmern.

Spotify

„Sie wollen Ihren Fans Zugang zu einem Song, einem Album oder einer kompletten Abspielliste Ihrer Wahl verschaffen und sicherstellen, dass die Leute beim Hören auf Ihrer Seite bleiben. Alles das leistet der Spotify Play Button gratis, und er stellt auch sicher, dass die Künstler für jeden Abruf entlohnt werden“, zitiert die Pressemitteilung Chief Product Officer Gustav Söderström.

Um einen solchen Button zu integrieren, muss der Anwender Spotify-Nutzer sein. Da die Webseite bei Besuchen auf den Spotify-Player (die Client-Software des Diensts) zugreift, muss offenbar auch der Besucher bei dem Dienst registriert sein. Dies ist kostenlos – mit Werbung – möglich, erfordert aber ein Facebook-Konto für die Anmeldung. Spotify Unlimited kostet in Deutschland 4,99 Euro pro Monat, Spotify Premmium mit Offline-Synchronisation 9,99 Euro monatlich.

Die Huffington Post und Entertainment Weekly gehören Spotify zufolge zu den ersten Sites, die via Spotify Musik einbinden. Auch der Mikroblog Tumblr unterstützt die neue Musik-Option direkt aus dem Dashboard heraus. Dort lässt sich einfach ein Song oder Album angeben – den Rest erledigt Tumblr.

Für Webseiten und Blogsysteme ist das Prozedere etwas komplexer. Die Nutzer benötigen die URL zu ihrer Musik, die sie in einen Generator kopieren. Den erzeugten Code stellen sie auf ihre Seite. Größe und Gestaltung lassen sich anpassen. Der Nutzer entscheidet auch, ob die komplette Abspielliste einsehbar ist.

Deutsche Datenschützer raten von Spotify ab. „Das Telemediengesetz verpflichtet die Internetdiensteanbieter, eine anonyme oder pseudonyme Nutzung des Dienstes anzubieten. Ein solches Recht wird aber nicht gewährt, wenn sich der User vorher bei Facebook registrieren lassen muss“, sagt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar. In diesem Punkt hatte Spotify US-Nutzern schon 2011 Besserung versprochen – die aber nie kam.

Am einfachsten lassen sich Webseiten mit Songs oder Alben bei Tumblr erstellen (Screenshot: Spotify).
Am einfachsten lassen sich Webseiten mit Songs oder Alben bei Tumblr erstellen (Screenshot: Spotify).

[mit Material von Don Reisinger, News.com]

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