Nach erfolgreicher Vermittlung: TKG-Novelle endgültig verabschiedet

Nach dem Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat dem im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss zugestimmt. Er sieht unter andere eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei der Frequenzvergabe vor.

Der Bundesrat hat den im Vermittlungsausschuss erarbeiteten Kompromiss zur Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) einstimmig angenommen. Der Bundestag hatte schon am Donnerstag grünes Licht für die überarbeitete Version der TKG-Novelle gegeben. Damit ist die Gesetzesnovelle endgültig verabschiedet.

Bundestag

Der Vermittlungsausschuss hatte seine Arbeit am Mittwoch erfolgreich beendet. Er musste eingeschaltet werden, weil sich der Bundesrat im November gegen die Ende Oktober vom Bundestag beschlossene TKG-Novelle ausgesprochen hatte. Strittig war unter anderem, wie der Ausbau schneller Internetzugänge in ländlichen Gebieten gefördert werden soll. Der Bundesrat forderte eine Beteiligung der Länder an den möglichen zukünftigen Erlösen des Bundes aus Frequenzversteigerungen, weil sich diese zweckgebunden für den Breitbandausbau verwenden ließen.

Die Bundesregierung sicherte jetzt in einer Protokollerklärung zu, „mit den Ländern eine einvernehmliche Regelung über die Erlösverteilung zu erarbeiten“. Der Bund sei sich bewusst, dass die Länder von einer hälftigen Verteilung der Erlöse nach Abzug der umstellungsbedingten Kosten ausgehen, heißt es darin.

Generell sieht der am Mittwoch gefundene Kompromiss eine intensivere „Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der künftigen Frequenzplanung, -verwaltung und -verteilung“ vor. Die Länder sollen künftig mehr Mitspracherecht bei der Frequenzvergabe bekommen.

Mit einer Änderung der Frequenzgebührenverordnung, die zeitgleich mit der TKG-Novelle in Kraft treten soll, will die Bundesregierung Inhalteanbietern einen preisgünstigen Wechsel des Sendernetzbetreibers ermöglichen und so den Wettbewerb fördern. Gemeinsam mit der KfW-Förderbank planen Bund und Länder zudem, Vorschläge zu erarbeiten, um die bestehenden KfW-Programme für Kommunen besser zum Breitbandausbau zu nutzen. Für Herbst 2012 ist eine Evaluation angekündigt.

Mit Inkrafttreten der TKG-Novelle werden Verbraucher von einigen Verbesserungen profitieren. Dazu zählt etwa das Verbot teurer Telefonwarteschleifen und die Preisansagepflicht bei Call-by-Call-Dienstleistungen, ein vereinfachter Wechsel zu einem günstigeren Anbieter und die vertragsunabhängige Mitnahme der Mobilfunknummer sowie verschärfte Datenschutzregeln.

Der Branchenverband Bitkom befürwortet den Großteil der Neuerungen im Telekommunikationsgesetz. „Die Gesetzesnovelle trägt dazu bei, den Ausbau schneller Breitband-Internetzugänge überall in Deutschland voranzutreiben“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder in Berlin. Er begrüßte auch, dass der Gesetzgeber „auf die Dynamik des Wettbewerbs im Telekommunikationsmarkt“ setze und ein „Übermaß an Regulierung“ vermeide. „Der Breitbandausbau in Deutschland ist ein Erfolgsmodell und funktioniert aus dem Markt heraus. Mit zusätzlichen Regelungen und Eingriffen würde die Dynamik des Ausbaus eher gebremst als beschleunigt.“

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