LG Düsseldorf: Galaxy Tab 10.1N ist in Ordnung

Laut der vorsitzenden Richterin unterscheidet es sich deutlich genug vom iPad. Damit darf Samsung sein Tablet weiter in Deutschland verkaufen. Seine endgültige Entscheidung gibt das Landgericht am 9. Februar bekannt.

Das Landgericht Düsseldorf hat Apples Antrag auf einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 10.1N abgelehnt. Apple will es europaweit verbieten lassen, wie N-TV berichtet. Die von Samsung vorgenommenen Änderungen am Gerät seien nach vorläufiger Bewertung ausreichend, erklärte Richterin Johanna Brückner-Hofmann. Es unterscheidet sich damit deutlich genug von Apples Geschmacksmuster.

Ein breiterer Rahmen sowie das größere Hersteller-Logo des Galaxy Tab 10.1N seien „etwas, was sofort ins Auge fällt“, zitiert N-TV die vorsitzende Richterin. Apples Anwalt hielt demnach dagegen, das Gesamtdesign sei aber gleich geblieben. „Wenn jemand schon einen Tablet-Computer im gleichen Markt und Preissegment anbieten will, muss sich das Gerät doch hinreichend unterscheiden.“

Galaxy Tab 10.1N (Bild: Samsung)
Galaxy Tab 10.1N (Bild: Samsung)

Das sah das Gericht anders: Es komme zu keiner sogenannten „Herkunftstäuschung“. Anhand des großen Logos sei das Samsung-Gerät zweifelsfrei vom iPad zu unterscheiden. Schließlich seien Apple und Samsung „bekannter als die Bundeskanzlerin“.

Ende November hatte Samsung damit begonnen, die modifizierte Variante seines Android-Tablets in Deutschland auszuliefern. Es unterscheidet sich von der ursprünglichen Version hauptsächlich durch zwei Designänderungen: Zum einen zieht sich um das neue 10-Zoll-Tablet ein breiteres Metallband, das bis auf die Vorderseite reicht. Zum anderen wurde die Position der Lautsprecher verändert, die nun an der obereren Längsseite des Gehäuses angebracht sind.

Wenige Tage später beantragte Apple eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Düsseldorf. Eine Klage soll zudem den Verkauf des Galaxy Tab 10.1N in der Europäischen Union verhindern. Seine Entscheidung wird das Gericht voraussichtlich am 9. Februar verkünden.

Das Düsseldorfer Landgericht hatte schon am 9. August auf Antrag von Apple ein Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 innerhalb der Europäischen Union mit Ausnahme der Niederlande verhängt. Im September bestätigte es seine Entscheidung, grenzte das Verkaufsverbot aber auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein. Apple wirft Samsung Patentverletzungen und unfairen Wettbewerb vor. Es soll für seine Smartphones und Tablets der Produktreihe Galaxy sowie weitere Mobiltelefone die Nutzeroberfläche und andere Designelemente von Apples iPhone und iPad kopiert haben.

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