Kino.to-Urteil: Streamen und Herunterladen ist dasselbe
Der Gesetzgeber meint mit "vervielfältigen" auch "herunterladen". Das schließt zeitweiliges Herunterladen ein. Den vierten Angeklagten im Fall Kino.to hat der Richter jetzt zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. weiter