Online-Veröffentlichung eines Urteils mit Namensnennung kann unzulässig sein

Prinzipiell können Urteile mit Nennung der Namen der Beteiligten veröffentlicht werden. Das darf aber nicht in erster Linie geschehen, um eine der Prozessparteien an den Pranger zu stellen. Dann tritt das allgemeine Informationsinteresse in den Hintergrund und der Name im Urteil ist zu schwärzen. weiter