BGH erklärt internetbasierte Videorekorder für „in der Regel“ unzulässig
RTL sieht seine Urheberrechte durch Shift-TV verletzt. Der BGH kann aber noch kein abschließendes Urteil fällen. Zunächst muss das Berufungsgericht den genauen Ablauf der Aufzeichnungen von Fernsehprogrammen prüfen. weiter