Generalbundesanwalt ermittelt gegen Netzpolitik.org wegen Landesverrats

Anzeige hatte Anfang Juli Hans-Georg Maaßen erstattet, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz. Es geht um Berichte des Blogs vom Frühjahr über eine neue Überwachungseinheit. Bisher war unklar, ob sich die Ermittlungen nur gegen die unbekannten Whistleblower oder auch die Redaktion richten würden.

Der Generalbundesanwalt ermittelt gegen den Blog Netzpolitik.org wegen Landesverrats. Das meldete zunächst die Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR. Der Blog bestätigt inzwischen, ein Schreiben des Generalstaatsanwalts erhalten zu haben.

Laut der Süddeutschen Zeitung hatte Hans-Georg Maaßen, der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Anzeige erstattet. Netzpolitik.org hatte im Februar und April jeweils Auszüge aus vertraulichen Berichten des Verfassungsschutzes publiziert. Sie bezogen sich auf die Schaffung einer Überwachungseinheit, die Kommunikation und Organisation von Extremisten im Internet untersuchen sollte. Die Artikel erschienen unter dem Überschriften „Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an ‚Massenauswertung von Internetinhalten‘“ und „Geheime Referatsgruppe: Wir präsentieren die neue Verfassungsschutz-Einheit zum Ausbau der Internet-Überwachung.“

Netzpolitik.org (Bild: Netzpolitik.org)Netzpolitik.org hatte von der Anzeige schon vor drei Wochen erfahren und sich unter anderem damit befasst, dass in solchen Fällen eine Ermittlung durch den Generalbundesanwalt unüblich sei. Unklar war zunächst gewesen, ob sich die Ermittlungen ausschließlich gegen die Quellen des Blogs – also so genannte Whistleblower – oder auch gegen die Redaktion richten wenden würden. Das bei Netzpolitik.org eingegangene Schreiben nennt nun die beiden Betreiber Andre Meister und Markus Beckedahl sowie Unbekannt als Gegenstand der Ermittlungen.

Der Straftatbestand des Landesverrats wird von Paragraf 94 des Strafgesetzbuchs definiert: „Wer ein Staatsgeheimnis […] an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekanntmacht, um die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, und dadurch die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“ Er wurde in der Geschichte der Bundesrepublik gelegentlich gegen Medien vorgebracht; bekanntestes Beispiel dürfte die Spiegel-Affäre von 1962 bleiben, nachdem das Magazin über geheime NATO-Planungen für den Fall eines Erstschlags der Sowjetunion berichtet hatte.

Unter den Twitter-Hashtags #Pressefreiheit und #Netzpolitik protestieren viele Bundesbürger gegen das Vorgehen der Behörden gegen netzpolitik.org. Auch Politiker nehmen Stellung zu der Affäre. Ralf Stegner von der SPD hält die ganze Sache für einen „schlechten Scherz“.

Datenschützer Peter Schaar sieht die Verfassung in Gefahr:

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Themenseiten: Internet, Netzpolitik.org, Politik, Zensur, Überwachung

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1 Kommentar zu Generalbundesanwalt ermittelt gegen Netzpolitik.org wegen Landesverrats

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  • Am 31. Juli 2015 um 19:46 von ichus

    Und unsere Staatsführung setzt sich dann bitte auch gleich mit auf die Anklagebank.

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