Marktüberwachung 2024: 5,3 Mio. Geräte fielen durch

Die Bundesnetzagentur hat 8.000 Gerätetypen ermittelt, die gesetzliche Anforderungen nicht erfüllten und zum Teil erhebliche Mängel aufwiesen. 

„Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher vor Produkten, die auf den Markt gelangen und vorgeschriebene Anforderungen nicht einhalten. Oft kommen diese aus Drittstaaten, vor allem aus China,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur sanktionierte die Produkte im Online- und im stationären Handel sowie in Zusammenarbeit mit dem Zoll. Geräte mit technischen oder formalen Mängeln wie fehlenden Angaben zum verantwortlichen Wirtschaftsakteur in der EU oder fehlender CE-Kennzeichnung dürfen in Deutschland nicht angeboten werden.

Onlinehandel

Die Online-Marktüberwachung der Bundesnetzagentur hat im Jahr 2024 insgesamt 1.425 auffällige Angebote identifiziert und in Zusammenarbeit mit den Verkaufsplattformen entfernt. Das betraf eine Stückzahl von rund 3 Millionen Geräten.

In 2024 hat die Bundesnetzagentur eine Kampagne zur Überprüfung von Online Angeboten auf Plattformen außerhalb der EU durchgeführt. Dafür bestellte sie Testprodukte und führte Sichtprüfungen am Bildschirm durch. Außerdem forderte sie Konformitätsunterlagen von den verantwortlichen Wirtschaftsakteuren an und wertete diese aus.

Das Ergebnis der Kampagne zeigte, dass fast alle Produkte auffällig waren. Zu den überprüften Produkten zählten unter anderem ferngesteuerte Drohnen, zu denen keinerlei Konformitätsunterlagen bereitgestellt wurden, nicht CE-gekennzeichnete LED-Beleuchtungseinrichtungen oder unzulässige Störsender.

Einzelhandel

Im deutschen Einzelhandel überprüfte die Bundesnetzagentur knapp 2.500 Gerätetypen. Dabei erließ sie 28 Vertriebsverbote und sprach 872 Aufforderungen zur Mängelbehebung für nicht konforme Produkte aus. Das betraf eine Stückzahl von über 1,9 Millionen Geräten.

Die Bundesnetzagentur überprüfte darunter beispielsweise Multifunktions-Ladegeräte. Diese können Störungen in Frequenzbereichen verursachen, die von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten genutzt werden. Einige Geschwindigkeitsmesser, die als Zubehörartikel für Kraftfahrzeuge dienen, hielten bei messtechnischer Überprüfung die zulässige Sendefrequenz nicht ein. Dadurch stören sie Flugfunk- und Flugnavigationsfunkdienste. Bei Funkanlagen können von stromführenden Teilen oder defekten Akkus Gefahren ausgehen. Die Bundesnetzagentur achtet bei diesen Produkten darauf, dass die Anforderungen an die Gerätesicherheit eingehalten werden.

Zusammenarbeit mit dem Zoll

Im Jahr 2024 meldete der Zoll rund 5.500 verdächtige Warensendungen an die Bundesnetzagentur. Davon waren rund 92 Prozent auffällig und erhielten keine Freigabe für den europäischen Markt. Von der Einfuhrsperre waren mehr als 406.000 Geräte betroffen.

Themenseiten: Marktüberwachung, Regulierung, Verbraucherschutz

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