Wann die NIS2-Richtlinie kommt, die für den 17. Oktober 2024 geplant war, ist offenbar völlig unklar. In der Antwort des Innenministerium heißt es lediglich, dass bei einem zügigen parlamentarischen Verfahren ein Inkrafttreten des Gesetzes im ersten Quartal 2025 möglich sei.
„Die Verzögerung einer Richtlinie, die für mehr Sicherheit im Netz sorgen soll, ist heikel, weil es zur Verunsicherung bei Unternehmen führt“, sagt Christoph Ahlhaus, Bundesgeschäftsführer Der Mittelstand. BVMW. Denn Cyberattacken gehörten zu den größten Risiken für die Überlebensfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, so der Mittelstandschef weiter.
Die Verzögerung ist nicht nur ein Dämpfer für alle, die auf eine schnelle Umsetzung der NIS2-Richtlinie gehofft hatten, sie bringt auch Vorteile für Unternehmen, die in Sachen Sicherheit im Netz noch Nachholbedarf haben. Die Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand rät allen kleineren und mittleren Unternehmen, Handwerksbetrieben und Start-ups jetzt dazu, die eigene Betroffenheit zügig zu prüfen und hilft mit informativen Artikeln und Workshops dabei. Auch unabhängig von der kommenden Richtlinie sollten Betriebe das Thema anpacken und sich kostenfrei zu Prävention und Reaktion auf Cyberangriffe informieren.
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