Apple hat den Streit um Steuernachzahlungen seiner irischen Tochtergesellschaften verloren. Der Gerichtshof der Europäischen bestätigte die Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016, wonach der iPhone-Hersteller Steuern in Höhe von 13 Milliarden Euro nachzahlen muss. Ein früheres Urteil, das Apple entlastete, hob das Gericht auf.
In dem Streit ging es um Steuervergünstigungen, die Irland zwischen 1991 und 2014 mehreren Gesellschaften des Apple-Konzerns gewährte. Nach Ansicht der EU-Kommission handelte es sich dabei um illegale staatliche Beihilfen. Dagegen klagten Irland und die Apple-Töchter Apple Sales International und Apple Operations Europe – anfänglich mit Erfolg.
In erster Instanz urteilte das Gericht, dass die EU-Kommission nicht ausreichend bewiesen habe, dass die gewährten Steuererleichterungen Apple einen „selektiven Vorteil“ verschafft hätten. Diese Einschätzung wies der Gerichtshof nun zurück. „Mit seinem Urteil hebt der Gerichtshof das Urteil des Gerichts auf ein Rechtsmittel der Kommission hin auf und entscheidet endgültig über den Rechtsstreit“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichtshofs.
Der Gerichtshof weist auch darauf hin, dass gegen das Urteil „beschränkte Rechtsmittel“ eingelegt werden können. Ein Rechtsmittel habe aber grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung.
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