Neben Apple droht nun auch Microsoft neuer Ärger mit den Wettbewerbshütern in Brüssel. Die Europäische Kommission hat Microsoft eine sogenannte Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt. Sie enthält die bisher ermittelten Anhaltspunkte zu möglichen „missbräuchlichen Kopplungspraktiken“ bei Microsofts Videochat-Anwendung Teams.
Nach Auffassung der Kommission hat Microsoft durch die Bündelung von Teams mit den Programmpaketen Office 365 und Microsoft 365 gegen EU-Kartellvorschriften verstoßen. So soll Microsoft im Markt für SaaS-Produktivitätsanwendungen für gewerbliche Nutzer eine weltweit beherrschende Stellung innehaben und so durch die Kopplung den Markt für Kommunikations- und Kooperationssoftware einschränken. Außerdem soll Redmond sein paketzentriertes Modell gegenüber konkurrierenden Anbietern individueller Software abschotten.
„Insbesondere befürchtet die Kommission, dass Microsoft Teams möglicherweise einen Vertriebsvorteil verschafft hat, indem es den Kunden nicht die Möglichkeit bietet, selber zu entscheiden, ob sie bei einem Abonnement von Microsofts SaaS-Produktivitätsanwendungen Zugang zu Teams erhalten wollen oder nicht“, teilte die EU-Kommission mit. „Dieser Vorteil könnte durch die Einschränkungen der Interoperabilität zwischen mit Teams konkurrierenden Programmen und den Softwarepaketen von Microsoft noch verschärft worden sein. Das Verhalten könnte die Konkurrenten von Teams zum Nachteil der Kunden im Europäischen Wirtschaftsraum daran gehindert haben, in Wettbewerb zu Teams zu treten und damit auch den Innovationswettbewerb voranzutreiben.“
Im Juli 2023 hatte die EU nach Beschwerden von Slack ein offizielles Verfahren gegen Microsoft eingeleitet. Die von dem Softwarekonzern daraufhin vorgenommenen Änderungen wie die Entkopplung von Office und Teams stuft die EU-Kommission jedoch als unzureichend ein. Microsoft erhält nun die Möglichkeit, die Untersuchungsakte der Kartellermittler einzusehen. Eine Stellungnahme kann anschließend schriftlich oder in Form einer mündlichen Anhörung erfolgen. Sollte die Kommission anschließend zu dem Schluss kommen, dass ein Zuwiderhandlung vorliegt, können nicht nur die fraglichen Geschäftspraktiken untersagt, sondern auch eine Geldbuße von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden.
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