Android Advertising ID: Aktivist Max Schrems reicht DSGVO-Beschwerde gegen Google ein

Android generiert eine Werbe-ID automatisch beim ersten Einschalten. Der Beschwerde zufolge holt Google die dafür benötigte Zustimmung gemäß DSGVO nicht ein. Die ID lässt sich auch nicht abschalten sondern nur durch eine neue ID ersetzen.

Der Datenschutzaktivist und Jurist Max Schrems hat über seine Non-Profit-Organisation noyb eine DSGVO-Beschwerde gegen Google eingereicht. Er wirft dem Unternehmen vor, über die Android Advertising ID „ohne gültige rechtliche Grundlage“ die Aktivitäten von Nutzern zu verfolgen und die gewonnenen Daten zu Werbezwecken an „unzählige Dritte“ weiterzugeben.

Datenschutz (Bild: Shutterstock.com/Mathias Rosenthal)„Ein Telefon kaufen, aber einen Tracker bekommen“ kommentiert noyb in einem Aufruf für einen Crowdfunding-Kampagne, mit der die Beschwerde finanziert werden soll. Jedes Android-Gerät generiere beim ersten Einschalten eine eindeutige Tracking-ID, die wie ein „digitales Nummernschild“ funktioniere. Google sowie Partner in Googles Werbe-Ökosystem seien so in der Lage bestimmte Aktivitäten von Nutzern nachzuverfolgen.

Das EU-Recht schreibe jedoch vor, dass Nutzer jeder Form von Tracking zustimmen müssten. „Google sammelt aber keine gültige Opt-in-Zustimmung, bevor die Tracking-ID erstellt wird, sondern scheint diese IDs ohne explizite Zustimmung der Nutzer zu generieren.“

Schrems kritisiert auch, dass es keine Möglichkeit gibt, die Vergabe einer eindeutigen Werbe-ID zu verhindern. Android lasse zwar das Löschen der ID zu, generiere aber automatisch eine neue ID, die die bestehende ersetze. Es würden weder die vorhandenen Daten gelöscht, noch ein künftiges Tracking gestoppt.

„Es ist grotesk: Wenn man nicht mehr getrackt werden möchte, muss man bei Google einem erneutem Tracking zustimmen. Das ist so, als könnte man einen Vertrag nur unter der Bedingung kündigen, einen neuen zu unterschreiben. Das System von Google scheint die Ausübung der Nutzerrechte strukturell zu verhindern“, kommentierte Stefano Rossetti, Datenschutzjurist bei noyb.

Die formelle Beschwerde wurde nun im Namen eines Österreichers bei der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB) eingereicht. Grundsätzlich kann die Datenschutzbehörde eines EU-Mitgliedstaats eine Behörde eines andere EU-Mitglieds einbeziehen. Eine Geldstrafe könnte bis zu 4 Prozent des weltweiten Umsatzes von Google betragen, was laut noyb einem Betrag von bis zu 5 Milliarden Euro entspricht.

Werbung ist Googles wichtigste Einnahmequelle. Damit wird auch die Entwicklung von Android finanziert, das Google kostenlos an Gerätehersteller abgibt. Allerdings war das Mobilbetriebssystem auch schon Gegenstand einer EU-Kartelluntersuchung. Die Wettbewerbshüter kritisierten, dass Google seine Partner zwingt, bestimmte eigene Apps auf Android vorzuinstallieren. Stattdessen bittet Google nun seine europäische Android-Partner zur Kasse. Sie dürfen nun eine Lizenz für die Google-Apps wie Gmail und Youtube inklusive Zugriff auf Play Store und Suche kaufen.

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