41 Mitbewerber erneuern EU-Beschwerde gegen Google Shopping

Ihnen zufolge bevorzugt Google weiterhin seinen eigenen Preisvergleichsdienst. Google hält dagegen, dass die Beschwerde nur von 6,8 Prozent der Vergleichsdienste in der EU unterstützt wird. Dazu gehören Idealo aus Deutschland und Foundem aus Großbritannien.

Die EU-Kommission muss sich offenbar erneut mit Google Shopping beschäftigen. 41 Europäische Anbieter von Preisvergleichsdiensten haben sich in einem Brief an die noch amtierende Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager über Google beschwert, wie Reuters berichtet. Ihrer Ansicht nach setzt Google die Kartellauflagen der EU, wonach das Unternehmen seine eigenen Dienste nicht bevorzugen darf, nicht um.

Google (Bild: Google)Vor fast zweieinhalb Jahren hatte Vestager eine Geldbuße von 2,42 Milliarden Dollar gegen Google verhängt. Es soll seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht und seinem eigenen Preisvergleichsdienst gegenüber Mitbewerbern einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft haben. Für Verstöße drohte die EU Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes an.

Die neue Beschwerde wurde unter anderem von der Axel-Springer-Tochter Idealo, Ceneo aus Polen und Kelkoo und Foundem aus Großbritannien unterzeichnet. Auch der in Tschechien ansässige Preisvergleichsdienst Heureka fordert neue Untersuchungen der EU. Während Foundem federführend bei der ersten Kartellbeschwerde gegen Google war, erheben einige Unterzeichner nun erstmals Vorwürfe gegen das US-Unternehmen.

Dem Brief zufolge fühlen sie sich „durch Google bedroht, das geschickt die Einhaltung des Gesetzes vermeidet“. Google bevorzuge weiterhin seinen Dienst Shopping gegenüber Comparison Shopping Sites (CSS) anderer Anbieter. „Die festgestellten Verstöße wurde niemals abgestellt.“ Die von Google vorgestellten Maßnahmen zur Einhaltung des EU-Wettbewerbsrechts hätten die Situation für die Mitbewerber tatsächlich verschlechtert.

Google sieht sich dem Bericht zufolge indes auf dem richtigen Weg. Die 41 Beschwerdeführer repräsentierten lediglich 6,8 Prozent der Preisvergleichsdienste in der EU. „Wir sehen positive Ergebnisse von unseren Maßnahmen mit 600 Vergleichsdiensten in dem Programm“, erklärte demnach ein Google-Sprecher.

Der Vergleich mit der EU sieht vor, dass Preisvergleichsdienste Anzeigen mit eigenen Produkt-Listen in Google Shopping platzieren können. Die Preise für die Platzierung der Anzeigen im Ranking werden wie bei Google üblich im Bieterverfahren ermittelt – gegen Google Shopping und alle anderen teilnehmenden Preisvergleichsdienste. Laut Google schalten inzwischen 28.000 Händler Shopping-Anzeigen über dritte Preisvergleichsdienste in Google Shopping.

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Themenseiten: EU-Kommission, Google, Kartell, Suchmaschine

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