Apple: Steuernachforderung der EU „widerspricht der Realität“

Apple wehrt sich zusammen mit Irland vor Gericht gegen die Nachzahlung von 13,1 Milliarden Euro Steuern. Die EU soll damit laut Apple eine Rechtsunsicherheit für Unternehmen schaffen. Apple argumentiert zudem, dass es seine Produkte in den USA und nicht in Europa entwickelt.

Apple hat die von der Europäischen Kommission angeordnete Steuernachforderung über 13,1 Milliarden Euro scharf kritisiert. Die Einstufung von Steuererleichterungen des irischen Fiskus für Apple als staatliche Subvention widerspreche „der Realität und der Vernunft“, erklärte das Unternehmen laut der Agentur Reuters bei einer ersten Anhörung des Streits vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg.

Irland lockt Multis mit niedrigeren Steuern (Bild: xtock/Shutterstock).Irland bietet im europäischen Vergleich niedrigere Unternehmenssteuersätze als andere Mitgliedstaaten, weswegen unter anderem Apple das Land als Sitz für seine europäische Niederlassung gewählt hat. Zudem übertragen Firmen wie Apple in dem Fall die in anderen europäischen Ländern erzielten Gewinne auf Irland, um sie dort zu den niedrigeren Sätzen zu versteuern – diese Steuerschlupflöcher sind vollkommen legal.

Irland soll Apple jedoch zusätzlich Sonderkonditionen gewährt haben, und zwar nur Apple und keinem anderen Unternehmen. Diese Bevorzugung ist nach Ansicht der EU-Kommission eine verbotene staatliche Subvention, die auf Anweisung aus Brüssel zurückzunehmen ist – gegen den Willen der Geschäftsleitung in Cupertino und auch gegen den Willen der Regierung in Dublin.

Apple wirft in seiner Beschwerde der EU-Kommission nun vor, „nationale Gesetze rückwirkend zu ändern“ und damit eine rechtliche Unsicherheit für Unternehmen zu schaffen. Zudem soll die Kommission fälschlicherweise annehmen, dass außerhalb der USA erwirtschaftete Gewinne der Niederlassung in Irland zuzuordnen seien, obwohl die Produkte in den USA entwickelt würden.

Laut EU-Kommission wurde aber gerade genau diese steuerliche Zuordnung der Gewinne von Apple vorgenommen. Der iPhone-Hersteller soll nämlich seine gesamten Auslandsgewinne über Irland leiten und dort versteuern.

Richard Lydal, Anwalt der EU-Kommission, konterte dem Bericht zufolge, Apples Argument, dass alle Aktivitäten in Bezug auf das geistige Eigentum in den USA stattfänden, sei inkonsequent. „Zu einem großen Teil ist es absolut korrekt und absolut irrelevant.“ Irland besteuere schließlich nur Apples irische Tochtergesellschaften und nicht die gesamte Firmengruppe oder gar die Muttergesellschaft in den USA.

Irland habe vor allem weder die von Apples irischen Firmen übernommenen Aufgaben noch die unterstellten Risiken sowie die verwendeten Vermögenswerte kontrolliert. Stattdessen habe der dortige Fiskus eine von Apple vorgeschlagene Bewertungsmethode akzeptiert. „Das allein stützt die Annahme einer Sonderbehandlung, einer außergewöhnlich bevorzugten Behandlung. Es ist klar, dass die Steuerbehörden 1991 keine Prüfung vorgenommen haben.“ Zudem wies er den Vorwurf zurück, die EU sehe sich als internationale Steuerpolizei. Es gehe lediglich darum, steuerliche Unterschiede auszugleichen.

Unterstützung im Steuerstreit erhalten Irland und Apple laut Reuters von Luxemburg, wo unter anderem Amazon seinen europäischen Firmensitz hat. Auch Luxemburg soll mehrere Millionen Euro Steuern von internationalen Konzernen zurückfordern. Polen und Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) stärken indes der Kommission den Rücken.

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1 Kommentar zu Apple: Steuernachforderung der EU „widerspricht der Realität“

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  • Am 18. September 2019 um 22:43 von C

    Der Apfel macht Umsätze in der BRD. Also sind diese nach BRD und EU-Recht zu besteuern.

    Der Apfel bricht § 1 AStG und § 42 AO.

    Es ist völlig unerheblich, WO die Produkte erfunden werden. Es gilt, wo der Verkauf stattfindet. Also in der BRD.

    Frankreich hat Google verdonnert. Der Rest folgt nach. Es ist wichtig, hier diese Raub-Ritter zum Zahlen zu zwingen. Jede Privat-Person und jeder Klein- und Mittel-Unternehmer zahlt, wähtend sich die Steuer-Abteilung stets neue Möglichkeiten (auch jenseits der Legalität) sucht. Die Politik hat aber auch hier veragt, ebenso wie das BMF. Hier herrscht ein Vollzugs-Defizit, das zwingend vom BVerfG anzuordnen ist.

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