„Europa ist in der Pflicht, seine Urheberrechtsgesetze für das digitale Zeitalter zu modernisieren, aber das sollte nicht auf Kosten der Meinungsfreiheit gehen, die Europäer heute genießen. Er fordert das Europaparlament auf, vor einer Abstimmung die offenen Probleme mit Bürgearrechtsgruppen, Künstlern, Journalisten und anderen Vertretern der Zivilgesellschaft zu klären“ si -David Kaye.
UN-Sonderberichterstatter für den Schutz der Meinungsfreiheit David Kaye hat sich zu der europäischen Urheberrechtsreform geäußert und den umstrittenen Artikel 13 als unvereinbar mit internationalen Standards erklärt.
„Artikel 13 der vorgeschlagenen Richtlinie scheint dazu bestimmt zu sein, Internetplattformen zur Überwachung und Einschränkung von nutzergenerierten Inhalten sogar zum Zeitpunkt des Hochladens zu zu bewegen“, sagte Kaye. „Ein so umfassender Druck zur Filterung vor der Veröffentlichung ist weder eine Notwendigkeit noch eine verhältnismäßige Antwort auf Online-Urheberrechtsverstöße.“
Kaye sieht auch die neueste Version des Gesetzentwurfs, die in der letzten Woche dieses Monats zur endgültigen Abstimmung im Europaparlament ansteht, als nicht weniger bedenklich an, obwohl sie Ausnahmen für relativ neue Anbieter mit geringer Reichweite in europäischen Märkten vorsieht. „Für die meisten Plattformen gelten diese Ausnahmen nicht“, kommentiert der UN-Sonderberichterstatter. „Sie sind rechtlichem Druck ausgesetzt, eine kostspielige Filter-Infrastruktur zu installieren und zu betreiben, um der vorgeschlagenen Richtlinie zu entsprechen.“ Auf längere Sicht würde das die Zukunft der Informationsvielfalt und des Medienpluralismus in Europa gefährden, da nur die größten Akteure im Markt sich diese Technologien leisten könnten.
Als problematisch sieht der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen die unklaren Vorgaben und das ungerechtfertigte Vertrauen in Uploadfilter an. Zwar gibt der Gesetzentwurf vor, dass Zitate weiterhin erlaubt und Kritik möglich sein sollen, auch Karikaturen oder Parodien urheberrechtlich geschützter Werke sollen zulässig bleiben. „Aber selbst die erfahrensten Anwälte tun sich schwer, zwischen Urheberrechtsverstößen und zulässigen Ausnahmen zu unterscheiden, zumal diese in den Mitgliedsländern unterschiedlich definiert sind“, gibt er zu bedenken. „Das unangebrachte Vertrauen, dass Filtertechnologien nuancierte Unterscheidungen zwischen Urheberrechtsverstößen und legitimer Nutzung geschützten Materials treffen, würde das Risiko von Fehlentscheidungen und Zensur eskalieren.“ Treffen würde das typischerweise Urheber und Künstler, die nicht über die Mittel zur juristischen Gegenwehr verfügen.
Inzwischen räumt auch die Bundesregierung ein, dass mit Uploadfiltern zu rechnen ist, auch wenn sie im vorgeschlagenen Gesetzestext nicht ausdrücklich verlangt sind. Noch vor Kurzem hatte der Regierungssprecher das ausdrücklich bestritten. Auf eine parlamentarische Anfrage ließ Justizstaatssekretär Christian Lange nun wissen, dass bei großen Datenmengen „aus Praktikabilitätsgründen wohl algorithmenbasierte Maßnahmen anzuwenden“ seien.
„Um den Anforderungen von Artikel 13 zu entsprechen, benötigt es Uploadfilter“, sagte dazu der Bundesdatenschutzbeauftragte und Informatiker Ulrich Kelber im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. „Die werden aber nicht alle Anbieter entwickeln können, sondern nur einige wenige. Dann laufen noch mehr Daten durch die Hände der großen amerikanischen Internetkonzerne, die dann noch mehr über alle Nutzer erfahren. Uploadfilter halten wir deshalb für falsch und gefährlich.“
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