UN-Sonderberichterstatter sieht bei Artikel 13 und Uploadfiltern Meinungsfreiheit in Gefahr

Der UN-Menschenrechtsexperte fordert das Europaparlament auf, bei seiner Urheberrechtsreform internationale Grundsätze der Meinungsfreiheit zu beachten. David Kaye hält insbesondere den indirekten Zwang zu Uploadfiltern für gefährlich.

„Europa ist in der Pflicht, seine Urheberrechtsgesetze für das digitale Zeitalter zu modernisieren, aber das sollte nicht auf Kosten der Meinungsfreiheit gehen, die Europäer heute genießen. Er fordert das Europaparlament auf, vor einer Abstimmung die offenen Probleme mit Bürgearrechtsgruppen, Künstlern, Journalisten und anderen Vertretern der Zivilgesellschaft zu klären“ si -David Kaye.

UN-Sonderberichterstatter für den Schutz der Meinungsfreiheit David Kaye hat sich zu der europäischen Urheberrechtsreform geäußert und den umstrittenen Artikel 13 als unvereinbar mit internationalen Standards erklärt.

EU-Parlament in Straßburg (Bild: EU-Parlament)

„Artikel 13 der vorgeschlagenen Richtlinie scheint dazu bestimmt zu sein, Internetplattformen zur Überwachung und Einschränkung von nutzergenerierten Inhalten sogar zum Zeitpunkt des Hochladens zu zu bewegen“, sagte Kaye. „Ein so umfassender Druck zur Filterung vor der Veröffentlichung ist weder eine Notwendigkeit noch eine verhältnismäßige Antwort auf Online-Urheberrechtsverstöße.“

Kaye sieht auch die neueste Version des Gesetzentwurfs, die in der letzten Woche dieses Monats zur endgültigen Abstimmung im Europaparlament ansteht, als nicht weniger bedenklich an, obwohl sie Ausnahmen für relativ neue Anbieter mit geringer Reichweite in europäischen Märkten vorsieht. „Für die meisten Plattformen gelten diese Ausnahmen nicht“, kommentiert der UN-Sonderberichterstatter. „Sie sind rechtlichem Druck ausgesetzt, eine kostspielige Filter-Infrastruktur zu installieren und zu betreiben, um der vorgeschlagenen Richtlinie zu entsprechen.“ Auf längere Sicht würde das die Zukunft der Informationsvielfalt und des Medienpluralismus in Europa gefährden, da nur die größten Akteure im Markt sich diese Technologien leisten könnten.

Als problematisch sieht der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen die unklaren Vorgaben und das ungerechtfertigte Vertrauen in Uploadfilter an. Zwar gibt der Gesetzentwurf vor, dass Zitate weiterhin erlaubt und Kritik möglich sein sollen, auch Karikaturen oder Parodien urheberrechtlich geschützter Werke sollen zulässig bleiben. „Aber selbst die erfahrensten Anwälte tun sich schwer, zwischen Urheberrechtsverstößen und zulässigen Ausnahmen zu unterscheiden, zumal diese in den Mitgliedsländern unterschiedlich definiert sind“, gibt er zu bedenken. „Das unangebrachte Vertrauen, dass Filtertechnologien nuancierte Unterscheidungen zwischen Urheberrechtsverstößen und legitimer Nutzung geschützten Materials treffen, würde das Risiko von Fehlentscheidungen und Zensur eskalieren.“ Treffen würde das typischerweise Urheber und Künstler, die nicht über die Mittel zur juristischen Gegenwehr verfügen.

Inzwischen räumt auch die Bundesregierung ein, dass mit Uploadfiltern zu rechnen ist, auch wenn sie im vorgeschlagenen Gesetzestext nicht ausdrücklich verlangt sind. Noch vor Kurzem hatte der Regierungssprecher das ausdrücklich bestritten. Auf eine parlamentarische Anfrage ließ Justizstaatssekretär Christian Lange nun wissen, dass bei großen Datenmengen „aus Praktikabilitätsgründen wohl algorithmenbasierte Maßnahmen anzuwenden“ seien.

„Um den Anforderungen von Artikel 13 zu entsprechen, benötigt es Uploadfilter“, sagte dazu der Bundesdatenschutzbeauftragte und Informatiker Ulrich Kelber im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. „Die werden aber nicht alle Anbieter entwickeln können, sondern nur einige wenige. Dann laufen noch mehr Daten durch die Hände der großen amerikanischen Internetkonzerne, die dann noch mehr über alle Nutzer erfahren. Uploadfilter halten wir deshalb für falsch und gefährlich.“

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4 Kommentare zu UN-Sonderberichterstatter sieht bei Artikel 13 und Uploadfiltern Meinungsfreiheit in Gefahr

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  • Am 16. März 2019 um 18:00 von Armin

    Dieses Gesetz gehört in eine lange Reihe von Entscheidungen bei der sich CDU/CSU dafür entschieden hat, etwas neues kaputt zu machen um einen alten Wirtschaftszweig zu schützen, selbst wenn dessen Zukunkunftsaussichten schlecht sind.
    Die deutsche Solarindustrie wurde mit dem abrupten Ausstieg aus der Förderung weitgehend zerstört. Das Entscheidung keine Transrapidstrecke in Deutschland zu bauen hat die Chance vergeben als Hochtechnologie wieder mal sichtbar zu werden. (es war nicht die CDU alleine)
    Durch das Festhalten an der Braunkohleverstromung bremst die Entwicklung bei den klimaneutralen Energiequellen. Und die Entscheidung die erhöhten Stromkosten nur den prier vaten Verbrauchern aufzulasten hat zu Wideristigstand in der Bevölkerung geführt, was die Energiewende weiter ausbremst. Die Rolle als Schutzpatron für den Diesel könnte langfristig der deutschen Autoindustrie schaden, nämlich dann wenn sich deswegen entweder eine Stimmung gegen das Auto generell sich ausbreiten oder wenn die Autoindustrie deswegen nicht genug in die Entwicklung von E-Autos investiert.
    Andere Entscheidungen der Union klingen vielleicht nach High-Tech.
    Aber warum Deutschland bei Big Data und KI es schaffen soll einen Spitzenplatz zu erreichen, erschließt sich mir nicht. Hätte sich hingegen die CDU nicht als Überwachungspartei durchgesetzt sondern die Kanzlerin – mit ihrer DDR-Vergangenheit – hätte gesagt, dass sich Deutschland in der geschichtlichen Verantwortung durch zwei Diktaturen den Trend in Richtung Überwachungsstaat nicht mitmachen wird, hätte Deutschland die kleine Nische wirklich vertrauenswürdiger IT-Technologie besetzen können, für die innovative Firmen, die Angst vor Industriespionage haben, auch bereit wären Geld auszugeben. In diesen Bereiche wäre wegen fehlender Glaubwürdigkeit weder China noch die USA ein Konkurrent gewesen.
    Wenn wir wegen der CDU/CSU regelmäßig Chancen in neuen Technologiefeldern vergeben, wird die Niedriglohnpolitik der Union tatsächlich anternativlos.

  • Am 17. März 2019 um 10:46 von Michael B.

    Herr David Kaye ist US Amerikanischer Jura Professor und steht dem Silicone Valley sehr nahe.
    Wie kann es da überraschen, wenn er jetzt eine solche Meinung vertritt, die offensichtlich darauf abzielt, den US Mediengiganten das Leben wieder leicht zu machen?
    Mich jedenfalls nicht.
    Das ist blanker Lobbyismus unter dee Schirmherrschaft der UN. Billig, beschämend.

    Die Gesetzgebung der EU tut genau das richtige. Sie nimmt Konzerne in Haftung, die sich bisher davor gedrückt haben.
    Das Netz ust voll mit Blödsinn, mit Gutem, mit Nützlichem aber auch mit Kriminellem. Die Amerikaner haben den Unsinn mit den vollkommen übertriebenen Copyright Regeln angefangen zu Gunsten Ihrer Unterhaltungsindustrie. Jetzt kommt der Bumerang zurück und sie fangen an zu heulen. Ihre eigene Worte: „Tough sh*t“
    Wer in Europa Geld verdienen will, der soll hier ordentlich Steuern zahlen, Arbeitsplätze schaffen und die Regeln einhalten. Dasselbe verlangen sie von Fremden in Ihrem Land auch.

    Art. 13 verlangt keine upload Filter und schafft auch keine Zensur oder verringert die Meinungsfreiheit. Das ist schlicht Quatsch.
    Er verlangt nur, dass Konzerne dafür Sorge zu tragen haben, dass der Content mit dem Sie Geld verdienen auch unbelastet von Rechten Dritter ist. Wie sie das machen ist ihre Sache. Wenn automatische Verfahren das nicht können, sollen Sie mehr kompetente Menschen einstellen ODER sich verklagen lassen und den Inhabern der Rechte mit denen Sie Gewinne machen, eine angemessene Entschädigung zukommen lassen. Das ist die Konsequenz des neuen Gesetzes und nicht der angedichtete Unfug.

    Dumm das ausgerechnet diejenigen, die damals diese Science-Fiction Schadenersatz Summen für Copyright -infringement durchgedrückt haben, ihre Landsleute und shareholder sind.

    Also mich besorgt das alles nicht. Es wird weiterhin genauso weiter gehen und die Welt wird nicht besser oder wahrer oder freier.
    Es geht nur um die Verteilung von Geld, nicht um Grundrechte oder Aufklärung…

    • Am 18. März 2019 um 20:55 von Anton

      Es geht definitiv um Grundrechte. Die einzige praktikable Methode das Gesetzt umzusetzen sind Uploadfilter also eine zur Zensur nutzbare Infrastruktur. Bisher hat die CDU noch immer jede passende und unpassende Gelegenheit genutzt um jede für einen ganz bestimmten Zweck eingeführte technische oder juristische Möglichkkeit später für mehr Überwachung und mehr Kontrolle für alle Zwecke einzusetzen. Man denke nur an die Maut-kameras. Das wird wahrscheinlich auch damit passieren. Gerade Google als Suchmaschinen-Experte wird keine Probleme haben die Uploadfilter umzusetzen. Andere hingegen schon. Die werden sich den kaufen müssen. Google wird damit noch ein Geschäft machen.
      Um die Vormacht der US-Konzerne zu brechen taugt dieses Gesetzt nicht.

    • Am 19. März 2019 um 13:13 von Anonymous

      Die Frage die sich stellt ist doch die Folgende:
      WIE sollen selbst kleinere Plattformen (laut Text gilt die Ausnahme für kleinere Unternehmen und Start-Ups NUR für 3 Jahre, und betrifft nicht mal alle!) das ganze Umsetzen?

      Klar ist in dem Text nicht von Upload Filtern die Rede. Und warum? Richtig. Als REAKTION auf die erste Debatte um Artikel 13 wurde es explizit aus dem Text gestrichen!

      Dann:
      Die Plattformen (egal wie groß / klein) müssen dafür sorgen, dass Urheberrechtlich geschütztes Material nicht hochgeladen werden kann.

      a) Verträge müssen mit JEDEM Künstler abgeschlossen werden. Problem: Viele reagieren gar nicht auf Anfragen jeglicher Art! -> Unverhältnismäßig!

      b) Die „Urheber“ müssen Samples bereit stellen (Blaupausen), gegen die dann geprüft wird. Problem: Wie stelle ich fest, ob derjenige, der angibt der Urheber zu sein auch tatsächlich der Urheber des Werks ist? Was ist mit Satire, Memes etc.? Und noch interessanter, wer stellt den Speicherplatz bereit, wer übernimmt die zusätzlichen Kosten?

      Das große Problem wird hier sein: OVERBLOCKING. Portale lassen Uploads nur dann zu, wenn sie vorher die oben genannten Verträge abgeschlossen haben, da sie sich sonst in der Haftung befinden. WER ist der Urheber und wie will man es feststellen? Auf Youtube gibt es zuhauf falsche Claims. Irgendwelche TROLL Unternehmen (die es in Wirklichkeit nicht einmal gibt) bekunden die Urheberschaft an einem Video oder einem Teil des Videos. Das hat zur Folge, dass alle Werbeeinnahmen die über dieses Video generiert werden dem „Urheber“ zukommen ODER das Video komplett heruntergenommen aka gelöscht wird! WAS wenn der Uploader hier aber der URHEBER ist?

      Interessante Fragen zu Artikel 13, doch Artikel 11 ist auch nicht viel besser.

      Das Leistungsschutzrecht gibt es in Deutschland schon seit einiger Zeit. Hat sich seither etwas geändert? Nicht wirklich! Es ist ein Rohrkrepierer.

      GOOGLE hat bereits angekündigt, dass sie im Falle der Umsetzung der Richtlinie ihr Nachrichtenportal news.google.de europaweit abschalten. FOLGE:

      Google verlinkt auf andere Seiten wie z.B. Spiegel Online, Zeit, Welt, Handelsblatt etc. Dadurch wird traffic generiert und die Nachrichtenseiten haben durch Werbung selbst die Möglichkeit, Geld zu verdienen. Wird dieser Dienst abgeschaltet fällt all das weg! In anderen Kommentaren las ich bereits, dass viele Nutzer Seiten wie Spiegel Online etc. nur besuchen, weil sie von Google über die Plattform dorthin geleitet wurden. Der Vorteil ist eben, dass Google die Informationen nach Themen aufbereitet…

      Und weitere Seiten werden diesem Beispiel folgen!

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