Europäischer Datenschutztag: Weitere DSGVO-Beschwerde gegen Google eingereicht

Sie bezieht sich auf das Echtzeit-Versteigerungssystem für Online-Anzeigen. Die Personalisierung von Werbung soll zum Teil anhand von vertraulichen Daten erfolgen. Kriterien für Werbetreibende sind demnach Volkszugehörigkeit, Krankheiten und sexuelle Vorlieben.

Datenschützer haben den gestrigen Europäischen Datenschutztag zum Anlass genommen, eine neue Beschwerde gegen Google einzureichen. Sie ergänzt bereits im vergangenen September erhobene Vorwürfe, die sich auf den Austausch von Daten im Zusammenhang mit personalisierter Werbung beziehen, wie Fortune berichtet. Die Beschwerdeführer sprechen von „einem massiven und andauernden“ Verstoß, der praktisch „jeden Internetnutzer betrifft“.

Datenschutz (Bild: Shutterstock.com/Mathias Rosenthal)Im vergangenen Jahr hatten Jim Killock von der britischen Datenschutzorganisation Open Rights Group sowie Michael Veale vom University College London und Johnny Ryan vom Browseranbieter Brave in Großbritannien und Irland Beschwerden gegen Google und den Branchenverband International Advertising Bureau (IAB) eingereicht. Diese werden nun durch eine weitere Beschwerde der polnischen Panoptykon Foundation ergänzt, die sich wiederum an ihre lokale Behörde wandte. Gemeinsam legten sie zudem neue Beweise gegen Google und IAB vor.

Beide sollen vertrauliche Daten von Nutzern zu Profilen zusammenfügen, um zielgerichtete Werbung auszuliefern, und zwar ohne Zustimmung und Wissen der Nutzer. Die Datensammlung soll im Zusammenhang mit dem Echtzeit-Versteigerungssystem für Anzeigen erfolgen. Die für die Personalisierung von Werbung genutzten Daten sollen basierend auf besuchten Websites Informationen wie Volkszugehörigkeit, Behinderungen und sexuelle Ausrichtung umfassen.

Besucht ein Nutzer eine Website, die personalisierte Werbung nutzt, werden solche Daten an Werbetreibende weitergeleitet, die daraufhin in einer Auktion für den Anzeigenplatz beziehungsweise die dem Nutzer anzuzeigende Werbung bieten. Die Höhe des Gebots wiederum richtet sich meist danach, wie „persönlich“ die verfügbaren Daten und damit die zu schaltende Anzeige ist.

Die neuen Beweise, die die unterstellten Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung belegen sollen, umfassen laut Fortune Listen von Google und IAB, die es ermöglichen sollen, Nutzer anhand bestimmter Kriterien anzusprechen. Dazu gehören bestimmte politische Interessen oder auch die Nähe zu bestimmten Religionen oder Sekten. Die Werbetreibenden scheinen sich aber auch gezielt für Menschen mit Drogenproblemen, schwerwiegenden Erkrankungen wie Krebs oder gar Opfer von sexuellem Missbrauch zu interessieren.

„Die Akteure in diesem Ökosystem sind sehr daran interessiert, dass die Öffentlichkeit denkt, dass es sich um anonyme oder zumindest unsensible Daten handelt, aber das ist einfach nicht der Fall“, wird Michael Veale in einer Pressemitteilung des Browseranbieters Brave zitiert. „Sehr detaillierte und invasive Profile werden routinemäßig und nebenbei erstellt und als Teil des heutigen Echtzeit-Bietsystems gehandelt, und diese Praxis als einfache Tatsache des Online-Lebens abgetan. Ist sie aber nicht: und es muss und kann aufhören.“

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