Google legt Einspruch gegen DSVGO-Bußgeld ein

Der Internetkonzern bestreitet jegliche Verstöße gegen die neuen Datenschutzregeln der EU. Sein Zustimmungsprozess soll basierend auf den Datenschutzvorgaben so unkompliziert wie möglich sein. Google befürchtet zudem nicht näher genannte Folgen für Technikfirmen und Anbietern von Inhalten.

Google hat angekündigt, eine Beschwerde gegen die von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängte Geldbuße einzureichen. Der US-Internetkonzern bestreitet die ihm vorgeworfenen Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und warnt zudem vor unabsehbaren Folgen für Technikfirmen und Anbietern von Inhalten weltweit.

Google Frankreich (Bild: Google)Die CNIL fordert 50 Millionen Euro von Google. Sie stellte bei ihrer Untersuchung fest, dass das Unternehmen Nutzer, die auf Android-Geräten neue Google-Konten anlegen, nicht ausreichend über die „Zwecke der Datenverarbeitung, die Aufbewahrungsfristen oder die Kategorien von personenbezogenen Daten, die für die Personalisierung von Anzeigen verwendet werden“, informiert. Google soll diese Informationen unerlaubt auf mehrere Dokumente verteilen, die erst nach mehreren Klicks auf Links erreichbar sind.

Außerdem soll Google bestimmte Zustimmungen im Rahmen der Kontoeinrichtung bereits voreinstellen. Nutzer müssen zwar auch diese Voreinstellungen bestätigen, da sie aber erst nach einem Klick auf „weitere Optionen“ überhaupt sichtbar seien, sei die Zustimmung letztlich nicht wie von der DSGVO gefordert „eindeutig“.

Dieser Einschätzung schließt sich Google jedoch nicht an. „Wir haben hart daran gearbeitet, einen DSGVO-Zustimmungsprozess für personalisierte Anzeigen zu schaffen, der so transparent und unkompliziert wie möglich ist, basierend auf regulatorischen Vorgaben und Tests des Nutzererlebnisses“, heißt es in einer Stellungnahme von Google. „Wir sind auch besorgt über die Auswirkungen dieser Entscheidung auf Verlage, Autoren von Originalinhalten und Technologieunternehmen in Europa und darüber hinaus. Aus all diesen Gründen haben wir uns nun entschlossen, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.“

Für Google ist Ärger mit europäischen oder EU-Behörden nicht neu. Vor allem dürfte Google der Umgang mit den Kartellwächtern in Brüssel inzwischen vertraut sein. Die monierten im vergangenen Jahr wettbewerbsfeindliche Geschäftspraktiken beim Mobilbetriebssystem Android und verdonnerten Google zur Zahlung von 5 Milliarden Dollar. Schon 2017 wurde Google vorgeworfen, seine Marktposition in Bezug auf Google Shopping zu missbrauchen, was dem US-Unternehmen ein Bußgeld von 2,7 Milliarden Dollar einbrachte. Die von der CNIL geforderten 50 Millionen Euro sind zwar nur ein Bruchteil dieser Geldstrafen, aber die bisher größte Strafzahlung, die wegen DSGVO-Verstößen verhängt wurde.

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