Der österreichische Aktivist und Jurist Max Schrems hat mit seiner neuen Datenschutzorganisation noyb – Europäisches Zentrum für Digitale Rechte Beschwerden gegen Netflix, Amazon, Spotify, Youtube und Apple eingereicht. Ihre Streaming-Dienste sollen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Unter anderem wirft er den Unternehmen vor, das Auskunftsrecht ihrer Nutzer zu ignorieren oder nicht über Quellen und Empfänger bei der Datenweitergabe zu informieren.
„Viele Unternehmen richten automatisierte Systeme ein, um auf Zugriffsanfragen zu reagieren. Oft liefern sie jedoch nicht einmal ansatzweise die Daten, auf die jeder Benutzer und jede Benutzerin ein Recht hat“ kommentierte Schrems, Geschäftsführer von noyb. „In den meisten Fällen erhielten Benutzer und Benutzerinnen nur die Rohdaten, jedoch keine Informationen darüber, mit wem diese Daten geteilt wurden. Dies führt zu strukturellen Verletzungen der Benutzerrechte und Benutzerinnenrechte, da diese Systeme dazu dienen, die relevanten Informationen zurückzuhalten.“
Apple Music und Amazon Prime stellten bei dem Test offenbar nur unvollständige Rohdaten zur Verfügung, die auch nur teilweise verständlich gewesen sein sollen. Die Hintergrundinformationen, die die Herkunft von Quellen, Empfänger von Daten und den Zwecke einer Datenweitergabe offenlegen sollten, stellten beider Unternehmen nicht zur Verfügung. Sie fehlten auch bei Spotify und Youtube. Etwas besser schnitt lediglich Netflix ab, dessen gelieferte Daten als durchweg verständlich eingestuft wurden.
Die Tests führte noyb mit Nutzern der jeweiligen Dienste durch. Die Ergebnisse nutzte die Organisation, um bei der Datenschutzbehörde in Österreich im Namen der Nutzer zehn Beschwerden gegen acht Firmen einzureichen: Amazon Prime, Apple Music, Dazn, Filmmit, Netflix, SoundCloud, Spotify und Youtube.
„Die österreichische Datenschutzbehörde muss mit den zuständigen Behörden in den Ländern der Hauptniederlassung der Streaming-Dienste zusammenarbeiten“, teilt noyb in einer Pressemeldung mit. „Da die DSGVO 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Umsatzes als Strafe vorsieht, könnte die theoretische Höchststrafe für die 10 Beschwerden insgesamt bis zu 18,8 Milliarden Euro betragen.“
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