EU genehmigt Übernahme von Shazam durch Apple ohne Auflagen

Die EU sieht in dem Zusammenschluss keine negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb, weder im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum noch in einem wesentlichen Teil desselben.

Die EU-Kommission hat ihre Untersuchung zur geplanten Übernahme von Shazam durch Apple abgeschlossen und die Übernahme ohne Auflagen genehmigt.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Daten sind von zentraler Bedeutung für die digitale Wirtschaft. Daher müssen wir Unternehmenszusammenschlüsse sorgfältig prüfen, die mit dem Erwerb umfassender Datensätze – einschließlich wirtschaftlich sensibler Daten – einhergehen, um sicherzustellen, dass sie nicht zu einer Einschränkung des Wettbewerbs führen. Nach einer gründlichen Analyse der Nutzer- und Musikdaten von Shazam sind wir zu dem Schluss gelangt, dass die Übernahme durch Apple den Wettbewerb auf dem Markt für digitale Musik-Streamingdienste nicht einschränken würde.“

Shazam (Bild: Shazam)Für die Genehmigung waren drei Sachverhalte für die EU ausschlaggebend. Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen wäre nicht in der Lage, konkurrierende Anbieter digitaler Musik-Streamingdienste durch den Zugang zu wirtschaftlich sensiblen Kundendaten vom Markt auszuschließen. Insbesondere würde der Zugang zu den Daten von Shazam es Apple nicht wesentlich erleichtern, Musikinteressierte anzusprechen, und jedes Verhalten, das bezwecken würde, die Kunden zu einem Wechsel zu ermutigen, hätte nur vernachlässigbare Auswirkungen. Somit würden konkurrierende Anbieter digitaler Musik-Streamingdienste nicht vom Markt ausgeschlossen.

Das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen wäre nicht in der Lage, konkurrierende Anbieter digitaler Musik-Streamingdienste durch eine Beschränkung des Zugangs zur Shazam-App vom Markt auszuschließen, da die App als Zugangspunkt zu den Musik-Streamingdiensten der Wettbewerber von Apple Music nur von begrenzter Bedeutung ist.

Die Integration der nutzerbezogenen Datensätze von Shazam und Apple würde dem zusammengeschlossenen Unternehmen auf den Märkten, auf denen es tätig ist, keinen einzigartigen Vorteil verschaffen. Jegliche diesbezügliche Bedenken wurden ausgeräumt, da die Daten von Shazam nicht einzigartig sind und die Wettbewerber von Apple auch nach dem Zusammenschluss noch die Möglichkeit hätten, auf ähnliche Datenbanken zuzugreifen und diese zu nutzen.

Die Akquisition hatte Apple im Dezember 2017 angekündigt. Zu dem Zeitpunkt sprach das Unternehmen von einer „natürlichen Ergänzung“ für Apple Music. „Wir teilen dieselbe Leidenschaft für das Entdecken und Bereitstellen großartiger Musikerlebnisse für unsere Kunden. Wir haben aufregende Pläne und freuen uns auf den Zusammenschluss mit Shazam nach der Genehmigung der heutigen Vereinbarung.“

Im April kündigte die Europäische Kommission schließlich eine eingehende Untersuchung der Transaktion an. Es gebe Bedenken, dass der Zusammenschluss der beiden Firmen die „Wahlmöglichkeiten für Nutzer von Musik-Streamingdiensten einschränken könnte“, hieß es auf den Tag genau vor vier Monaten aus Brüssel.

Die Kartellwächter unterstellten, dass Apple und Shazam jeweils wichtige Unternehmen in der digitalen Musikindustrie seien, deren Geschäftsbereiche sich ergänzten und nicht überlappten. Apple sei mit Apple Music der zweitgrößte Anbieter eines Musik-Streamingdiensts in Europa und Shazam sei im Bereich Musikerkennung nicht nur im Europäischen Wirtschaftsraum, sondern weltweit führend. Apple erhalte über Shazam Zugang zu Kundendaten konkurrierender Streaming-Anbieter, was es Apple erlaube, diese Kunden „gezielt anzusprechen, um sie zu einem Wechsel zu Apple Music zu ermutigen“.

Die EU räumte aber auch ein, dass Shazam kein „wesentlicher Einstiegspunkt“ in den Markt für Musikstreaming sei. Ein Nachteil für Verbraucher ergebe sich jedoch, falls Apple einen Wechsel zu Mitbewerbern über die Shazam-App unterbinde.

Eigentlich ist der Zusammenschluss der beiden Firmen nicht zustimmungspflichtig, da der diesbezügliche Umsatz einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreitet. Die Prüfung des Deals übernahm die EU nur aufgrund von Anträgen von sieben Mitgliedstaaten, darunter Frankreich, Italien, Österreich, Schweden und Spanien.

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