539 Millionen Dollar Strafe: Samsung legt Berufung ein

Die vorliegenden Beweise würden allenfalls für eine Verurteilung in Höhe von 28 Millionen Dollar ausreichen. Außerdem fordert Samsung von Apple wegen eines inzwischen ungültigen Patents 145 Millionen Dollar zurück.

Ende Mai entschied ein US-Bundesgericht unter Vorsitz der mit Apple-Angelegenheiten vertrauten Richterin Lucy Koh, dass Samsung Apple mehr als 539 Millionen Dollar für die Verletzung von Design-Patenten zahlen muss. Doch das Ende der inzwischen sieben Jahre andauernden juristischen Auseinandersetzung ist noch nicht erreicht.

Apple-Samsung-Prozess (Bild: CNET.com)

Samsung hat einen Antrag bei Gericht gestellt, mit dem sowohl das Urteil aufheben lassen will als auch eine Rückerstattung in Höhe von 145 Millionen Dollar fordert, die es in einem anderen Fall an Apple bezahlt hatte. Laut Law360, das Zugriff auf den 34-seitigen Antrag von Samsung hat, argumentiert der Apple-Konkurrent, dass das Urteil nicht durch die vorliegenden Beweise gestützt werde. Diese würden allenfalls für eine Verurteilung in Höhe von 28 Millionen Dollar ausreichen.

In einem separaten Antrag fordert Samsung eine Rückerstattung von Apple in Höhe von 145 Millionen Dollar, die es für die Verletzung des Patents 7844915 gezahlt hatte. Laut Samsung hat das U.S. Patent and Trademark Office das Patent für ungültig erklärt. Daher sei Apple verpflichtet, Samsung die Rückerstattung zu bezahlen.

Apple muss laut Law360 auf den Antrag von Samsung bis zum 21. Juni antworten. Eine Anhörung in der Sache ist für den 26. Juli im Gerichtssaal von Richterin Lucy Koh geplant.

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2 Kommentare zu 539 Millionen Dollar Strafe: Samsung legt Berufung ein

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  • Am 12. Juni 2018 um 22:21 von C

    Aha.

    1.
    Samsung geht in die nächste Instanz bzgl. dem Schadens-Ersatz für den Apfel, also nun Berufs-Richter statt Laien-Jury.

    2.
    Das US-PTO hat das Apple Patent 7844915 inzwischen aufgehoben und annulliert. Die von Samsung bereits gezahlten 145 Mio. müssen demgemäß wieder vom Apfel zurück erstattet werden, weil die Anspruchs-Grundlage für einen Schadens-Ersatz nicht bestand.

    Sieh einer mal an. Exakt was Ich in der vorherigen Meldung gesagt hatte. Und – exakt darum hätte man den Schadens-Ersatz-Prozess aussetzen bzw. zum Ruhen bringen müssen, um eben beim US-PTO vorab die Patente abschließend zu klären.

    Nur unsere Apfel-Freunde im Forum haben mal wieder nix geschnallt und gezetert. Von wegen Apfel-Hater und so, gell?

    Wer zuletzt lacht, lacht am Besten…
    Und – lasst euch weiterhin vom Apfel ein X für ein U vormachen. Hauptsache ihr fühlt euch dabei gut, wenn eure Brieftasche leer ist…

    • Am 13. Juni 2018 um 9:26 von Och, Mennoooo!

      Exakt wieder mal ein überflüssiger Kommentar!

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