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Steuergeschenk für Apple

Dank der US-Steuerreform kann Apple sein ausländisches Barvermögen von gut 250 Milliarden Dollar in die Vereinigten Staaten zurückführen, ohne darauf einen hohen Steuersatz entrichten zu müssen. Das gehörte schon lange zu den erklärten Zielen des iPhone-Herstellers, die CEO Tim Cook auch öffentlich immer wieder offensiv vertrat.

Die von der republikanischen Mehrheit im Parlament beschlossenen Gesetze erlauben Unternehmen die Rückführung der im Ausland vorgehaltenen Summen gegen eine einmalige Steuerzahlung von 15,5 Prozent. Cook hatte sich sogar eine „einstellige Steuer“ gewünscht. Er kann sich dennoch über die neue Regelung freuen, denn bislang galt in den USA ein nomineller Steuersatz von 35 Prozent.

Außerdem fällt auch für künftige Unternehmensgewinne in den USA ein geringerer Steuersatz von 21 statt 35 Prozent an. Für im Ausland erzielte Gewinne sind in Zukunft mindestens 10,5 Prozent an Steuern abzuführen, wobei aber bereits im Ausland entrichtete Steuern abziehbar sind.

Wenn Apple das gesamte Auslandsvermögen von 252 Milliarden Dollar in die USA zurückbringt, fallen rund 39 Milliarden an Steuern an. Mit den verbleibenden gut 200 Milliarden Dollar könnte das Unternehmen nebenbei seine langfristigen Schulden in Höhe von 97 Milliarden Dollar tilgen. Diese Verbindlichkeiten hatte es zum guten Teil aufgenommen, um Aktienrückkäufe und Dividendenzahlungen zu finanzieren. Zu diesen hatte der für seine aggressiven Strategien bekannte Großinvestor Carl Icahn erfolgreich gedrängt.

Offen ist, ob das Steuergeschenk Apple auch zu nennenswerten Investitionen für eine Fertigung in den USA motiviert. Schon im November letzten Jahres hatte der designierte US-Präsident Donald Trump Apple-CEO Tim Cook eine massive Steuersenkung versprochen – wenn er im Gegenzug Produktion in die USA verlege. Während des Wahlkampfes hatte er sogar gedroht, den iPhone-Hersteller zur Produktion in den Vereinigten Staaten zu zwingen.

Steuerexperten machen außerdem auf eine in der letzten Fassung des reformierten Gesetzes enthaltene Regelung aufmerksam, die Apple Probleme bereiten könnte. Sie schreibt eine Mindeststeuer auf Gewinne fest, die durch Patente im Ausland erzielt wird – und sich auf rund 13 Prozent belaufen soll. Gleichzeitig werden auf Gewinne aus Patenten in den USA nur 13,1 Prozent fällig und nicht der allgemein vorgesehene Steuersatz von 21 Prozent.

Die Absicht des Gesetzgebers ist offenbar, dass Unternehmen Patente und anderes geistiges Eigentum in die USA verlagern. Apples langjährige Steuervermeidungsstrategie beruhte wesentlich darauf, geistige Eigentumsrechte in Länder zu verlagern, in denen keine oder nur minimale Steuern anfallen. Das reformierte Steuergesetz in seiner letzten Fassung sieht aber keinen offensichtlichen Weg für die Rückführung im Ausland gehaltener Patente vor, ohne dass dafür Steuern fällig werden.

Für Gewinne aus im Ausland gehaltenen Patenten wird Apple also künftig höhere Mindeststeuern bezahlen müssen, als in den jeweiligen Steuerparadiesen anfallen. „Ich wette einen Dollar darauf, dass 13,1 Prozent mehr ausmachen als Apples effektiver Steuersatz außerhalb der USA“, zitiert Reuters dazu den Steuerrechtler Ed Kleinbard von der University of California. „Es ist absolut möglich, dass allein aufgrund dieses Umstands ihr Steuerbescheid künftig höher ausfällt.“

ZDNet.de Redaktion

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