Überwachung: Generalbundesanwalt stellt Untersuchungen gegen NSA und GCHQ ein

Die oberste Strafverfolgungsbehörde sieht keine belastbaren Hinweise für eine geheimdienstliche Agententätigkeit oder andere Straftaten. Auch der NSA-Untersuchungsausschuss, Verfassungsschutz und BSI fanden demnach keine belastbaren Anhaltspunkte für eine flächendeckende Telekom-Überwachung.

Der Generalbundesanwalt hat die Untersuchungen wegen der „möglichen massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten“ durch Geheimdienste abgeschlossen, die nach Veröffentlichung der Snowden-Dokumente begannen. Nach mehreren Jahren heißt es jetzt, es gebe keine belastbaren Hinweise für eine gegen Deutschland gerichtete geheimdienstliche Agententätigkeit oder andere Straftaten durch die Geheimdienste Großbritanniens und der USA.

NSA-Auge (Bild: ZDNet.de)

Weder die staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen noch Erkenntnisse des NSA-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestags ergaben demnach belastbare Anhaltspunkte dafür, dass GCHQ und NSA das deutsche Telekommunikations- und Internetaufkommen rechtswidrig und massenhaft überwachen. Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz sowie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gelte das ebenfalls für Kommunikation über in Deutschland verlaufende Glasfaserkabel. Zu diesem Ergebnis seien gleichermaßen die Betreiber des Frankfurter Internetknotens DE-CIX gelangt.

„Auch die sogenannten Snowden-Dokumente haben keine konkreten Hinweise auf tatsächlich fassbare Spionagehandlungen der NSA in oder gegen Deutschland ergeben“, heißt es in der Einstellungserklärung weiter. Die Unterlagen führten Techniken und Fähigkeiten US-amerikanischer Dienste aus, die der deutschen Spionageabwehr schon zuvor als technisch machbar bekannt waren. Auch aus den „Snowden-Dokumenten“ ergebe sich ein solcher Einsatz jedoch nicht – sie handelten nicht von tatsächlich durchgeführten Abhörmaßnahmen. „Vor diesem Hintergrund ist für weitere staatsanwaltschaftliche Untersuchungen von Gesetzes wegen kein Raum“, lautet das Fazit.

Schon 2015 eingestellt wurden die Ermittlungen wegen des abgehörten Handys von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Der Vorwurf lasse sich mit den Mitteln des Strafprozessrechts nicht gerichtsfest beweisen, lautete damals die Begründung. Die Merkel-Ausspähung war durch ein von Whistleblower Edward Snowden enthülltes NSA-Geheimdokument bekannt geworden. Zudem bekam das Wall Street Journal von Vertretern der US-Regierung bestätigt, dass 35 Regierungschefs weltweit vom Auslandsgeheimdienst NSA abgehört wurden – darunter auch die Bundeskanzlerin.

Laut Snowden spionierte die NSA auch mit deutscher Hilfe. Deutsche Behörden und Telekomfirmen beteiligten sich demnach an den Spähprogrammen, insbesondere der BND soll intensiver als zuvor bekannt mit dem US-Geheimdienst zusammengearbeitet haben. Darüber hinaus warf er dem US-Auslandsgeheimdienst NSA Industriespionage vor und nannte Siemens als Beispiel für ein Opfer. Die NSA sammelt ihm zufolge auch dann Daten über Firmen, wenn sie nichts mit nationaler Sicherheit zu tun haben.

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Der Generalbundesanwalt wartete mehrere Jahre mit dem offiziellen Abschluss der Untersuchungen. die Mitte 2014 nach knapp 2000 Strafanzeigen begannen. Die Argumente für den nun erfolgten Abschluss offizieller Untersuchungen führte die Strafverfolgungsbehörde eigentlich schon damals aus. Die Vorerhebung wegen der möglichen massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Geheimdienste hätten bislang keine zureichenden Tatsachen für konkrete, mit den Mitteln des Strafrechts verfolgbare Straftaten erbracht. Während der Ausspäh-Verdacht gegen das Merkel-Handy für das inzwischen eingestellte Ermittlungsverfahren genügte, hielt sich der Generalbundesanwalt bei der flächendeckenden Telekom-Überwachung der Geheimdienste von vornherein zurück. Angesichts der Sachlage sei die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gesetzlich nicht zulässig. „Der Prüfvorgang ist damit allerdings nicht abgeschlossen“ hieß es damals weiter. Er sollte weitere drei Jahre und vier Monate andauern, bevor er jetzt ergebnislos beendet wurde.

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Themenseiten: GCHQ, Gerichtsurteil, National Security Agency, Politik, Überwachung

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5 Kommentare zu Überwachung: Generalbundesanwalt stellt Untersuchungen gegen NSA und GCHQ ein

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  • Am 7. Oktober 2017 um 13:30 von Edgar Erdgas

    Kein Wunder, der Vorherige Bundesanwalt hat ja auch gegen die NASA ermittelt und so wurde es wohl beibehalten :D HAHA

    https://www.youtube.com/watch?v=vySPJKiSzPQ

  • Am 7. Oktober 2017 um 15:28 von C

    Der Generalbundesanwalt sieht „… keine belastbaren Hinweise …“
    Der Generalbundesanwalt sieht auch den Wald vor lauter Bäumen nicht…
    Na, dann ist ja alles in Ordnung in der Beamten-Welt.

    Und so etwas wird auch noch von Steuer-Geldern bezahlt!

  • Am 9. Oktober 2017 um 7:34 von Olaf

    Was soll man anderes von denen erwarten, die durch das System eingesetzt werden. Die werden ihrem Herrn doch nicht ans Bein pinkeln …

  • Am 9. Oktober 2017 um 12:12 von Urban Egloff

    In der Schweiz gibt es einen Spruch und der heisst: „Sauhäfeli-Saudeckeli-Mentalität“, auf jeden Fall eine Misswirtschaft, die bis in die Richtung Korruption laufen könnte.

  • Am 9. Oktober 2017 um 14:20 von tom

    Ohne Worte.

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