Die Finanzminister von Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien haben sich in einem Brief an die estnische Ratspräsidentschaft gewandt. Darin fordern sie, multinationale Unternehmen auf anderen Wegen als bisher zu höheren Steuerabgaben zu zwingen. Laut einem Bericht von Reuters sind damit unter anderem Amazon und Google gemeint. Die US-Webseite Politico hat den Brief auszugsweise veröffentlicht, die genannten Unternehmen tauchen darin jedoch nicht auf – es handelt sich offenbar nur um die letzte Seite des Schreibens.
Darin, und auch bei Reuters, heißt es jedoch, dass die Firmen nicht mehr wie bisher nur ihren Gewinn, sondern auch den Umsatz für ihre Besteuerung heranziehen müssen. Dies würde für die Onlineriesen zu deutliche höheren Zahlungen führen. Unternehmen wie Amazon, Apple Facebook und Google stehen schon lange in der Kritik, weil sie vergleichsweise sehr geringe Abgaben abführen. Die EU-Komission geht dabei beispielsweise gegen Irland vor, das von Apple seit einem Jahr Nachforderungen in Höhe von 13 Milliarden Euro erheben soll. Zuvor soll Apple für jede Million Gewinn, der in der EU gezahlt wurde, nur rund 50 Euro Steuern bezahlt haben. Möglich ist das durch Sonderregelungen der einzelnen EU-Staaten, in denen die Unternehmen nominell ihren Hauptsitz haben, vor allem aber durch Steuersparkonstrukte mit Tochterunternehmen und Lizenznehmern in anderen Ländern der Union.
Dagegen gibt es bereits mehrere Initiativen, auch im Rahmen der OECD und G20. Ein Bericht dieser Gremien, so betonen es auch die Finanzminister, soll aber erst im Frühjahr 2018 vorliegen. Dies, so die vier Unterzeichner, soll auch fortgeführt werden. Parallel soll der EU-Rat aber auch legislativ tätig werden und eine so genannte „equalisation tax“ einführen, und zwar auf Basis des Umsatzes der Unternehmen. Der sich so ergebende Betrag soll, so die Minister, „das widerspiegeln, was die diese Firmen an Körperschaftssteuer zahlen sollten.“ Ohne in den vorliegenden Auszügen Details zu nennen, bezeichnen die Minister ihren Vorschlag als „praktikabel“.
Den Berichten zufolge kam der Vorstoß ursprünglich von Frankreich. Das Land war jüngst vor einem Verwaltungsgericht in Paris mit einer Klage gescheitert. Der Staat wollte Google zu Nachzahlungen von 1,1 Milliarden Euro zwingen – das, so das Gericht, sei aber nicht rechtens, weil Google keine Niederlassung für die Geschäfte in Frankreich habe. Das gelte auch nicht für die europäische Google-Zentrale in Irland, die in Frankreich nicht direkt und dauerhaft tätig sei. Umstritten war das Werbegeschäft, und dies steuert Google Mutterkonzern Alphabet wie für viele andere Länder vor allem aus Irland.

Länger andauernder Steuerstreit zwischen Apple und der EU
Ein Fall sorgte vor rund einem Jahr weltweit für Aufsehen. Die EU-Kommission bewertete eine Steuerabsprache zwischen Irland und Apple als illegale Staatshilfe. Sie forderte Irland dehalb auf, von Apple 13 Milliarden Dollar Unternehmenssteuern nachzufordern.Der iPhone-Hersteller klagte im Dezember 2016 gegen den Bescheid aus Brüssel. Er will erreichen, dass das Gericht den Beschluss der EU-Kommission ganz oder zumindest teilweise für nichtig erklärt. Zudem soll die EU die Kosten für die Klage übernehmen.
Apple wirft der EU-Kommission vor, dass irische Steuerrecht falsch auszulegen. Ihr seien zudem Fehler bei der Bewertung von Apples Geschäftstätigkeiten außerhalb der EU unterlaufen. Tatsächlich fänden alle gewinnbringenden Tätigkeiten in den USA statt, die irische Zweigniederlassung erledige nur Routineaufgaben.
Generell verteidigen sich die Unternehmen mit dem Argument, alle gesetzlich geforderten Steuern zu bezahlen. Sie würden lediglich freiwillig keine höheren Abgabgen abführen als erforderlich. Sie sehen also die Regierungen in der Pflicht, die Gesetze so zu gestalten, dass es keine Schlupflöcher gibt. Dies strebt die EU nun offenbar an.
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1 Kommentar zu EU-Finanzminister wollen Google, Amazon und Co. nach Umsatz besteuern
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Die lokale Besteuerung ist überfällig!
Der Apfel & Co. sollen sich nicht arm rechnen dürfen. Dort wo der Gewinn verdient wird, dort soll es auch besteuert werden – und zwar zum geltenden Kurs und nicht mit „Sonder-Vereinbarungen“.
Auch muss die Axt an die Kosten für das „geistige Eigentum“ und den Lizenzen angelegt werden. Diese müssen zu Markt-Preisen und nicht zu fingierten Verrechnungs-Preisen berechnet werden. Nur so wird ein Schuh draus…