Drohender Verkaufsstopp für WLAN-Produkte europaweit abgewendet

Die EU-Kommission hat wenige Tage vor Ablauf der Frist eine zumindest teilweise Übergangslösung verabschiedet. Der Verkaufsstopp für WLAN-Produkte im 5-GHz-Band ist damit jetzt abgewendet.

Gerade einmal fünf Tage vor dem Auslaufen einer von ihr selbst gesetzten Frist hat die EU-Kommission nun nach langem Zögern doch noch eine Übergangsfrist für die Umsetzung der EU-Funkgeräterichtlinie eingeräumt, wie jetzt im Amtsblatts der Europäischen Union bekannt gemacht wurde. Der drohende Verkaufsstopp für WLAN-Produkte im 5-GHz-Band ist damit europaweit abgewendet. Durch eine Ende April beschlossene Änderung am Funkanlagengesetz (FUAG) hatte der Bundestag in Deutschland dafür gesorgt, dass WLAN-Produkte hierzulande weiter verkauft werden dürfen.

WLAN (Bild: Shutterstock/wwwebmeister)

Die EU-Kommission hat damit nun ein Problem beseitigt, dass ursprünglich von ihr geschaffen worden war. Die Umsetzung der EU-Funkgeräterichtlinie (Radio Equipment Directive, 2014/53/EU / RED) sollte ursprünglich ab 13. Juni 2017 gelten. Sie sollte alle Geräte mit Funkeigenschaften erfassen, die in der EU in den Handel kommen. Experten und Branchenvertreter hatten allerdings bereits frühzeitig darauf hingewiesen, dass der Termin nicht eingehalten werden kann. Grund dafür war, dass zunächst einmal zahlreiche neue Standards definiert werden mussten, was erfahrungsgemäß mehr Zeit in Anspruch nimmt, als die EU vorgesehen hatte.

Ohne die Standards zu kennen – insbesondere den für das 5-GHz-Band wichtigen Standard EN 301 893 – wäre es den Herstellern aber nicht möglich gewesen, die verlangte Konformitätsprüfung vorzunehmen und die Konformität ihrer Produkte mit der EU-Richtlinie zu bestätigen.

Ralf Koenzen, Geschäftsführer des deutschen Netzwerkherstellers Lancom (Bild: Lancom)Ralf Koenzen, Geschäftsführer des deutschen Netzwerkherstellers Lancom (Bild: Lancom)

Ralf Koenzen, Geschäftsführer des deutschen Netzwerkherstellers Lancom, der sich in den vergangenen Monaten wiederholt und vehement für eine verlängerte Übergangsfrist eingesetzt hatte, begrüßt das Entgegenkommen der EU-Kommission nun grundsätzlich.

Nach einigen irritierenden Signalen aus Brüssel war es nämlich durchaus nicht selbstverständlich und ohne weiteres zu erwarten. Allerdings gibt er in einem aktuellen Blog auch zu bedenken, dass das Problem fehlender harmonisierter Standards für andere Branchen längst nicht gelöst sei. „Gemäß einer aktuellen Auflistung der EU-Kommission werden – trotz größter Bemühungen des European Telecommunications Standards Institute (ETSI) und eines zugegeben mittlerweile deutlich beschleunigten Arbeitens seitens der Kommission – zum Ende der Übergangsfrist von der R&TTE zur RED nach wie vor einige wichtige Funkstandards fehlen.“

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Warum die EU-Kommission nicht einfach, so wie Politik, Verbände und betroffene Unternehmen das gefordert hatten, die Übergangsfrist für die Umsetzung der gesamten Richtlinie verlängert hat, bleibt für Koenzen ein Rätsel. Das aktuelle, sehr kurzfristige Einlenken bleibt so Stückwerk.

Nach Ansicht von Koenzen hatte die Bundesregierung vorgemacht, wie es hätte gemacht werden können: Sie stellt mit der im April verabschiedeten Übergangsbestimmung klar, dass die Hersteller solange noch die alten R&TTE-Standards nutzen können, bis die fehlenden, neuen RED-Standards vorliegen.

[Mit Material von Peter Marwan, silicon.de]

Themenseiten: EU, Networking, WLAN

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