US-Gericht schränkt Klagerecht von Patent-Trollen ein

Sie können künftig nur noch im Gerichtsbezirk ihres Gegners klagen. Zuletzt war es gängige Praxis, Patentinhabern freundlich gesinnte Gerichte anzurufen. Als Folge wurden in den vergangenen Jahren die Gerichte in Ost-Texas und in Delaware zu Hotspots für Patentfragen.

Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Klagemöglichkeiten von Patentrollen deutlich eingeschränkt. Wie Reuters berichtet, können Patentklagen künftig nur noch im Gerichtsbezirk des beklagten Unternehmens eingereicht werden. Bisher durften sich die Kläger ein Gericht unabhängig von ihrem Standort oder dem Standort ihres Gegners aussuchen.

(Bild: Shutterstock/Olivier Le Moal)Das führte dazu, dass Patentstreitigkeiten häufig vor bestimmten Gerichten ausgetragen wurden, die für eine Rechtsauslegung im Sinne der Patentinhaber bekannt waren. 2016 wurden in den USA 44 Prozent aller Patentklagen in nur zwei Gerichtsbezirken verhandelt, im Ostbezirk von Texas und im Bezirk von Delaware. Ein einzelner Richter in Ost-Texas soll sogar seit 2014 rund ein Viertel aller Patentfälle in den USA entschieden haben.

Im jetzt vom Supreme Court entschiedenen Fall hatte der Lebensmittelkonzern Kraft Heinz das US-Unternehmen TC Heartland, einen Hersteller von Würzmitteln für die Lebensmittelindustrie, im US-Bundesstaat Delaware verklagt. Heartland wollte erreichen, dass die Klage in seinem Heimatstaat Indiana verhandelt wird, da es 98 Prozent seiner Umsätze außerhalb von Delaware erwirtschaftet. Kraft Heinz wiederum hat seinen Sitz in den Bundesstaaten Illinois und Pennsylvania.

In den ersten beiden Instanzen hatten Gerichte noch zugunsten von Kraft Heinz entschieden. Die acht Richter des Supreme Court hoben diese Urteile nun einstimmig auf. Der von US-Präsident Donald Trump berufene neunte Oberste Richter Neil Gorsuch nahm einem Bericht der Agentur Reuters zufolge nicht an der Abstimmung teil.

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Unterstützung erhielt Heartland auch von diversen Technikfirmen, die besonders häufig von Klagen von Patenttrollen betroffen sind, und zwar in den genannten Gerichtsbezirken in Texas und Delaware. Unter anderem die Electronic Frontier Foundation, die Software Alliance, die Software & Information Industry Association sowie Intel, Dell, Adobe, HP, NetApp, Oracle, Red Hat und SAP stellten sich auf die Seite von Heartland. In einem der zugunsten von Heartland einreichten Schriftsätze heißt es, dass Patentinhaber „72 Prozent aller Geschworenenverhandlungen in Ost-Texas gewinnen“.

„Einzelpersonen und Unternehmen in den USA wurden jahrzehntelang gezwungen, sich an weit entfernten Orten gegen Patentklagen zu verteidigen, was den Marktplatz für geistiges Eigentum teurer, komplexer und unvorhersehbarer macht“, zitiert die Agentur Reuters den CEO von Heartland. Michael Mullen, Senior Vice President von Kraft Heinz, erklärte, er sei von dem Urteil enttäuscht und glaube, dass es keinen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens habe.

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[mit Material von Stephanie Condon, ZDNet.com]

Themenseiten: Gerichtsurteil, Patente, Patentstreit

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1 Kommentar zu US-Gericht schränkt Klagerecht von Patent-Trollen ein

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  • Am 23. Mai 2017 um 13:57 von DoN

    Wie unlogisch ist das denn?
    „Senior Vice President von Kraft Heinz, erklärte, er sei von dem Urteil enttäuscht und glaube, dass es keinen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens habe.“
    – Wenn es keinen Einfluss hat, warum ist er dann enttäuscht? Und warum hat er überhaupt an dem Ort geklagt?
    Sind schon putzige Kerlchen.

    Aber zum Inahlt… Wieso diese Fixierung auf „Patent-Trolle“? Ich kann dem ganzen Nirgendwo entnehmen, dass sich das gegen Patent-Trolle richtet? Dass es die auch betrifft ist klar, aber weder der Kläger noch der Beklage, in dem Fall um den es hier geht, ist ein Patent-Troll…

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