Berliner Polizei verhaftet Verfasser von Fake-News

Der Mann hatte am 23. Dezember per Audionachricht auf WhatsApp das Gerücht verbreitet, dass die Gefahr eines Anschlags auf ein Berliner Einkaufszentrum besteht. In der Berliner Bevölkerung, die noch unter dem Eindruck des Anschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz stand, machte es rasch die Runde.

Die Berliner Polizei hat nur wenige Tage hat den Urheber einer vermeintlichen Terrorwarnung dingfest gemacht. Der Mann hatte am 23. Dezember mit einer Audio-Nachricht bei WhatsApp die Falschinformation verbreitet, dass in den Gropius-Passagen, einem Berliner Einkaufszentrum, die Gefahr eines Anschlags bestehe. Für eine derartige Warnung bestand jedoch keinerlei Anlass. Dennoch machte die angebliche Warnung in der Berliner Bevölkerung, die noch unter dem Eindruck des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz stand, rasch die Runde.

Die Berliner Polizei dementierte die Meldung auf Twitter daher sofort. Jetzt hat sie via Facebook mitgeteilt, dass der Urheber des Gerüchts über die Feiertage ermittelt und inzwischen verhaftet wurde.

Bei den Ermittlungen wurde die Polizei Berlin von Kollegen des Landeskriminalamtes Berlin unterstützt. Außerdem kamen offenbar zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung. Die Verhaftung nahmen dann Beamte des Staatsschutzes vor. Der Beschuldigte hat der Polizei Berlin zufolge bereits zugegeben, die Geschichte frei erfunden zu haben. Ihm droht nun ein Verfahren wegen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Dafür kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.

Berliner Polizei teilt Ermittlungserfolg gegen Urheber von WhatsApp-Gerücht mit (Screenshot: silicon.de)Berliner Polizei teilt Ermittlungserfolg gegen Urheber von WhatsApp-Gerücht mit (Screenshot: silicon.de)

Der Ermittlungserfolg der Berliner Polizei stellt auch die Überlegungen von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) in Frage, der sich kürzlich dafür ausgesprochen hatte, ein „Abwehrzentrum gegen Desinformation“ einzurichten. Offenbar sind die Behörden grundsätzlich auch mit den zur Verfügung stehenden Mitteln und im Rahmen geltender Gesetze in der Lage, solchen Vorfällen nachzugehen und Ermittlungserfolge zu erzielen.

Die Überlegungen des Ministers und seiner Mitarbeiter basieren auch auf Warnungen des Bundesnachrichtendienstes, der aufgrund der Erfahrungen aus dem US-Wahlkampf im Wahlkampfjahr 2017 in Deutschland mit einer wahren Flut von Fake-News rechnet. Die sollen in erster Linie dazu dienen, Unsicherheit und Unruhe in der Bevölkerung zu verbreiten. Der BND geht offen davon aus, dass dafür hauptsächlich mehr oder weniger gut organsierte Urheber in Russland verantwortlich sein werden, die unter Umständen auch Verbindungen zu staatlichen Einrichtungen haben.

Die Berliner Polizei dementierte die per WhatsApp verbreitete, frei erfundene Meldung des nun Verhafteten am 23. Dezember bei Twitter sofort (Screenshot: silicon.de)Die Berliner Polizei dementierte die per WhatsApp verbreitete, frei erfundene Meldung des nun Verhafteten am 23. Dezember bei Twitter sofort (Screenshot: silicon.de)

Wie die Verhaftung in Berlin zeigt, gibt es aber offenbar auch einfach Idioten, die aus Langeweile, um sich einen vermeintlichen Spaß zu machen oder weil sie die Folgen ihrer Handlungen unterschätzen, Falschmeldungen in die Welt setzen und über Soziale Netzwerke verbreiten. Das ist für die auf solche Meldungen angesprochenen Behörden ein ernsthaftes Problem. „Wir hatten eine Menge Arbeit auf unseren Social Media Kanälen, dieses sinnlose Gerücht wieder einzufangen, welches mit dem ohnehin angeschlagenen Sicherheitsgefühl vieler Berlinerinnen und Berliner nach den Geschehnissen am Breitscheidplatz spielte“, erklärt etwa die Polizei Berlin zum jüngsten Fall auf ihrer Facebook-Seite.

Auch bei dem Anschlag auf das Olympia-Einkaufszentrum in München im Sommer beklagte die Polizei, dass sich, damals per Twitter, Meldungen über vermeintliche weitere Anschläge an anderen Orten in der Stadt wie ein Lauffeier verbreiteten. Dies führte nicht nur dazu, dass die Einsatzkräfte diese Orte aufsuchen und dem Verdacht nachgehen mussten, sondern sorgte teilweise auch für Panik bei Personen, die sich an diesen Orten oder in deren Nähe aufhielten.

Themenseiten: Soziale Netze, WhatsApp

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Neueste Kommentare 

6 Kommentare zu Berliner Polizei verhaftet Verfasser von Fake-News

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  • Am 30. Dezember 2016 um 14:48 von hugo

    Der Artikel ist gut bis auf den Hinweis zum BND. Unser BND (laut Amerika MikeyMouseVerein, laut eines früheren NSA-Mitarbeiter nur ein Wurmfortsatz der NSA) arbeitet teilweise gegen die Bürger der BRD, gibt unsere Daten grundlos an den NSA weiter. Dieser Verein soll sich verpissen anstatt auf unsere Steuerkosten uns ausspionieren und unsere Daten auch noch weiterleiten. Die wissen nix, haben keiner Erfahrung und plappern nur nach was ihnen die Amis vorlesen. „Erfahrungen im US-Wahlkampf“, als ob der BND dazu Erfahrungen hätte tztztztztzt

  • Am 31. Dezember 2016 um 15:39 von bb

    Auch wenn der Schreiber der Falschmeldung ziemlich bescheuert gehandelt hat, welcher Straftatbestand wird ihm vorgeworfen, der es erlaubt, in zu verhaften? Und wie lange darf er verhaftet bleiben? Untersuchungshaft? Schutzhaft? Oder ist er ein verurteilter entlaufener Straftäter?
    Oder war das nur eine kurzzeitige Festnahme, man hat ihm mit erhobenem Zeigefinger gedroht und der Typ ist schon längst wieder freigelassen?
    Ladendiebe, Drogendealer, Schläger, … die alle sind doch nach kurzer Zeit wieder frei und bekommen dann vielleicht Monate später mal ein Gerichtsverfahren.
    Wenn Falschbehauptungen mit Haft bestraft würden, säße doch die komplette Bild Redaktion seit Jahrzehnten im Gefängnis.

    • Am 1. Januar 2017 um 20:29 von DoN

      Ohne genaueres zu kennen, scheint es sich in dem Fall möglicherweise um Amtsanmaßung zu handeln. Wenn der Fake darin besteht den Eindruck zu erwecken, die Warnung sei von irgendeiner Behörde, dann kann §132ff StGB in Betracht kommen.

    • Am 2. Januar 2017 um 11:30 von Lukas

      „Verhaftet“ heißt nicht „verurteilt“. Wenn die Personalien aufgenommen sind und keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht (also „keine Haftgründe vorliegen“), wird er frei gelassen und wartet auf seinen Prozess. Wenn er dann zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, rückt er ein – erst dann.

  • Am 31. Dezember 2016 um 20:50 von Gustav Wall

    > Wenn Falschbehauptungen mit Haft bestraft würden, säße doch die komplette Bild Redaktion seit Jahrzehnten im Gefängnis.

    Vor einem Monat hat ein Möchtegern-SEO-Experte Namens Volker Bouffier Gerüchte dazu gestreut, wie leicht angeblich Topmeldungen manipulierbar sind. Ich nehme an, dass die Falschdarstellung des hessischen Ministerpräsidenten zum Entstehungsmechanismus von Topmeldungen – s. „#TopMeldung: Falschinformationen in der Politik strafrechtlich ahnden“ https://pod.geraspora.de/posts/5610849 – viele Menschen verunsichert und in Unruhe versetzt hat. Wird der Stv. Vorsitzende der CDU Volker Bouffier jetzt auch verhaftet?

  • Am 2. Januar 2017 um 15:25 von Sven Dahmen

    Könnte bitte zweifelsfrei belegt werden, dass zum Zeitpunkt _keine_ Gefahr eines Anschlages auf die Gropius-Passage bestand…?!

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