Patentstreit mit Apple: US Supreme Court entscheidet zugunsten Samsung

Das Urteil fällt einstimmig aus. Apple steht Schadenersatz nur anhand des Werts der von Samsung kopierten Designelemente zu. Samsung muss also nicht seine gesamten Profite aus dem Verkauf der patentverletzenden Produkte an Apple abführen.

Samsung hat im Patentstreit mit Apple vor dem Obersten Gerichtshof der USA einen wichtigen Sieg eingefahren. Nach Ansicht des Supreme Court muss das koreanische Unternehmen nicht die gesamten Gewinne der Produkte abführen, die Designelemente von Apple kopieren, wenn diese Designs nur bestimmte Komponenten und nicht das gesamte Produkt betreffen.

Apple-Samsung-Prozess (Bild: CNET.com)Die Richter schlossen sich damit einstimmig Samsungs Argumentation an. Im Absatz 289 des Patentgesetzes stehe zwar, dass der Verkauf von Artikeln mit kopiertem Design illegal sei und dass der Patentverletzer mit seinem gesamten Gewinn hafte, im vorliegenden Fall sei das Gesetz allerdings zu allgemein ausgelegt worden. Es beziehe sich nicht nur auf das gesamte Produkt, sondern auch auf seine Komponenten.

Samsung hatte kritisiert, das laut Urteil nur einzelne Komponenten seiner Produkte Apples Designpatente verletzen, der Schadenersatz jedoch anhand der gesamten Profite ermittelt wurde. „Ein patentiertes Design mag das wichtigste Merkmal eines Löffels oder Teppichs sein. Das gilt aber nicht für Smartphones, die zahllose andere bemerkenswerte Funktionen enthalten, die rein gar nichts mit ihrem Design zu tun haben“, teilte Samsung im Frühjahr mit.

Unterstützung erhielt Samsung im Vorfeld unter anderem von Dell, Facebook, Google, Lenovo, dem US-Justizministerium und auch von Experten für geistiges Eigentum wie der Electronic Frontier Foundation, dem American Antitrust Institute und IP Justice. Zahlreiche Designer, darunter Calvin Klein, Jasper Morrison, Terence Conran und Norman Foster stellten sich auf die Seite von Apple.

Gegenstand der Apple-Klage waren unter anderem das Designpatent D618.677, das wichtige Design-Elemente wie den Home-Button und die „abgerundeten Ecken“ des iPhone beschreibt, und das Schutzrecht 7.844.915, das sich auf die Pinch-to-Zoom-Geste bezieht. Die Gültigkeit der beiden Patente ist nicht abschließend geklärt. Der United States Court of Appeals hatte jedoch im November 2015 eine erneute Anhörung zu der Frage, ob Apple eine Entschädigung zusteht, nachdem das US-Patentamt das Schutzrecht 7.844.915 für ungültig erklärt hat, abgelehnt.

Dem Urteil des Supreme Court zufolge muss sich nun das zuständige Berufungsgericht erneut mit dem Fall befassen. In Frage steht ein Betrag von 399 Millionen Dollar. Im Dezember 2015 hatten sich Apple und Samsung bereits auf eine Teilzahlung zur ersten Patentklage in Höhe von 548 Millionen Dollar geeinigt. Der zweite Patentprozess, bei dem es derzeit um 119 Millionen Dollar geht, wird wahrscheinlich ebenfalls den Supreme Court beschäftigen.

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[mit Material von Steven J. Vaughan-Nichols, ZDNet.com]

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2 Kommentare zu Patentstreit mit Apple: US Supreme Court entscheidet zugunsten Samsung

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  • Am 7. Dezember 2016 um 12:36 von DoN

    Um so weiter der Hype um Apple abflacht desto realistischer werden die Einschätzungen der Gerichte. Gut so… schlecht daran ist, dass es zeigt, dass US-Gerichte nicht objektiv urteilen, sondern dass die öffentliche Wahrnehmung der Streitparteien dabei eine Rolle spielt.
    Das US-Justizsystem krankt
    Das US-Patentsystem krankt
    Da wundert es nicht, dass eine Gesellschaft die solch kranke Systeme zulässt einen Präsidenten Trump wählt.

  • Am 7. Dezember 2016 um 14:07 von C

    Und damit geht es zunächst weiter im Verfahren….

    Das US-PTO vergibt zu schnell & ohne gründliche Prüfung Patente. Nicht nur an Apple. Da liegt das Grund-Übel, dass überhaupt solche Prozesse ermöglicht.
    Solange man das US-PTO nicht zügelt, solange wird es Unsinn weiterhin patentieren. Zuletzt: faltbare iPhones. Falten kann man alles, irgendwie.
    Und – SAMSUNG hat 1996 faltbares OLED sich patentieren lassen. Also hätte Apple NIEMALS solch ein Patent zugesprochen bekommen dürfen.

    Abgerundete Ecken, Keil-Form, etc. – alles PRIOR ART. Egal, wer diese patentieren will. Und – die Erfinder sollten eine FUNKTIONIERENDE ERFINDUNG vorlegen, sonst versperren spinnerte Ideen (die zum Patent wurden) die tatsächliche Entwicklung. Beispiel: Boeing – Nuklearantrieb für Flugzeuge.

    M. E. n. ist das bewusster Wirtschafts-Krieg, den das US-PTO dort ausübt. Denn über staatliche Abkommen gelten die US-Patente nicht nur in den USA…

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