Herausgabe von EU-Kundendaten: US-Justiz geht erneut gegen Microsoft vor

Ziel ist eine Wiederaufnahme des Berufungsverfahrens. Das hatte Microsoft im Juli gewonnen. Laut Justizministerium schränkt das Urteil jedoch Ermittlungen landesweit ein. Es soll zudem eine seit 20 Jahren gängige Umsetzung des fraglichen Gesetzes beenden.

Das US-Justizministerium hat im Streit mit Microsoft um die Herausgabe von in einem irischen Rechenzentrum gespeicherten Kundendaten nachgelegt. Es fordert nun die Wiederaufnahme des Verfahrens, in dem ein Berufungsgericht im Juli entschieden hatte, dass ein in den USA ausgestellter Durchsuchungsbefehl nicht extraterritorial angewendet werden kann. Dem in der vergangenen Woche eingereichten Antrag zufolge behindert das Urteil Strafermittlungen landesweit.

Microsoft-Schild vor Gebäude 99 des Redmond-Campus (Bild: Microsoft)Die Entscheidung schränke ein Werkzeug erheblich ein, das jedes Jahr Tausende Male eingesetzt werde. Zudem verursache es „Verwirrung und Chaos“ unter den Telekommunikationsanbietern, die versuchten, die Rechtmäßigkeit von Durchsuchungsbefehlen gemäß dem US-Gesetz Stored Communications Act (SCA) zu prüfen.

„Das Urteil beendet zwei Jahrzehnte beständiger Vollstreckung des Stored Communications Act, indem es unterstellt, dass ein in den USA ansässiges Unternehmen die Nutzung von in den USA ansässigen Einrichtungen und Mitarbeitern verweigern kann, um einen von einem Gericht ausgestellten Durchsuchungsbefehl zu befolgen“, begründet das Department of Justice seinen Wiederaufnahmeantrag. Dem Urteil zufolge könnten Unternehmen zudem nach freiem Ermessen entscheiden, die mit einem Gerichtsbeschluss angefragten Daten in einem ausländischen Rechenzentrum zu speichern.

Als Beispiel führt das Justizministerium auch Google und Yahoo an. Beide Unternehmen böten Cloudspeicherdienste an und legten die Daten ihrer Nutzer auf sich ständig ändernden Servern weltweit ab, was US-Strafverfolgern den Zugriff auf mögliche Beweise zu einem Verbrechen unmöglich mache.

Microsoft argumentiert, dass die Ermittler jederzeit das Rechtshilfeabkommen mit der Europäischen Union nutzen können, um auf die in Irland gespeicherten Daten zuzugreifen. Alternativ rät das Unternehmen der US-Regierung, die vorhandenen Probleme mit den Abkommen zum transatlantischen Datenaustausch zu lösen. In einem Interview mit der Washington Post sagte Microsoft-Sprecher David Cuddy, das Unternehmen setze auf eine Zusammenarbeit zwischen dem Kongress und dem Justizministerium. Der 30 Jahre alte Stored Communications Act gelte aber nicht für im Ausland gespeicherte E-Mails.

Im Juli hatte der Second Circuit Court of Appeals den Durchsuchungsbeschluss für Microsofts irisches Rechenzentrum aufgehoben und damit – wie schon zuvor der Supreme Court in einer anderen Sache – die extraterritoriale Anwendung von US-Gesetzen verneint. Der Kongress habe die Anwendung des Stored Communications Act außerhalb der USA nicht vorgesehen, führten die Richter aus. Außerdem sei Microsoft nicht verpflichtet, den Anweisungen der Regierung zufolge, nur weil es in anderen Fällen Durchsuchungsbeschlüsse umgesetzt habe.

ANZEIGE

So lassen sich Risiken bei der Planung eines SAP S/4HANA-Projektes vermeiden

Ziel dieses Ratgebers ist es, SAP-Nutzern, die sich mit SAP S/4HANA auseinandersetzen, Denkanstöße zu liefern, wie sie Projektrisiken bei der Planung Ihres SAP S/4HANA-Projektes vermeiden können.

[mit Material von Charlie Osborne, ZDNet.com]

Tipp: Was wissen sie über Microsoft? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Themenseiten: Datenschutz, Gerichtsurteil, Microsoft, Privacy

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

6 Kommentare zu Herausgabe von EU-Kundendaten: US-Justiz geht erneut gegen Microsoft vor

Kommentar hinzufügen
  • Am 18. Oktober 2016 um 7:59 von ckOne

    Außerdem würde MS dann ja Europäisches Recht brechen, das kann keine US-Staatliche Organisation im Ernst fordern und glauben vor Gericht recht zu bekommen. Dann müssen die USA mit ihren Partnerländer einfach mal sprechen, bevor man sich einfach nimmt, was man glaubt das einem zusteht. In diesem Fall Benimmregeln sich die USA unmöglich.

    • Am 18. Oktober 2016 um 9:36 von Frank Furter

      Die US-amerikanischen Dienste kümmern sich einen Dreck um die Gesetze der europäischen Staaten – siehe NSA-Affäre. (Originalton Merkel: „Unter Freunden geht das nicht…“)
      Und bis heute hat sich die Bundesregierung erfolgreich dagegen gewehrt, die sogenannte „Selektoren-Liste“, die Liste mit den Namen der abzuhörenden Personen, Firmen und Organisationen, herauszugeben. Nach dieser Liste hat der Bundesnachrichtendiens für die US-amerikanischen Dienste in Deutschland Daten gesammelt.

      Spekulation: wahrscheinlich ist es noch viel schlimmer, als wir uns das vorstellen können…

  • Am 18. Oktober 2016 um 18:17 von Anonymous

    Datenschutzrichtlinien zu brechen das ist nicht in Ordnung. Microsoft ist ungestraft davon gekommen.
    Das ist nicht in Ordnung Datenschutzrichtlinien zu brechen und ungestraft davon kommen zu lassen.

    • Am 19. Oktober 2016 um 17:28 von winwin

      Hä? Wo hat Microsoft Datenschutzrecht gebrochen? Es geht hier wohl eher darum, dass das US-Justizministerium per Gerichtsurteil Microsoft dazu zwingen will Datenschutzrecht zu brechen, wogegen Microsoft sich bisher erfolgreich geweigert hat.

  • Am 18. Oktober 2016 um 18:46 von PeerH

    Hier wäre erneut die Solidarität der anderen US Konzerne mit Microsoft gefragt. Denn das Vorgehen der US Justiz ist eine Schweinerei.

  • Am 19. Oktober 2016 um 1:00 von Judas Ischias

    Wer an der Schaltstelle der Macht sitzt, bestimmt wie und wo es lang geht.
    Sieht man auch gut an dem Beispiel von Frank Furter bezüglich unserer Bundesregierung und der bisherigen Nichtherausgabe der Selektoren-Liste.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *