Leistungsschutzrecht: EU legt Pläne für Reform des Urheberrechts vor

Sie beinhalten ein Leistungsschutzrecht für Verleger. Sie sollen rechtlich mit Filmproduzenten und Tonträgerherstellern gleichgestellt werden. Bitkom und Eco kritisieren den aktuellen Entwurf als innovationsfeindlich und "Irrweg".

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat anlässlich seiner Rede zur Lage der Europäischen Union auch Vorschläge für eine Modernisierung des Urheberrechts vorgelegt. Sie sollen nach Ansicht der Kommission die „kulturelle Vielfalt in Europa und die Verfügbarkeit von Inhalten über das Internet“ fördern. Sie sehen unter anderem ein europäisches Leistungsschutzrecht für Verleger vor, das den Regelungen entsprechen soll, die bereits für Filmproduzenten und Tonträgerhersteller gelten. Der Digitalverband Bitkom stuft letzteres jedoch als „kontraproduktiv und innovationsfeindlich“ ein.

Logo der Europäischen Kommission (Bild: EU)Das neue Leistungsschutzrecht soll laut EU dazu beitragen, dass Verleger die durch den Übergang von gedruckten zu digitalen Medien erlittenen Einnahmenverluste aus Werbung wieder ausgleichen können. Außerdem sollen Nachteile bei der Lizenzierung und der Durchsetzung der Rechte an digitalen Veröffentlichungen beseitigt werden.

„Die Verleger werden nun zum ersten Mal rechtlich als Rechteinhaber anerkannt und so besser in der Lage sein, über die Verwendung ihrer Inhalte mit Online-Diensten zu verhandeln, die diese Inhalte nutzen oder Zugang zu ihnen gewähren“, kündigt die EU-Kommission in einer Pressemitteilung an. „Dieses Konzept liefert allen Akteuren einen klaren Rechtsrahmen für die Lizenzierung von Inhalten für die digitale Nutzung und unterstützt die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle zum Nutzen der Verbraucher.“

Konkret würde das bedeuten, dass beispielsweise Suchmaschinen oder andere Websites, die bei der Verlinkung auf journalistische Texte auch kurze Textausschnitte anzeigen, diese lizenzieren und eine Vergütung an den Verleger zahlen müssten. Durch die Gleichstellung mit Herausgebern von Filmen und Musik würde sich laut Bitkom in Deutschland zudem die Schutzdauer für journalistische Texte von derzeit einem Jahr auf 20 Jahre verlängern. Selbst das Erfassen von frei verfügbaren Texten für den Index einer Suchmaschine würde einer zu lizenzierenden Kopie entsprechen.

„Es besteht die Gefahr, dass Suchmaschinen journalistische Texte aus ihrer Suche komplett entfernen. Das Web würde ärmer“, kommentiert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Der Verband fordert, dass diese Punkte im Rahmen der Beratungen des EU-Parlaments zum neuen Urheberrecht „im Sinne innovationsfreundlicher Lösungen korrigiert werden“.

Ähnlich äußerte sich auch der Verband der Internetwirtschaft Eco. Angesichts rasanter technologischer Entwicklungen sei das europäische Urheberrecht zwar nicht mehr zeitgemäß, die EU-Kommission habe aber die „Chance verpasst„, den rechtlichen Rahmen zukunftstauglich zu machen. „Das neue Urheberrecht verfehlt seinen Sinn und Zweck. Es soll Schutzlücken schließen, die nicht existieren und Probleme lösen, die Rechteinhaber durch ihre träge Reaktion auf die digitale Revolution selbst verursacht haben“, kommentiert Oliver Süme, Eco-Vorstand für den Bereich Politik und Recht. „Es ist unbegreiflich, dass nach der deutschen Bundesregierung nun auch die Europäische Kommission diesen Irrweg beschreiten möchte. Es ist noch untertrieben zu sagen, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger habe sich in den vergangenen drei Jahren in Deutschland nicht bewährt – warum die Regelungen trotz dieser Erfahrung nun in ganz Europa übernommen werden sollen, bleibt undurchsichtig.“ Aufgrund der Erfahrungen in Deutschland befürchtet Süme zudem eine „dauerhafte massive Rechtsunsicherheit“.

Leistungsschutzrecht: Verleger begrüßen die Initiative

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger begrüßen indes die Reformvorschläge. Sie seien „ein wichtiges Signal für Pressevielfalt und Demokratie“ heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung beider Verbände. „Die geplante Einführung eines europäischen Verlegerrechts ist ein historisch wichtiger und notwendiger Schritt, die Pressevielfalt als wesentliche Grundlage für freie Meinungsbildung und Demokratie auch in der digitalen Welt zu gewährleisten. Die EU-Kommission trägt mit ihrem Vorschlag der unbefriedigenden Situation Rechnung, dass die Presseverlage mit der Herstellung qualitätsvoller Inhalte zum wirtschaftlichen Erfolg zahlreicher Online-Plattformen einen wesentlichen Beitrag leisten, ohne jedoch an der hierdurch entstehenden Wertschöpfung angemessen zu partizipieren. Die EU-Kommission liegt richtig mit ihrer Einschätzung, dass es bald keine privatwirtschaftlich finanzierte freie Presse in der heutigen Vielfalt mehr geben wird, wenn diejenigen, die am Beginn der Wertschöpfungskette stehen, mangels Rechtsgrundlage nicht in der Lage sind, angemessen von der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Inhalte durch Dritte zu profitieren.“

Hierzulande beschäftigt das Leistungsschutzrecht inzwischen die Gerichte. Die entscheidende Frage der Höhe einer Vergütung beispielsweise für Auszüge, die Suchmaschinen in ihren Ergebnislisten neben den Links zu journalistischen Texten anzeigen, konnte von der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt im vergangenen Jahr nicht geklärt werden. Am Ende des Schiedsverfahrens stufte die Schiedsstelle den von Presseverlegern geforderten Tarif als unangemessen ein. Wann mit einer Entscheidung zu der im Januar 2016 eingereichten Zivilklage zu rechnen ist, ist nicht bekannt. Unklar ist auch, ob die EU im Rahmen der Urheberrechtsreform Vorgaben zur Höhe einer Vergütung machen wird oder die Beteiligten diesen Punkt in jedem Mitgliedstaat separat klären müssen.

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