EuGH-Urteil: Vorinstallierte Software auf Computern ist zulässig

Der EuGH ist der Auffassung, dass es keine unlautere Geschäftspraxis darstellt, dass Sony das Gerät mit vorinstallierter Software lieferte. Wer einen Rechner mit vorinstallierter Software erwirbt, hat demnach keinen Anspruch auf Rückerstattung, wenn er die Software nicht nutzt.

Sony hat vom EuGH jetzt Recht bekommen. Weil der Käufer eines VAIO-Laptops die Nutzungsbedingungen des Rechners nicht akzeptierte und das vorinstallierte Windows-Betriebssystem sowie weitere Programme nicht nutzen wollte, hatte er gegen Sony geklagt. Er forderte vom Hersteller eine Erstattung für die nicht genutzte Software und zudem Schadensersatz. Daraufhin war Sony schließlich vor Gericht gezogen.

In der Rechtssache C-310/15 entschied der EuGH, dass es keine unlautere Geschäftspraxis darstellt, dass Sony das Gerät mit vorinstallierter Software lieferte. Zudem habe Sony die Rücknahme des Gerätes angeboten.

Zuvor hatte das oberste Gericht in Frankreich den EuGH in dieser Sache angerufen. Nun muss das nationale Gericht die Sache erneut prüfen.

Sony Laptops der Marke VAIO. Laut EuGH ist das verkaufen eines PCs mit vorinstallierter Software kein unlautere Geschäftspraxis. (Bild: Sony)Sony Laptops der Marke VAIO. Laut EuGH ist das verkaufen eines PCs mit vorinstallierter Software kein unlautere Geschäftspraxis. (Bild: Sony)

2008 hatte der Kläger Sony verklagt. Er wollte sich nicht darauf einlassen, nur den Kaufpreis von rund 550 Euro erstattet zu bekommen, wie ihm das Sony angeboten hatte.

Er forderte stattdessen die Zahlung einer pauschalen Entschädigung von 450 Euro und Schadensersatz in Höhe von 2500 Euro. Er begründete diese Forderung mit unlauteren Geschäftspraktiken.

Der EuGH stufe aber irreführende oder aggressive Werbung als „unlauter“ein. Da der Käufer aber im Vorfeld die Möglichkeit gehabt habe, sich über den Lieferumfang des Gerätes zu informieren, entspreche das vorinstallieren von Software auf einem Rechner dem nicht.

Viele Kunden würden es vorziehen, einen sofort nutzbaren Computer zu bekommen. Zudem habe der Händler den Käufer im Vorfeld über die Programme informiert, daher sei die Installation der Programme keine unlautere Geschäftspraxis. Auch dann nicht, wenn der Hersteller die Kosten dieser Programme nicht einzeln beziffern könne.

[Mit Material von Martin Schindler, ZDNet.de]

Themenseiten: Betriebssystem, EuGH, Gerichtsurteil, Sony

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1 Kommentar zu EuGH-Urteil: Vorinstallierte Software auf Computern ist zulässig

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  • Am 10. September 2016 um 2:03 von Judas Ischias

    Hmmm, kann man dieses Urteil auch auf die vorinstallierten Apps der Smartphone-Hersteller oder Google anwenden?

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