Apple beschwert sich über Spotify

Chefjustiziar Bruce Sewell weist die wettbewerbsrechtlichen Vorwürfe Spotifys mit harschen Vokabeln zurück. Er wirft dem Musikstreamingdienst vor, seinerseits eine bevorzugte Behandlung zu verlangen. Beim Streit geht es um eine von Apple abgelehnte Spotify-App ohne Abo-Angebot.

Apple hat die wettbewerbsrechtlichen Vorwürfe Spotifys mit harschen Vokabeln zurückgewiesen. „Wir finden es verstörend, dass Sie … öffentlich auf Gerüchte und Halbwahrheiten über unseren Service zurückgreifen“, zitiert BuzzFeed News aus einem Brief von Apples Chefjustiziar Bruce Sewell an seinen Spotify-Kollegen Horacio Gutierrez. Der iPhone-Hersteller wirft dem konkurrierenden Musikstreamingdienst darüber hinaus vor, seinerseits eine bevorzugte Behandlung vonseiten Apples und damit Wettbewerbsvorteile zu erwarten.

Spotify und Apple als Einheit (Bild: James Martin/CNET).

„Unsere Richtlinien gelten gleichermaßen für alle App-Entwickler, ob es sich um Spieleentwickler, E-Book-Verkäufer, Videostreamingdienste oder Distributoren digitaler Musik handelt – und unabhängig davon, ob sie mit Apple konkurrieren oder nicht“, heißt es in Sewells Schreiben weiter. „Wir haben unser Verhalten und unsere Regeln nicht geändert, als wir unseren eigenen Musikstreamingdienst einführten oder als Spotify unser Wettbewerber wurde. Ironischerweise ist es jetzt Spotify, das die Dinge ändern will, indem es eine bevorzugte Behandlung von Apple verlangt.“

Apple: „Es gibt nichts in Apples Verhalten, das einer Verletzung gültiger Kartellgesetze gleichkommt“

Gutierrez hatte dem iPhone-Hersteller zuvor in einem veröffentlichten und auch mehreren US-Kongressmitgliedern zugestellten Brief vorgeworfen, dem Musikstreamingdienst durch Abweisung einer neuen Version seiner App „ernsthaften Schaden“ zuzufügen und seine Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Apple Music einzuschränken. Das hatte auch Senatorin Elizabeth Warren aufgegriffen und Apple vorgeworfen, seine Kontrolle über iOS schon lange zu nutzen, „um Wettbewerb im Musikbereich zu zerquetschen“. Warren ist derzeit im Gespräch als Vizepräsidentschaftskandidatin, die zusammen mit Hillary Clinton ins Weiße Haus einziehen könnte.

Apples Sewell jedoch gab sich wenig betroffen von solchen Vorwürfen. „Es gibt nichts in Apples Verhalten, das ‚einer Verletzung gültiger Kartellgesetze gleichkommt‘ – weit gefehlt“, schoss er gegen Spotify zurück und merkte nebenbei an, dass Apples Plattform dem Konkurrenten bereits hunderte Millionen Dollar an wiederkehrenden Einnahmen beschert habe. „Ich werde gerne für eine beschleunigte Prüfung und Genehmigung Ihrer App sorgen, wenn Sie uns etwas zukommen lassen, das den Richtlinien des App Store entspricht“, stichelte er.

Spotify hingegen sieht als grundsätzliches Problem, dass Apple bei innerhalb von iOS-Apps abgeschlossenen Abonnements bis zu 30 Prozent Umsatzbeteiligung verlangt. Der Musikstreamingdienst sieht sich daher gezwungen, von diesen Kunden einen höheren Preis zu verlangen, in Deutschland etwa 13 statt sonst 10 Euro. Apple Music hingegen hat keine solchen Mehrkosten zu tragen und kann somit günstiger anbieten.

Umstrittenes Hinweisfenster (Bild: Spotify)Umstrittenes Hinweisfenster (Bild: Spotify)

Abodienste dürfen via iOS-App im Prinzip auch Kunden versorgen, die auf anderem Weg ein Abo abgeschlossen haben. Apples Regularien erlauben gleichzeitig aber nicht, dass solche alternativen Bezahlmöglichkeiten in der App beworben werden. In der jüngsten Zeit warb Spotify mit drei Probemonaten zum Preis von 99 Cent für seinen Musikdienst, falls der Kunde das Abonnement auf seiner eigenen Site abschließt. Apple ließ eine Bewerbung dieser Aktion in der App nicht zu. Spotify entschied sich, Abos per In-App-Kauf unter iOS komplett zu deaktivieren. Diese Version seiner App scheint Apple abgelehnt zu haben, was die Situation weiter eskalieren ließ.

„Das ist das, was Apple Ihnen als Verletzung ihrer Regeln auftischen will“, schrieb bei Twitter Spotify-Sprecher Jonathan Prince und illustrierte seinen Vorwurf mit einem abgebildeten Meldefenster der App, das lediglich darauf hinweist, dass für ein bestimmtes Premium-Feature ein Abonnement erforderlich ist. „Da ist kein Angebot, kein Kauf, überhaupt kein Link nach anderswo.“

Auch andere Firmen beschweren sich über Apples Praktiken. Amazon-CEO Jeff Bezos deutete kürzlich an, der Konzern verkaufe Apples Settop-Box Apple TV wegen ihrer Aboklauseln nicht mehr. Probleme mit US-Wettbewerbsbehörden bekam der iPhone-Hersteller bereits wegen E-Book-Preisabsprachen.

Mit rund 30 Millionen Abonnenten ist Spotify derzeit etwa doppelt so groß wie das in dieser Form erst 2015 gestartete Apple Music. Um den Rückstand weiter aufzuholen, führt Apple derzeit angeblich Übernahmegespräche mit dem Musikdienst Tidal, der den Musikern Jay Z, Beyonce und Kanye West gehört.

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Themenseiten: Apple, Kartell, Musik, Politik, Spotify, Streaming, iOS

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29 Kommentare zu Apple beschwert sich über Spotify

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  • Am 4. Juli 2016 um 22:50 von PeerH

    Kleiner Hinweis an die Redaktion, mal so zum diskutieren: so ziemlich die gleichen Regeln gelten offensichtlich auch für Subscriptions in Googles Play Store – nur erwähnt Spotify diesen Sachverhalt nicht mit einer Silbe. Das fällt ihnen aber bei Apple ein, nachdem Apple im letzten Jahr mit Apple Music deutliche Marktanteile gewonnen hat.

    Vielleicht stört es sie im Play Store, weil Googles Streaming Dienst wenig erfolgreich ist, und damit kein echter Wettbewerber, der sie Kunden kosten würde.

    Vielleicht versucht sich ja Spotify durch diese Aktion tatsächlich Vorteile zu verschaffen?

    Hier der Link zu Google nebst Passus:
    https://developer.android.com/google/play/billing/billing_subscriptions.html

    =====
    „Payment Processing and Policies
    In general, the terms of Google Play allow you to sell in-app subscriptions only through the standard payment processor, Google payments. For purchases of any subscription products, the transaction fee is the same as the transaction fee for application purchases (30%).

    Apps published on Google Play that are selling subscriptions must use In-app Billing to handle the transaction and may not provide links to a purchase flow outside of the app and Google Play (such as to a web site).

    For complete details about terms and policies, see the policies document.“
    ======

    Noch einmal der wichtige Abschnitt: „… selling subscriptions must use In-app Billing to handle the transaction and may not provide links to a purchase flow outside of the app and Google Play (such as to a web site).“

    Wie bei Apple, stört Spotify aber bei Google dann irgendwie doch nicht.

    Warum nur? ;-)

    Mal nachdenken: wenn O2 bei Saturn im Smartphone Bereich Flyer mit dem netten Hinweis verteilen würde, dass O2 Verträge doch im O2 Shop um die Ecke deutlich billiger zu erwerbn seien – weil dann daran Saturn eben nichts verdienen würde – würde das Saturn gefallen? Oder würden sie den O2 Mitarbeiter des Hauses verweisen? Obwohl er doch ’nur einen Flyer(=Link) zu einer Sparaktion von O2 in deren Laden verteilt? Und, wenn er denn rausfliegen würde, und dann laut ‚Wettbewerbswidriges Verhalten!“ schreien würde – wer verhält sich denn Wettbewerbswidrig?

    Nein, ich glaube, dass das Saturn kaum gefallen würde. Die ganze Aktion wäre eine Provokation an sich. ;-)

    • Am 5. Juli 2016 um 19:49 von ckOne

      Und wieder kommt nur aber Google…
      PeerH du langweilst uns alle.
      Google lehnt keine App ab, die keine Abokäufe mehr zulässt, das ist ein entscheidender Unterschied.
      Aber als Apple-Jünger siehst du den nicht.

      • Am 5. Juli 2016 um 21:54 von PeerH

        Du ‚denkst‘, dass Google das nicht tut, aber Du Spotify hat bewusst dieses Werbeangebot in der App nur bei Apple im Apple lanciert – und nicht bei Google. Erst, wenn sie das gleiche da machen, und Google das nicht ablehnt, ‚wüsstest‘ Du, dass Deine Aussage stimmt. So ist es nur eine Vermutung, weil nicht sein kann, was nicht sein darf.

        Google hat im Play Store in etwa die gleichen Regeln wie Apple, und wenn Spotify gegen diese verstößt, wird Google exakt das selbe machen. Si müssen das so machen. Entweder gelten Regeln für Alle, oder sie gelten nicht. Weicht man einmal davon ab, wollen alle anderen Entwickler auch die ‚eine‘ Ausnahme sein.
        Google weiß das. Aber Du scheinst eher zu glauben, dass Google ein Wohlfahrtsverein ist. Sind sie nicht. Sonst würden sie nicht ebenfalls 30% verlangen. Es geht auch bei Google um Geld. Um 30%. Bei jeder verkauften App, und bei jedes über den Play Store abgeschlossene Abonnement. Das sind die Fakten.

        Die wichtige Frage ist aber, warum Spotify das bei Google nicht anprangert. Und meine Vermutung ist eben, dass sie den Wettbewerb von Apple Music spüren, und deswegen ‚auskeilen‘. Beweisen lassen wird sich das kaum, aber die Fokussierung nur auf Apple könnte eben mit Apple Music zusammenhängen. Googles Streaming Angebot ist ja weniger erfolgreich.
        PS: Dein ‚Apple-Jünger‘ Gerede wird nun wirklich langweilig. Im Gegensatz zu Dir begründe ich meine Meinung – man darf durchaus anderer Meinung sein, aber einfach ‚Google tut so etwas nicht‘ in den Raum zu werfen, und dann auf Beleidigungen umzuschwenken, das ist schlechter Stil.
        Du hättest ja mal begründen können, warum Du ‚glaubst‘, dass Google so etwas nicht tut. So ein Satz beginnt mit: „Ich glaube, dass google das nicht tut, weil … “
        Nur Mut, Du kriegst mehr hin, als ‚Apple Jünger‘ und blanke Glaubensaussagen. Ich bin zuversichtlich. ;-)

        • Am 6. Juli 2016 um 6:08 von Judas Ischias

          @PeerH,
          nicht nur Deine dauernden Werbe-Kommentare für Apple sind langweilig und nervig, sondern Deine völlig überflüssigen Beschwerden wegen Beleidigungen!!!
          Warum hältst Du denn Dich nicht selbst daran?
          Andere Leute als Dumpfbacke zu beschimpfen und sich dann wegen Apple-Jünger beleidigt zu fühlen, so etwas ist doch einfach nur das Verhalten von einem Weichei.
          Nimm die Bezeichnung Apple-Jünger einfach wie ein Mann. Die Androiden heulen schließlich auch nicht, wenn sie mal wieder als Blechheini bezeichnet werden.;)

    • Am 6. Juli 2016 um 10:22 von Answer at ...k.m.a.

      Öhm…nö. Lies mal den Passus der Streamingabos betrifft :)
      Bei Google gibts nämlich ne Ausnahmeregelung für Musik, Bücher und Zeitschriften. Sogar für Apple Music. Dümmlicher Versuch hier Google ins Spiel zu bringen.

      • Am 6. Juli 2016 um 11:29 von PeerH

        Die kenne ich: die gilt, wenn man Musik aus der App heraus kauft (!) und in andere Apps übertragen kann – geht das mit Spotify? Kannst Du die gestreamte Musik lokal speichern und dann in andere Apps übertragen? Oder gar verschicken?
        Ich denke, nein. Die Musikindustrie würde das nicht mögen.
        Diese Ausnahme trifft m.E. eben exakt auf Streaming Dienste wie Spotify nicht zu. Bei Apple Music kannst Du die Musik kaufen.

        • Am 6. Juli 2016 um 12:52 von Judas Ischias

          Du denkst?
          Sind das echte Belege?
          Ab da hab ich den Rest nicht weiter gelesen.;)

        • Am 6. Juli 2016 um 14:28 von Answer at ...k.m.a.

          Offensichtlich nicht, denn es geht darum, dass Abos für Musik, Bücher und Zeitschriften NICHT über Googles Bezahldienst abgewickelt werden müssen. Und nur darum geht es bei der Spotify vs Apple Sache.

          • Am 6. Juli 2016 um 17:03 von PeerH

            Nein, das ist falsch. Es geht nur, wenn über eine App >gekaufte< Musik (und Bücher, Zeitschriften) in andere Apps übertragen werden kann – und das kann Spotify nicht, weil man keine Musik kauft.
            Aber wenn Du den Link und den entsprechenden Abschnitt reinstellst, können wird gerne darüber weiter reden – du musst da nur weiterlesen.

  • Am 6. Juli 2016 um 18:19 von ckOne

    @PeerH
    Ich habe nirgends geschrieben „ich glaube“, und wenn wäre das zutreffender als dein „ich denke“.
    Du bist und bleibst ein Applefanboy der schlimmsten Sorte, und offensichtlich völlig Intelligenzbefreit. Google untersagt Spotify nicht die Einstellung einer App ohne in-App Käufe, die gab es sogar schonmal, aber Spotify und Google haben sich offenbar auf gute Konditionen geeinigt, so das die In-App Käufe wieder Einzug gehalten haben.

    • Am 6. Juli 2016 um 21:33 von PeerH

      Quelle, Link, um Deine ‚These‘ zu belegen? Und ist das fair – Google / Spotify Somderregel, Rest 30%?

      Abgesehen davon, dass es nicht (!) um In-App Käufe geht, aber wenn Du das 3x nicht begriffen hast, erkläre ich Dir das nicht zum vierten Mal.

      Der Tip ist der gleiche: wenn man nicht weiß, um was es geht – einfach mal schweigen. Ist nicht schwer.

      • Am 7. Juli 2016 um 7:42 von ckOne

        Natürlich sind es in-App Käufe, du hast offentsichlich nicht verstanden das alles was man in Apps erwirbt in-App Käufe sind. Und die derzeitige Spotify App erlaubt nach der Installation nur einen Vorhandenen Account zu schalten oder einen kostenfreien Account zu registrieren. Danach kannst du nur noch einen 7Tägigen Premiumaccount buchen der nix kostet.
        Und über Preisabsprachen solltest du dich als Applefan nicht beschweren, da ist Apple ja schon mehrfach wegen verurteilt worden. und wenn 2 Firmen miteinander eine Vereinbarung treffen, nennt man das Handel und es steht ja jedem anderen frei es auch zu tun.
        Apple ist derzeit Gewinnoptimierung bei gleichzeitigem Innovationsstopp, und komm mir nicht wieder mit nem Link über das iPhone 7, denn das gibt es noch nicht und es sind alles Mutmaßungen.

        • Am 7. Juli 2016 um 11:40 von PeerH

          Du hast wirklich nicht verstanden, um was es geht. Und so langsam beginne ich zu zweifeln, dass Du überhaupt ein Apple Gerät besitzt, denn sonst würdest Du einfach im App Store nachschauen – und WÜSSTEST, dass man ganz normal aus Premium Modellen wählen kann. 1x Monat, 9x Premium. Es gibt die App, und man kann Premiums buchen.
          Was Du geschrieben hast, ist daher einfach falsch.
          Ach ja: im Artikel steht, worum es geht. Dass also ein Update abgelehnt wurde, und dieses würde dann so reagieren, wie Du das beschrieben hast. Die Realität ist eine andere. ;-)

          „Abodienste dürfen via iOS-App im Prinzip auch Kunden versorgen, die auf anderem Weg ein Abo abgeschlossen haben. Apples Regularien erlauben gleichzeitig aber nicht, dass solche alternativen Bezahlmöglichkeiten in der App beworben werden. In der jüngsten Zeit warb Spotify mit drei Probemonaten zum Preis von 99 Cent für seinen Musikdienst, falls der Kunde das Abonnement auf seiner eigenen Site abschließt. Apple ließ eine Bewerbung dieser Aktion in der App nicht zu. Spotify entschied sich, Abos per In-App-Kauf unter iOS komplett zu deaktivieren. Diese Version seiner App scheint Apple abgelehnt zu haben, was die Situation weiter eskalieren ließ.“
          Offensichtlich hast Du auch den Artikel nicht verstanden.

          • Am 7. Juli 2016 um 14:41 von ckOne

            Lieber PeerH du hast überhaupt nichts kapiert, ich habe nie vom Applestore geschrieben, sondern vom Playstore, und da ist es definitiv nicht so. Also lerne erstmal lesen bevor du verbal auf Leute losgehst.

      • Am 7. Juli 2016 um 7:59 von answer at ...k.m.a.

        http://www.zdnet.de/88271734/spotify-findet-apples-neues-abo-modell-nicht-ausreichend/

        „Von Apples Modell unterscheidet sich Google Play* bisher dadurch, dass es keine Nutzung des eigenen Bezahldiensts erzwingt und somit weniger stark zwischen Anbieter und Kunde drängt.“
        *Anmerkung, nicht verallgemeinern, hier geht es um die Abos von Streamingdiensten.
        Und das ist keine Absprache zwischen Google und Spotify. Das ist eine generelle Regelung. Davon profitiert u.A. nämlich auch Apple mit Apple Music.
        -Die Grundthese von Spotify ist doch aber völlig unbeschönigbar, wenn Apple an einem Spotify Abo mehr verdient als Spotify und die Musiker nichts davon haben, dann ist was faul. (Zitat von Spotify)

        • Am 7. Juli 2016 um 11:23 von PeerH

          Sorry, aber was Du als Quelle reinstellst, ist doch nur Gerüchtr, das man mit einer Aussage von Spotify verknüpft hat – das ist doch kein Beweis? Das sind keine Beweise, sondern Vermutungen. Der Absschnitt vor Deinem Zitat zeigt das: „Kurz nach Apple hat auch ein >anonymerPlanungensollAngeblich< zahlt ein Streaming-Anbieter „testweise“ schon seit einem Jahr nur noch den reduzierten Satz." Und: es geht um das, was Apple demnächst auch kassieren wird. Und: Zukunftsmusik – Stand jetzt ist das nicht der Fall.

          Wenn Du mir beweisen schon möchtest, dass Google für Spotify für seinen Streaming Dienst eine Ausnahmeregelung von Google hat, dann solltest Du das mit dem Google Regelwerk hinkriegen.

          Denn darauf hast Du Dich doch berufen?

          In dem steht, siehe oben, sehr eindeutig, dass jeder 30% zahlen muss. Bisher hast Du keinen Beweis geliefert.

          Die Regeln von Google sind da eindeutig.

          • Am 7. Juli 2016 um 12:01 von PeerH

            Sorry, das Zitat wurde verhunzt. Hier das komplette Zitat: „Kurz nach Apple hat auch ein anonymer Informant bei Google gegenüber Recode Planungen eingeräumt, die Beteiligungen an Abo-Umsätzen auf 15 Prozent zu senken. Dies soll schon ab dem ersten Jahr gelten. Angeblich zahlt ein Streaming-Anbieter „testweise“ schon seit einem Jahr nur noch den reduzierten Satz.“
            Ja, eben: „Anonym … Soll … Angeblich …“ – also demnächst kommt die 15% Berechnung, wie bei Apple, wo sie ebenfalls angekündigt wurdr.

          • Am 7. Juli 2016 um 12:24 von answer at ...k.m.a.

            Du willst es einfach nicht verstehen oder?
            https://play.google.com/intl/de_ALL/about/monetization-ads/payments/

            Die Ausnahmeregel „Die Zahlung erfolgt für digitale Inhalte, die außerhalb der eigentlichen App genutzt werden können, beispielsweise Musiktitel, die mit anderen Musikplayern wiedergegeben werden können.“
            – nennt als BEISPIEL Musiktitel die wo anders abgespielt werden. Es bedeutet eben aber auch, das ein ABO, welches mir ermöglicht auf verschiedenen Devices Music zu streamen exakt diese Ausnahme ist. Wenn Dir eine formal juristische Sprache nicht vertraut ist, dann stütze nicht Deine Argumentation auf selbige. Im ZDNet Artikel ist die Spekulation um den „Informaten“ auf die Reduzierung von 30% auf 15% gemeint. Der Satz: „Von Apples Modell unterscheidet sich Google Play bisher dadurch, dass es keine Nutzung des eigenen Bezahldiensts erzwingt und somit weniger stark zwischen Anbieter und Kunde drängt.“ bezieht sich auf das Regelwerk, nicht auf die Spekulation um die 30% oder 15%.
            Ich versteh ja, dass Du das nicht einsehen WILLST, wenn Du es aber nicht KANNST, hast du ein generelles Verständnisproblem. Was auch vieles Erklären würde..

          • Am 7. Juli 2016 um 13:25 von PeerH

            Ich denke, Du interpretierst in eben diese Ausnahmeregelung etwas hinein, was nicht da steht. Es sind eben keine zwei „Beispiele“ für Ausnahmen, sondern EXAKT zwei „Sonderfälle“: „Sonderfälle“ sind nicht das gleiche wie „Beispiele“, sonst hätten sie Beispiele geschrieben.

            Die Tatsache, dass explizit zwei (nicht mehr) Sonderfälle ausgenommen sind, die auch noch genannt werden, und dass Streaming Dienste dazu nicht passen (weil die Musik nur (!) in der Streaming App wiedergegeben werden kann), spricht eher für meine These: „Davon ausgenommen sind folgende Sonderfälle:…“
            Das ist übrigens in Verträgen und Vereinbarungen so üblich: man definiert den Umfang und man definiert konkret die Ausnahmen – wenn etwas nicht als Ausnahme genannt ist, gilt die normale Vereinbarung.

            Wären Streamingdienste gemeint, dann gäbe es drei Sonderfälle.

            Ohne eine explizite Nennung steht aber die Regel: „Entwickler, die Produkte innerhalb einer anderen bei Google Play heruntergeladenen App-Kategorie anbieten, müssen als Zahlungsmethode die Google Play In-App-Abrechnung verwenden.“

            Und da gelten aktuell 30%.

            Und ich denke, dass ich da guten Gewissens ein q.e.d. darunterschreiben kann.

            (Falls Du der Ersuchung erlegen bist, und die unten aufgeführten Beispiele als ‚Sonderfälle‘ interpretiert hast – dieser Abschnitt bezieht sich generell darauf, dass man diese Produkte mittels In-App-Abrechnung abwickeln kann. Die folgende Aussage beschreibt lediglich, dass man auch Streamingdienste mittels In-App-Abrechnung anbieten kann:
            „Abonnementdienste wie das Streamen von Musik, Videos, Büchern oder andere Mediendienste; digitale Publikationen, auch in Paketen mit Druckausgaben; und Dienste für soziale Netzwerke“

            In diesem Fall benennt Google explizit ‚Streamingdienste‘ – und weiter oben unter den Sonderfällen benennen sie diese nicht, sondern belassen es bei den beiden zwei Sonderfällen.

          • Am 7. Juli 2016 um 13:42 von PeerH

            PPS: die relevante Formulierung lautet: „Die Zahlung erfolgt für digitale Inhalte, die außerhalb der eigentlichen App genutzt werden können, …“
            Digitale Inhalte wie Musik. Das trifft eben auf Streaming Dienste nicht zu, weil Streamingdienste explizit nur (!) innerhalb der App genutzt werden können. Du kannst nicht die Spotify Musik in einem Dritthersteller Player abspielen.

            Damit dieser Sonderfall klarer wird, kommt ein einschränkendes/konkretes Beispiel: „… beispielsweise Musiktitel, die mit anderen Musikplayern wiedergegeben werden können.“

            Also Kaufmusik, PDF Zeitschriften, etc. – die App muss den Zugriff durch andere Musikplayer (siehe Beispiel, oder PDF Reader) auf die über die Spotify App erworbenen Medien eben explizit zulassen.

            Bedeutet: wenn Du mit einer App ein Musiktitel kaufst, den Du außerhalb der eigentlichen Streaming Dienste App abspielen kannst, musst Du die Abwicklung nicht über Google laufen lassen.

            Wenn aber dieser Sonderfall nicht vorliegt, musst Du das über Google abwickeln.

            Also: kaufst Du bei einem Spotify Streaming Dienst die Musik? Nein. Kannst Du die Spotify Streaming Musik in einem anderen Player abspielen? Nein.

            Also trifft dieser Sonderfall nicht zu.

            So sehe ich das.

        • Am 7. Juli 2016 um 11:56 von PeerH

          Ich helfe Dir mal, damit wir nicht aneinander vorbeireden: hier der Link, der ab und an mal als ‚Ausnahme‘ für Spotify im Google Play Store ins Feld geführt wird – der aber m.E. nicht zutrifft:
          https://play.google.com/about/monetization-ads/

          Der betreffende Abschnitt: „Entwickler, die Produkte innerhalb einer anderen bei Google Play heruntergeladenen App-Kategorie anbieten, müssen als Zahlungsmethode die Google Play In-App-Abrechnung verwenden. Davon ausgenommen sind folgende Sonderfälle:
          – Die Zahlung beschränkt sich auf physische Produkte.
          – Die Zahlung erfolgt für digitale Inhalte, die außerhalb der eigentlichen App genutzt werden können, beispielsweise Musiktitel, die mit anderen Musikplayern wiedergegeben werden können.“
          Ausnahme 1. z.B. ein T-Shirt. Ausnahme 2. z.B. Ein MP3 Musikstück, das man auch auf einem anderen Musikplayer wiedergeben könnte – also ein Kauf KAUF (DRM-frei). Kauft man das in einer anderen Google Play Kategorie im Google Play Store, kassiert Google selbstverständlich 30%.

          Eindeutig und klar – und es betrifft mit sehr großer Sicherheit nicht Streaming Musik, die man eben nur (!) in der App des Stremaming Anbieters abspielen kann.

          Mir wäre es zumindest neu, dass man mit Spotify Musik herunterladen kann, um diese dann mit einer anderen App abspielen zu können.

          Das dürfte die Musikindustrie nicht gerne sehen, denn dann würde man einfach die Musik mit der Android Spotify App herunterladen, und die Dateien an x andere Nicht-Abonnenten verteilen – ohne sie zuvor gekauft zu haben – die ideale Raubkopie Methode.

          Man kauft ja die Musiktitel bei Spotify nicht, sondern abonniert sie nur – Streaming, und nicht Kauf, dazu ist die Spotify App da.

          Denke, dass nun alles klar sein sollte – es gibt keine Ausnahme. Und in Deinem Link stand auch nur, dass die 15% im Google Play Stoee für alle (!) Käufe gelten sollen, inkl. In-App-Käufe.

          Wie hei Apple demnächst auch.

          • Am 7. Juli 2016 um 14:47 von ckOne

            @peerH
            Im Moment gibt es geschätzte 20 verschiedene Musikplayer wie Z.B. Sonos, die Spotify abspielen können, auch ohne das man sie mit dem Smartphone steuern müsste, geht auch mit nem PC oder Mac. Also kann man das Abo auch ohne die Spotify App nutzen und damit fällt es genau in die Ausnahmen.
            Hier noch der Lunk zu Sonos, da du ja nicht in der Lage bist zu suchen im Internet: http://www.sonos.com/de-de

          • Am 7. Juli 2016 um 15:35 von PeerH

            Wenn es solche Player gibt, so dass man die digitalen Inhalte/Medien darauf wiedergeben kann, dann greift die Regel.

            Sonos kenne ich in erster Regel als ein (Multi-Raum-) Lautsprecher System, und ob das im Sinne von Google einer der Sonderfälle ist, da bin ich nicht sicher.

            Es gibt eine „Spotify auf Sonos“ Funktion, aber wie die interpretiert werden sollte, das weiß ich nicht:
            https://support.spotify.com/de/article/Sonos/
            Der Satz „Spotify Premium-Abonnenten können nach Belieben über ihre Sonos-Geräte auf Spotify zugreifen.“ klingt nach ‚Zugriff auf Streaming‘, aber ob das eine „Nutzung der Medien außerhalb der App“ ist, um aus Sicht von Google als Sonderfall zu gelten, ist schwer zu entscheiden. Die Medien sind ja nicht frei verfüg- und nutzbar, man erwirbt keine Titel.

            Wenn man sich das hier …
            http://sonos-de.custhelp.com/app/answers/detail/a_id/2213/~/hinzufügen-eines-spotify-premium-kontos-zu-sonos
            … anschaut, dann sieht man, dass es sich dabei um den Zugriff auf den Spotify Streaming Service handelt. Es wird im Prinzip lediglich die Spotify URL eingetragen, und die Login Daten werden verknüpft.

            Es hängt letztendlich davon ab, ob Google das als einen Player für digitale Medien / Musiktitel ansieht – obwohl darüber ’nur‘ der Online Zugang auf den Spotify Service erfolgt.

            Es kann ein Sonderfall sein. Es könnte aber auch kein Sonderfall sein.

          • Am 7. Juli 2016 um 15:42 von PeerH

            PS: dass ich das kann, solltest Du als erwiesen ansehen. Der Vorwurf sollte Richtung JI gehen, der hat da mehr Schwierigkeiten. ;-)

            „… da du ja nicht in der Lage bist zu suchen im Internet: …“

            Es wäre (fast) ein konstruktiver, neutraler Kommentar gewesen.

            „Spotify auf Sonos“ ermöglicht formal betrachtet nicht die Nutzung der ‚Medien‘, sondern auf den Spotify Streaming Dienst. Ohne die Online Verbindung sind diese ja nicht nutzbar, da die Anbindung über die URL (kein lokaler Speicher) geht.

            Wie gesagt: das ist etwas, was nur Google beantworten kann.

  • Am 7. Juli 2016 um 11:36 von Judas Ischias

    PeerH lebt in seiner eigenen Welt, wo nur das in Ordnung ist, was PeerH für gut und richtig befindet, und sich nicht gegen Apple richtet.
    Da helfen auch die besten Argumente und Links nichts. Auch wenn PeerH immer wieder nach Links schreit, wird er sie nicht akzeptieren, sondern neue fordern.
    Er macht halt auf Chewbacca-Verteidigung.

    • Am 7. Juli 2016 um 12:04 von PeerH

      Ein einfacher Rat: Stell entweder einfach einen Link rein (war nicht schwer zu finden), oder lerne, wie eine normale Argumentation funktioniert, nebst was Fakten und was Gerüchte sind, und rede erst dann bei einem Thema mit – wenn Du es verstehst.

      Ich hab den Link nun selber reingestellt, damit es nicht endlos hin und her geht – mir war er ja bekannt. Dir nihcht. Wie immer hat dich das nicht am mitreden gehindert. ;-)

  • Am 7. Juli 2016 um 15:59 von answer at ...k.m.a.

    Ach Peer…
    da steht „beispielsweise“. Beispielsweise = ein Beispiel nicht der einzige Sonderfall… Zumal nicht ich versuche hier etwas hineinzuinterpretieren, sondern du versuchst diese mit absicht so formulierte Regel zu spezifizieren. Zumal es hier ja nicht um „meine Meinung“ geht, sondern um den Vorwurf von Spotify an Apple und außer Dir ist ja gottlob, zumindest den Beteiligten und denen die darüber Berichten (Gruß an Hr. Kalenda) dieser Umstand genau so bekannt. Akzeptier das einfach.
    PS: Es ist eben doch so, dass du die Inhalte nicht verstehst. Was an dem *Achtung Wortspiel* Beispiel, beispielhaft zu sehen ist.

    • Am 7. Juli 2016 um 19:08 von PeerH

      Wenn Du meinst … was soll ich da noch sagen. Mehr als das, was oben steht, kann fällt mir nicht mehr ein. Auch gut.
      Wie gesagt, selbst wenn das ‚Beispielsweise‘ allgemeiner gemeint wäre, würde das noch immer nicht heißen, dass das auch auf Streaming Dienste zutrifft. You know? Musik Kauf != Streaming = Service.
      Aber wie ich ckOne schon schrieb: am Ende des Tages kommt es darauf an, wie Google das interpretiert, und nicht, wie wir drei Spezis uns das zusammenreimen. Eindeutig ist das jedenfalls nicht. Vielleicht können wir uns ja darauf einigen – wenn nicht, ist es auch gut.

  • Am 7. Juli 2016 um 18:38 von ckOne

    @PeerH
    Bei Unwissenheit sollte man sich besser zurückhalten, Sonos ist völlig unabhängig von der Spotify-App ich suche meine Streaminginhalte mit dem sonoscontroller (eine eigene App) oder aber mit dem Sonosprogramm für PC oder Mac bei Spotify zusammen, das heißt ich muß die Spotify App nicht mal auf meinem Gerät haben, weder bei IOS noch bei Android. Ähnliche Player gibt es von Harmann, Yamaha, Bose usw.!
    also dementiere hier nicht, wenn du absolut keine Ahnung hast.

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