Berufungsgericht: Google darf auf Kinder-Website Cookies setzen

Tracking von Kindern unter 13 Jahren etwa auf der Nickelodeon-Website verstößt weder gegen US-Bundesgesetze noch gegen kalifornische. Lediglich Betreiber Viacoms falsches Versprechen, auf Datensammeln zu verzichten, muss noch einmal untersucht werden.

Ein Bundesberufungsgericht hat eine Sammelklage gegen Google und Viacom abgewiesen (PDF), die den Unternehmen das Sammeln persönlicher Daten von Kindern unter 13 Jahren vorwarf. Insbesondere hatten die Kläger den Einsatz von Cookies auf der Nickelodeon-Site Nick.com beanstandet, durch den festgehalten wird, wer welches Video gesehen hat.

Die drei Richter schlossen sich damit großteils der Vorinstanz an. Nach ihrer Auslegung verstoßen Google und Viacom weder gegen das Bundesgesetz Wiretap Act, den Stored Communications Act von 1986 noch den kalifornischen Invasion of Privacy Act.

Nick.com und sein deutschsprachiges Pendant Nick.de verwenden Cookies, um Sehgewohnheiten von Kindern zu tracken (Screenshot: ZDNet.de).Nick.com und sein deutschsprachiges Pendant Nick.de verwenden Cookies, um Sehgewohnheiten von Kindern zu tracken (Screenshot: ZDNet.de).

Zusätzlich beschäftigte sich das Gericht mit dem Video Privacy Protection Act, der spezifisch eine Weitergabe von Daten zu den Sehgewohnheiten von Kunden eines Video-Angebots untersagt. Es entschied , das Gesetz lasse nur Klagen gegen juristische Personen zu, die solche Daten weitergeben, jedoch nicht gegen ihre Empfänger. Auch fallen laut dem Urteil digitale Identifikationsmöglichkeiten wie IP-Adressen nicht unter den Schutz des Gesetzes.

Lediglich einen Vorwurf der Kläger hielt das Gericht für möglicherweise zulässig. Er richtet sich speziell gegen Viacom, das Erziehungsberechtigten auf Nick.com zusichert, „keinerlei persönliche Daten ihrer Kinder“ zu sammeln. Dass dies dennoch geschieht, könnte laut dem Berufungsgericht gegen Privatsphäreregeln des Bundesstaats verstoßen. Es verweist diese Frage daher an ein Bezirksgericht in New Jersey zurück.

ANZEIGE

So lassen sich Risiken bei der Planung eines SAP S/4HANA-Projektes vermeiden

Ziel dieses Ratgebers ist es, SAP-Nutzern, die sich mit SAP S/4HANA auseinandersetzen, Denkanstöße zu liefern, wie sie Projektrisiken bei der Planung Ihres SAP S/4HANA-Projektes vermeiden können.

Google war 2014 in die Kritik gekommen, da es Daten von Schülern sammelte, die sein Apps for Education nutzten. Es nahm diesen Dienst als Reaktion von seinen Tracking-Praktiken aus.

Die Datenschutz-Neuregelung der EU-Kommission wird voraussichtlich ab 2018 eine Nutzung von Sozialen Netzen grundsätzlich erst ab 16 Jahren erlauben. Nationale Gesetze von EU-Staaten können das Mindestalter allerdings auf bis zu 13 Jahre senken.

[mit Material von Stephanie Condon, ZDNet.com]

Tipp: Wie gut kennen Sie Google? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.

Themenseiten: Datenschutz, Gerichtsurteil, Google, Privacy, Viacom

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Berufungsgericht: Google darf auf Kinder-Website Cookies setzen

Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *