Google weist Kartellvorwürfe der EU zurück

Laut Chefjustiziar Kent Walker wurde Android sorgfältig zum Vorteil von Verbrauchern und Wettbewerb entwickelt. Die Vereinbarungen mit den Android-Partnern bezeichnet er als "vollkommen freiwillig". Amazon nennt er indes als Beispiel dafür, dass auch Android-Forks erlaubt sind.

Googles Chefjustiziar Kent Walker hat in einem Blogeintrag die Kartellvorwürfe der Europäischen Kommission zum Mobilbetriebssystem Android zurückgewiesen. „Wir nehmen diese Bedenken ernst, aber wir glauben auch, dass unser Geschäftsmodell die Kosten der Hersteller niedrig und ihre Flexibilität hoch hält, während wir Verbrauchern eine nie dagewesene Kontrolle über ihre mobilen Geräte geben“, schreibt Walker.

Google: EU hat auch Android im Visier (Bild: ZDNet.com)Die Vereinbarungen mit den Android-Partnern seien indes „vollkommen freiwillig“. Jeder könne Android auch ohne Google nutzen. „Versuchen Sie es – sie können das vollständige Betriebssystem kostenlos herunterladen, es beliebig verändern und ein Telefon entwickeln. Und große Firmen wie Amazon machen genau das.“

Android-Hersteller müssen Walker zufolge jedoch ihre Geräte testen und zertifizieren lassen, um sicherzustellen, dass Apps auf allen Android-Geräten laufen. Jeder Hersteller könne danach entscheiden, ob der die Google-Anwendungen und auch Apps anderer Anbieter vorinstalliere. Als Beispiel nennt der Jurist Apps von Microsoft, Facebook, Amazon oder auch Mobilfunkprovidern.

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Auch wenn Google Android kostenlos an Hersteller verteile, sei die Entwicklung und Pflege des Betriebssystems inklusive der Abwehr von Patentklagen mit Kosten verbunden. „Wir gleichen unsere Kosten durch Umsätze aus, die wir mit den Google Apps und Services generieren, die wir mit Android anbieten.“

Nutzer wiederum hätten die Möglichkeit, ihre Android-Geräte an ihre Bedürfnisse anzupassen und beliebige Apps zu installieren – „inklusive Apps, die direkt mit unseren konkurrieren“. Die Hohe Verbreitung von Apps wie Spotify, WhatsApp, Angry Birds, Instagram und Snapchat zeige, wie einfach es für Verbraucher sei, neue Apps zu beziehen.

Die von der EU kritisierten Abkommen mit den Geräteherstellern haben nach Ansicht von Walker eine wichtige Rolle beim Aufbau des Android-Ökosystems gespielt, das wiederum auf Open-Source-Software und offenen Innovationen basiere. „Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, um zu zeigen, wie wir das Android-Modell sorgfältig zum Vorteil für den Wettbewerb und die Verbraucher entwickelt haben.“

Auf die einzelnen Beschwerdepunkte der EU-Kartellwächter geht Walker indes nicht direkt ein. Dazu zählt, dass Endgerätehersteller die Google-Apps „geschützt“ vorinstallieren müssen – sie lassen sich also nicht entfernen. Android-Forks wie Amazons Fire OS sind Walker zufolge zwar erlaubt, sie dürfen aber nicht mit Googles Play Store ausgeliefert werden – ein weiterer Kritikpunkt der EU. Darüber hinaus soll Google „Herstellern und Betreibern von Mobilfunknetzen finanzielle Anreize bieten, wenn sie ausschließliche die Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallieren.“

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager kommentierte dazu gestern: „Unsere bisherigen Ermittlungen lassen darauf schließen, dass Google durch sein Verhalten den Verbrauchern eine größere Auswahl an mobilen Anwendungen und Dienstleistungen vorenthält, Innovationen anderer Unternehmen bremst und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt. Diese Vorschriften gelten für alle in Europa tätigen Unternehmen. Google hat jetzt Gelegenheit, sich zu den Bedenken der Kommission zu äußern.“

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Das offizielle EU-Kartellverfahren gegen Google läuft seit April 2015. Die Kommission untersucht Google aber schon seit fünf Jahren und hat in dieser Zeit dreimal eine Einigung angestrebt – zuletzt 2014 unter Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. Seine Nachfolgerin Vestager rollte den Fall neu auf.

Der Konzern könnte theoretisch zu einer Geldstrafe in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verurteilt werden. 2014 erzielte Google einen Umsatz von rund 66 Milliarden Dollar.

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Themenseiten: Android, Betriebssystem, European Commission, Google, Kartell, Smartphone

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31 Kommentare zu Google weist Kartellvorwürfe der EU zurück

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  • Am 21. April 2016 um 7:38 von Jones

    Ich denke man müsste dann genauso Apples abgeschottetes System untersuchen.

    • Am 21. April 2016 um 9:31 von Hi, hi...

      …warum sollte man? An welchen Hersteller lizenziert Apple das iOS-Betriebssystem? Und das dann auch noch mit dem Zwang, bestimmte Apps mit anzubieten?

      • Am 21. April 2016 um 12:30 von Judas Ischias

        Man sollte es, weil Apple in seinem abgeschottetem System seine Marktmacht ausnutzt.
        Es wird verhindert, dass man eine andere Browser Engine nutzen kann, oder dass andere Anbieter beschnitten werden. Wo in Chrome keine Datenkomprimierung auf iOS möglich ist.

        • Am 21. April 2016 um 14:07 von Hi, hi..

          …welche Marktmacht? Die rund 20 Prozent Anteil iOS?
          Nicht missverstehen, ich bin der Meinung, wenn Google sein Betriebssystem mit Google-Suchmaschine und Chrome als Standard vertickt, dann ist das Googles Recht. Jeder auch nur ansatzweise versierte Nutzer kann einen alternativen Browser oder eine andere Suchmaschine installieren.
          Da bin ich durchaus nicht der Kommissionsmeinung. Aber bei Apple ist das eben auch der gleiche Fall.
          (Nahezu) jeder Androidkäufer weiß, dass auf dem Homescreen ein Googlesuchfeld liegt, (nahezu) jeder Applekäufer kennt die Begrenzungen von iOS.

          Oder um einen abstrusen Autovergleich zu bemühen: Ein Dacia-Käufer kann auch nicht ohne Weiteres einen BMW-Motor wollen und bei Nichterhalt behaupten, die Dacia-Händler werden von BMW übervorteilt.

          • Am 21. April 2016 um 15:23 von Judas Ischias

            Es geht doch nicht um den Marktanteil an sich, sondern dass Apple in seinem abgeschotteten System seine Marktmacht ausspielt.
            Ob jetzt zu recht, weil „Heimspiel“,sei dahin gestellt.
            Aber Apple tut es.
            Und dass sich fast jeder ansatzweise versierte Nutzer es schafft einen alternativen Browser oder Suchmaschine zu installieren, wage ich nach meinen eigenen, nicht nur bei Apple, auch bei Android, bisher gemachten Erfahrungen, zu
            bezweifeln. Da gibt es im richtigen Leben nicht genug davon, was anderes ist es in den Techforen, aber die sind nicht maßgebend.
            Ich finde z.B. bei Firefox gut, dass einige Suchmaschinen vorinstalliert sind, der Nutzer sich eine seiner Wahl als Standard festlegen kann, was bei Apple mit einem alternativen Browser immer noch nicht möglich ist, oder er installiert sich eine aus dem Play Store.

          • Am 21. April 2016 um 15:59 von Hi, hi...

            @JI
            …ich frage nochmal: Welche Marktmacht?
            Übrigens lässt sich in den Safari-Einstellungen seit mindestens iOS 8 eine Suchmaschine auswählen: Google, Yahoo, Bing oder DuckDuckGo. Einfach per Tip auf die entsprechende Maschine. Google ist halt nur vorgewählt.

    • Am 21. April 2016 um 10:30 von F.G.

      Marktanteil unter 15%? Wozu?

      • Am 21. April 2016 um 13:32 von Chris v.D.

        Hmm, womöglich weil Apple 95% der Gewinne in dem Bereich macht? Somit wäre ja Apple der „monitäre Monopolist“.
        Je nach Argumentation ist Apple „nur“ ein Nischenanbieter oder eben der Marktbestimmer, wie es halt gerade besser passt. ;-)
        Folgen wir doch also den Argumentationsketten der Harrys und Peers und konstanieren Apple eine Marktbeherrschende Stellung. Ergo: Gleiche Problematik.
        Oder eben gar keine, denn weder sind der Apple Store noch der Play Store Allgemeingut. Wer ihn nutzt unterwirft sich Regeln (sonst hätten zig Klagen über die Zulassungsbedingungen im Applestore schon Früchte getragen).
        Heruntergebrochen ist es doch ganz einfach. Android darf Jeder nutzen wie er will = Open Source. Die Google Dienste (wie eben auch der Play Strore) unterliegen Regeln. Die kann man annehmen oder es bleiben lassen.
        Ich halte das formal für völlig Korrekt. Ganz normales Geschäftsgebaren. Ist es unethisch? Aus Sicht des Verbrauchers sicherlich. Ich hätte auch nichts gegen ein Einschreiten von Außen, zumindest aus Kundensicht, aber dann bitte auf allen Gebieten. Da das sicher nicht zu machen ist, überlasst doch dem Kunden die Entscheidung. Wenn er so doof willens ist, einem Hardwarebauer Milliarden in den Rachen zu werfen, seine Gier nach kostenloser Software durch Preisgabe von Daten zu stillen, aus Sicherheitsglauben auf Komfort zu verzichten oder eben wegen des Komforts seine Sicherheit selbst in die Hand zu nehmen, so soll es doch seine Entscheidung sein. Die EU sollte die Verbraucher anständig aufklären und für Transparenz sorgen, nicht den Verbrauchern durch Eingriffe die Mündigkeit abnehmen wollen.

        • Am 22. April 2016 um 3:38 von Judas Ischias

          @Hi, hi…
          Da hast Du Deine Antwort.
          In dem Fall ist es auch völlig egal, ob „Marktanteil unter 15%, oder ob es doch um die 20% sind.
          Auch ob man es Marktmacht, Marktposition, großer Einfluss oder sonstwas nennt.
          Was dann auch Haarspalterei wäre.
          Apple hat nicht nur 1x versucht einen Hebel in die falsche Richtung anzusetzen, ist erwischt und auch verurteilt worden.
          Und das ist nun mal Fakt, egal wie der ein oder andere Forist die Sache sehen will.
          http://www.boersenblatt.net/artikel-ur__teil_im_agen__cy-pro__zess_ge__gen_ap__ple.629911.html

          • Am 22. April 2016 um 8:23 von Hi, hi...

            …auch wenn ich die Antwort von CvD recht gelungen finde, ist sie nicht wirklich die Antwort auf meine Frage.
            Welchen Smartphoneanbieter übervorteilt Apple? Antwort: Keinen, da Apple der einzige Anbieter von iDevices und iOS ist.
            Wird der Fertiger der Hardware übervorteilt? Bestimmt sogar, allerdings nicht nur von Apple! Und das ist keineswegs eine versteckte Erkenntnis.
            Wird der Käufer von iDevices über den Tisch gezogen? Aber in jeden Fall! Bei einer (geschätzten) Gewinnmarge von bis zu 60 Prozent könnte man schon von Wucher sprechen. Ist dieser Käufer selbst Schuld? Leider auch „ja“!
            Für den androiden _Käufer_ ist die Kartelluntersuchung und eine Entscheidung gegen Google ein Vorteil, sicher. Aber ist das rechtlich eindeutig? Meiner Meinung nach nicht.
            Ich will auch gar nicht sagen, dass Apple keinen Mist baut. (Das hast Du von mir oft genug gelesen.) Aber einfach aus einer Antipathie heraus zu behaupten, Apple müsste kartellrechtlich untersucht werden, ist ein schwaches Argument.
            Also die Frage noch einmal anders formuliert: Welches Kartell hält Apple, was andere Smartphone- oder Tablet- oder Notebookhersteller zu irgendetwas zwingt?

          • Am 22. April 2016 um 9:27 von Claus

            An Hi, hi …: das ‚Gewinn-Kartell? Apple kassiert über 90% aller Gewinne?
            Sie sollten nicht so viele Haare spalten, überlassen Sie das den Leuten hier mit Durchblick. Diebenennen doch klar, was Fakten sind: nur die eigene Sicht der Dinge. Und sonst gar nichts. Apple ist böse, weil: es ist böse. Und das ist richt, ja, weil es richtig ist.

          • Am 22. April 2016 um 9:51 von Hi, hi...

            @Claus
            …oha!
            Und „Sie“ sprechen von „Leuten hier mit Durchblick“?
            Seit wann ist wirtschaftlicher Erfolg – so unangenehm er für Konkurrenten und Endnutzer auch sein mag – verboten oder kartellrechtlich relevant?

          • Am 22. April 2016 um 10:29 von Hi, hi...

            @Claus – Nachtrag
            …ich bitte um Entschuldigung. Ich hab die Ironietags nicht erkannt. ;)

        • Am 22. April 2016 um 9:20 von Claus

          Das schmerzt: erst lesen, dann schwätzen. Mit 15% kann keine marktbeherrschende Stellung vorliegen, das ist Quatsch.
          https://de.m.wikipedia.org/wiki/Monopol
          BMW hat also ein Monopol auf BMW Autos? Interessant.

          • Am 22. April 2016 um 19:22 von Judas Ischias

            @Hi, hi…
            Seit wann wann werden denn die Ironietags nur auf dem iPhone angezeigt?
            Auf meinen Androiden, auch auf dem Lumia ist von Ironietags aber nichts zu sehen.;)
            Na ja, eine Konversation mit @PeerH macht halt vieles möglich.;)
            Und noch einmal.
            Es geht nicht um MEINE Antipathie, sondern dass es weltweit Behörden gibt,(Kartellverfahren mit der EU), die ein gewisses Verhalten von Apple rechtlich für so schlimm gehalten haben, dass es zu Gerichtsverfahren gegen Apple gekommen ist, und die negativ für Apple ausgegangen sind.
            Und es ist meiner Meinung nach völlig egal wie man das für Apple bezeichnet,ob Marktmacht,
            Kartellverhalten, negative Einflussnahme, oder sonstwas.
            Es geht nur darum, Apple hat einen so großen Einfluss, um gewisse Dinge auch durchzudrücken, bzw. um das zu versuchen.
            Und das kann man nicht, wenn man nur der „kleine Krauter um die Ecke“ ist.
            Und hier gibt es in dem Link noch eine gute Ansicht der Dinge.
            http://www.teltarif.de/eu-google-android-marktmacht-kommentar/news/63648.html

          • Am 22. April 2016 um 20:33 von Hi, hi...

            …hmm! Und was drückt Apple – um mal beim eigentlichen Thema zu bleiben – gegenüber seinen Mitbewerbern im Smartphone-, Tablet- und Notebookbereich durch? Ich meine welche erzwungenen Vorteile hat Apple gegenüber der Konkurrenz?

  • Am 22. April 2016 um 22:40 von Judas Ischias

    Meine Kritik, warum auch gewisse Dinge von Apple mal untersucht gehören, lehnt sich nicht bei Dingen gegenüber Mitbewerbern im Smartphone-, Tablet-und Notebookbereich an,
    sondern eher an solch Sachen, wie sie z.B.
    in den Links stehen.
    Weil das auch Dinge sind, an die man wohl eigentlich nicht an Apple und Marktmacht, Einfluss, starke Position, oder wie auch immer man das bezeichnen möchte/sollte/könnte, denkt.
    Und dass einer dieser Begriffe auf Apple zutrifft, egal wie das hier einige der Appler nennen wollen, ist ja wohl Fakt. Umsonst wurden ja keine Verfahren, ob in den USA oder bei der EU eingeleitet.
    Und wie die Verfahren gegen Apple ausgegangen sind, steht ja in den angegebenen Links.

    • Am 23. April 2016 um 7:43 von Hi, hi...

      … Deine Kritik mag an der einen oder anderen Stelle Berechtigung haben. Allerdings nicht nur im Bezug auf Apple. Und der Inhalt Deines Links ist auch nur ein Kommentar, der sich weitgehend mit der Ansicht von CvD bzw. meiner eigenen deckt – nur halt viel ausführlicher. Ich halte, wie ich bereits schrieb, die Kartelluntersuchung in diesem Fall für falsch. Zu guter letzt geht es im Thema des zdnet-Beitrages um den Zwang vorinstallierter Apps/App-Pakete. Und genau da gibt es bei Apple überhaupt keinen Angriffspunkt. Es sei denn, sie beschweren sich über sich selbst bei der EU-Kommision.

      • Am 23. April 2016 um 18:21 von Judas Ischias

        Tja, das Thema um den Zwang vorinstallierter Apps ist so eine Sache.
        Safari kann man beispielsweise nicht vollständig durch einen anderen Browser ersetzen, denn klickt man einen Link an, wird Safari geöffnet.
        Hab ich erst vorhin bei einem Kumpel gesehen.
        Oder mein Kumpel hat keine Ahnung, wie man einen anderen Browser komplett installiert?
        Was aber auch nicht gerade für Apple sprechen würde, denn auch hier wurde so oft drauf hingewiesen, wie einfach alles bei Apple funktioniert und man nicht wie bei Android „frickeln“ muss.
        Jedenfalls ist das kein Grund für die EU sich mal mit Apple zu befassen, aber dass Chrome vorinstalliert ist, das missfällt der EU. Einfach lächerlich, das Ganze.
        Ich zitiere mal aus einem anderen Artikel, der hier, am 20.4.um 12:46 Uhr, erschienen ist.

        „Auf diese Weise sichere Google seiner Suche den Einsatz als Standardsuche auf allen Android-Geräten und versperre konkurrierenden Suchmaschinen den Marktzugang. Dies schränke den Wettbewerb ein und verhindere Innovationen, was auch den Verbrauchern schade.“
        Das macht doch Apple dann aber auch.
        Bei Android kann ich sogar einen anderen Browser als Standard setzen, bei Apple nicht.
        Darum ärgert es mich, dass hier unterschiedlich Maßstäbe angelegt werden.
        Dass ich sehr dafür bin, wenn die Geräte nicht mit den ganzen Apps vollgestopft werden, hab ich hier schon in einigen Kommentaren geschrieben, und es mir mehr als recht wäre, wenn man sich die Apps erst bei Bedarf aus dem Play Store installieren könnte.
        Dann würden sich die Designer vielleicht mal wieder mehr Mühe geben, damit nicht ein Handy wie das andere aussieht, weil man sich durch andere Dinge von der Konkurrenz abheben müsste.
        Oder wenigstens wie es in Korea ist,
        dass man alle nicht gewünschten Apps deinstallieren kann.

        • Am 23. April 2016 um 23:26 von Fui Fujicato

          Das Problem von Android besteht in erster Linie darin, daß der Funktionsumfang und die Bedienung der Smartphones der unterschied-lichen Hersteller erheblich voneinander abweicht.

          Mal ist der BootLoader gesperrt – mal nicht; mal ist das Betriebs-system prerootet – mal nicht; und immer ist ein absolut untaug-liches Recovery-System durch den Gerätehersteller installiert, das keine vollständige Sicherung des installierten Betriebssystemes + aller installierten Applikationen + die Installation eines alter-nativen Betriebssystemes zulässt.

          Dieser Umstand ist eigentlich untragbar + ist gleichzusetzen mit einem PC, auf dem ein Betriebssystem vorinstalliert ist, das weder upzudaten, noch durch ein anderes (alternatives) Betriebssystem zu ersetzen wäre.

          Unter Android besteht (für IT-Spezialisten, IT-EntHusiasten + Ent-wickler) wenigstens die Möglichkeit, (bei entsprechenden Fach- kenntnissen) das gesamte Betriebssystem den eigenen Bedürfnissen anzupassen + alle vorinstallierten Google-Dienste + Programme zu deinstallieren.

          Der Normalanwender eines Android-Smartphones ist hierzu erstmal nicht fähig, hat aber (bei Interesse an der Materie der Opti-mierung seines Gerätes), die Möglichkeit des Zugriffs auf Inter-netseiten, die ihm z.T. step by step – also schrittweise – die Optimierungsmöglichkeiten seines Gerätes aufzeigen.

          Generell wäre jedoch ein Umdenken bei allen Smartphoneherstellern erforderlich, die (wie bei PC-Systemen) zukünftig nur die Hardware (mit einem vorinstallierten Betriebssystem) liefern würden + dem Kunden die Entscheidung über die Installation eines alternativen Betriebssystemes (auf seinem Gerät) überlassen
          würden.

        • Am 24. April 2016 um 10:02 von Hi, hi...

          @JI
          … und hier kommen dann wieder die beiden Punkte ins Spiel, warum es die KARTELLrechtskommision ist, die untersucht und meine Frage, welche Marktmacht Apple in diesem Punkt besitzt.
          Google zwingt 80 Prozent der Käufer (vorerst) zu Chrome, Apple „nur“ 15 Prozent. Google hat schlicht und ergreifend die Marktmacht und nutzt (zumindest wenn es nach der EU geht) diese Macht rechtswidrig aus. Wie schon gesagt, bin ich anderer Meinung.

          • Am 24. April 2016 um 18:14 von Judas Ischias

            @Hi, hi…
            Um genau diesen Punkt geht es MIR gar nicht, sondern dass Apple allgemein eine gewisse Rolle spielt, Stärke hat, Einfluss, oder wie auch immer welches Wort dafür angenehm ist.;)
            Was ich in einem dieser mittlerweile vielen Kommentare als Haarspalterei bezeichnet habe.
            Denn Apple hat diese „Stärke“ doch schon mehrfach versucht „durchzudrücken“, und ist wegen „Kartellvergehen“ belangt worden, deshalb auch die passende Bezeichnung von C, mit Kartellverbrecher.
            Und das alles mit „nur“ 20%, von mir aus auch nur 15% Marktanteil.;)
            Und damit nochmal zum Beispiel Standardbrowser auswählen, bei Apple gibt es nur Safari, bei Google kann ich den Standardbrowser MEINER Wahl bestimmen!!
            Oder diesen Käse, keinen Austausch per Bluetooth mit anderen Systemen. Ist alles ausnutzen einer gewissen Macht.
            Und wenn irgendwelche Behörden schon wegen anderer Kartellvergehen Apple belangen, dann sollte man doch gerechterweise in dieser Angelegenheit auch tätig werden!
            Und nicht nur auf Google eindreschen, ob nun berechtigt oder nicht, das ist nicht das Thema.
            Sondern nur das messen mit zweierlei Maß geht mir gewaltig auf den Geist.

          • Am 24. April 2016 um 21:18 von @JI

            Sie haben es offensichtlich noch immer nicht verstanden: Kartellrecht, wettbewerbsbehinderndes Vorgehen, Ausnutzung einer marktbeherrschenden Position. Alles geht nur mit einem großen Marktanteil.
            Buchmarkt: wurde gewertet als Versuch ein Kartell aufzubauen. Dass Amazon die Preise mehr drückt, auch mit fraglichem Vorgehen, spielte keine Rolle.
            Google hat 80% Marktanteil und wird nun verdächtigt diesen (laut EU Wettbewerbskommission) auch auszunutzen. Wenn es eine Ähnlichkeit gibt, so die mit Microsoft, das mit Windows gar über 90% Marktanteil hatte.
            Apple hat etwa 15% Marktanteil und kann den Markt nicht beherrschen. Außer: die Wettbewerber ahmen freiwillig nach, was Apple macht. Aber das ist dann deren eigene Entscheidung. Niemand wird gezwungen gute Apple Lösungen zu übernehmen. Im Gegenteil, Apple würde froh sein, wenn das nicht passieren würde. Siehe Samsung.
            Solange der Markt nicht durch Apple dominiert wird, können sie nahezu alles machen. Ob Sie das fair oder unfair finden.
            Und, wie schon jemand erwähnte, man kann VW nicht vorwerfen, dass sie in ihren Autos nur ihre eigene Technik einsetzen. Zumindest nicht, solange VW nicht eine marktbeherrschende Position innehat, und diese Marktmacht dann ausnutzt, um den Wettbewerb zu nötigen ebenfalls VW Technik zu nutzen.

            Google scheint das zu tun, und eben das wird nun näher untersucht. Keine Ahnung, warum Sie da Apple hineinziehen. Schauen Sie auf Microsoft, wie eng die EU diesen Konzern überwacht. Mit Auflagen und Strafen. Und das ist auch richtig so. Monopole sind schädlich. Ob nun vollendete, oder ‚fast‘ Monopole.

          • Am 25. April 2016 um 9:23 von Chris v.D.

            Vielleicht darf ich da nochmal einschreiten. Der Begriff „Marktanteil“ sollte etwas genauer beschrieben sein. Man unterscheidet in der Begrifflichkeit nach verschiedenen Kriterien. Je nach dem welcher „Wert“ für die gewollte Aussage besser passt.
            Es gibt den „Marktanteil nach Stückzahl“, das ist der Anteil an verkauften Stückzahlen in einem Zeitraum (meist werden Quartale herangezogen). Der Verbreitungsgrad oder die Marktdurchdringung wäre der Wert an allen zur Zeit in Gebrauch befindlichen Stückzahlen. Hier ist die Schwierigkeit, eine verlässliche Größe zu ermitteln. Es gibt die Webzugriffszahlen, die Aktivierungszahlen, Nutzungsstatistiken usw. Daraus lässt sich eine Größenordnung grob einschätzen. Hier sieht das Bild schon etwas anders aus. Android hat erst mit einer durchgängigen Quartalsverkaufhöhe von 80% die Nutzungsstatistiken von Apple überholt. Ein weiteres Indiz also für die Wettbewerbshüter.
            Der Kapitalmarkt dagegen, spricht bei dem Begriff Marktanteil von der Gewinnverteilung, da ist Apple ganz klar in der dominierenden Marktbeherrschenden Stellung. Wettbewerb bedeutet ja, Geld verdienen zu können. Daher kann man auch Apple sehr einfach eine Marktbeherrschende Stellung zuschreiben, so man das denn möchte.
            Für Apple ist diese Situation natürlich sehr komfortabel, da sie je nach Gusto argumentieren können ob sie Nischenanbieter (bei der Frage nach kartellrechtlichen Dingen) oder Marktbeherrscher (bei den Verhandlungen mit Zulieferern etc) sind.

          • Am 25. April 2016 um 12:19 von Hi, hi...

            @CvD
            …das Blöde an der Sache ist, die „Marktherrschaft über die Gewinne“ ist (vermutlich) rechtlich nicht kritisierbar, da es in einer Marktwirtschaft nicht nur nicht verboten ist Gewinne zu erwirtschaften, sondern geradezu erwünscht. Wäre dieser Punkt durch Kartellbehörden angreifbar, würden Apples Geräte nur noch etwa die Hälfte kosten. Gut für den Käufer.

          • Am 25. April 2016 um 17:55 von Chris v.D.

            @Hi,hi
            juristisch ist die Marktbeherrschung Auslegungssache. Bei uns greift das GWB. §18 (Marktbeherrschung). Darin ist zu lesen:
            GWB §18, Abs.3:
            (3) Bei der Bewertung der Marktstellung eines Unternehmens im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:

            1. sein Marktanteil,
            2. seine Finanzkraft,
            3. sein Zugang zu den Beschaffungs- oder Absatzmärkten,
            4. Verflechtungen mit anderen Unternehmen,
            5. rechtliche oder tatsächliche Schranken für den Marktzutritt anderer Unternehmen,
            6. der tatsächliche oder potenzielle Wettbewerb durch Unternehmen, die innerhalb oder außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes ansässig sind,
            7. die Fähigkeit, sein Angebot oder seine Nachfrage auf andere Waren oder gewerbliche Leistungen umzustellen, sowie
            8. die Möglichkeit der Marktgegenseite, auf andere Unternehmen auszuweichen.
            Beim Marktanteil ist nicht definiert ob damit ein MA nach Stückzahlen gemeint ist, ein MA nach Durchdringung oder am Umsatz oder am Gesamtgewinn.
            Bei der Finanzkraft(Abs.3 Satz2) sind wir uns wohl einig, dass da an Apple nix vorbeigeht.
            Und wie man sieht, sind die restlichen Kriterien, deren Auslegung und vor allem deren Wertung doch sehr „undeutig“
            Daher schrieb ich voran, dass es eine Frage des wollens ist, ob man da eine Marktbeherrschende Stellung attestieren möchte oder nicht.
            Das ist eben das Problem bei nicht ausdefinierten Begrifflichkeiten. Interpretationsmöglichkeiten.

  • Am 25. April 2016 um 8:18 von Judas Ischias

    Ach ja, weil Apple nur 15-20% Marktanteil hat, besitzt Apple nicht die Macht z.B. seinen Browser durchzudrücken und KEINEN ANDEREN ALS STANDARDBROWSER SETZEN ZU LASSEN?
    Doch, Apple tut das aber. Ist aber anscheinend nicht nur in Ihren Augen nicht zu beanstanden.
    Google besitzt 80% Marktanteil, den Browser kann man durch einen anderen Browser ersetzen UND als Standardbrowser einstellen.
    Das ist aber anscheinend auch nicht nur in Ihren Augen zu beanstanden.
    Seltsame Logik.
    Ist nämlich genau das was ICH beanstande.
    Und ich zitiere mal aus der Begründung vom oben angeführten Boersenblatt.
    „Nur weil Ap­ple be­reit war, so die Ver­mu­tung, das Agen­tur-Mo­dell zu ak­zep­tie­ren, sei es den Ver­la­gen mög­lich ge­we­sen, auch Ama­zon zu zwin­gen, sich hie­rauf ein­zu­las­sen. Die Fol­ge: E-Book-Prei­se sei­en ge­stie­gen, zum Teil über den Preis der Print-Aus­ga­be hi­naus. Das Ge­richt folg­te die­ser Ar­gu­men­ta­ti­on.“
    Dass zeigt, dass Apple, obwohl „nur“ 15-20% Marktanteil, trotzdem so mächtig ist, solch unschöne Dinge „durchzudrücken“.
    Das wäre aber mit dem „kleinen Krauter um die Ecke“ nicht möglich gewesen.
    Das wird aber nicht nur von Ihnen ignoriert.
    Und ich weiß sehr wohl was ein Kartell ist und was es anrichten kann!!!
    Ich ärgere mich schließlich oft genug über die hohen Bahnpreise, wenn ich mal mein Ticket privat bezahlen muss. Die sind sicher zum Teil auch auf das sogenannte Schienenkartell zurückzuführen.

  • Am 25. April 2016 um 8:30 von Judas Ischias

    Nachtrag:
    Dass Apple in ein Kartellverfahren durch die EU und die US Justiz geraten ist, beweist doch, dass ich mit meiner Aussage bezüglich der MARKTMACHT von Apple richtig liege, trotz des sooo geringen Marktanteils von „nur“ 15-20%. Und wenn Apple der Meinung ist, dass es nützlich für die Firma ist bestimmte Sachen „durchzudrücken“, egal um was es geht, dann macht Apple das auch, hat es gemacht, und wird das auch in Zukunft so machen. Trotz aller bisher gegen Apple gerichteten Verfahren. Genau das macht es auch so gefährlich, es sind ja „NUR“ maximal 20% Marktanteil, und gerät deshalb mal schnell aus dem Blickfeld der Leute. Sieht man ja auch hier in den abgegebenen Kommentaren.

    • Am 25. April 2016 um 13:36 von Hi, hi...

      …Du liegt mit Deiner Aussage falsch.
      Bei der Kartellklage um die Preisabsprachen bei eBooks ist Apple in einer marktbeherrschenden Position. Das wird wohl daran liegen, das Applenutzer (anders als vielleicht Googleanwender) auch gern und viele eBooks kaufen. Damit hat die Kartellbehörde völlig richtig gehandelt.
      Nur hat die „Marktherrschaft“ bei eBooks so überhaupt nichts mit dem Marktanteil bei mobilen Betriebssystemen zu tun. In diesem Bereich hat Google die Herrschaft.
      Und dass die Kartellbehörde nicht dagegen vorgeht, dass Apple nur Safari als Standardbrowser setzt, könnte daran liegen, dass andere Browser für die Standardfunktionen nutzbar sind oder sich noch niemand von den „wenigen“ iOS-Mobilbrowser-Nutzern darüber beschwert hat. Safari funktioniert – sehr gut sogar. Ich persönlich habe etliche alternative Browser ausprobiert und bin letztendlich doch wieder bei Safari gelanded. Und das lag nicht daran, dass ich die anderen Browser nicht als Standard setzen konnte.

      • Am 25. April 2016 um 17:58 von Judas Ischias

        Nur komisch, bei Google kann man trotz Marktherrschaft bei mobilen Systemen einen alternativen Browser wählen, und sogar als Standardbrowser nehmen, wogegen bei Apple andere Browser „nur“ nutzbar sind.
        Und ich bleibe bei meiner Ansicht, dass Marktanteil nicht unbedingt etwas mit Marktmacht zu tun haben muss.
        Auch dass in dieser Hinsicht mit zweierlei Maß gemessen wird.
        Und wenn man sich einige „Argumente“ der EU-Komission ansieht, die bei Teltarif stehen, kann ich mich nur sprachlos an den Kopf fassen, bei diesem Quark.
        Fakt ist, Du hast Deine Ansicht zu der Sache, ich meine, die ich sogar grösstenteils teile, aber eben nur größtenteils, und wir deshalb auf keinen gemeinsamen Nenner kommen.
        Was auch nicht schlimm ist, verschiedene Ansichten können ja auch sehr befruchtend sein.
        Und es ist das erste mal dass der Begriff Apple und eine marktbeherrschende Position haben, in einem anderen Zusammenhang als im mobilen Bereich gefallen ist.
        Wo hier sonst nur allgemein von 15-20% Marktanteil geschrieben wurde.
        Wobei ich schon mehrfach darauf hingewiesen habe, dass es mir NICHT um den Marktanteil (im mobilen Bereich) an sich geht, sondern um die „Nebenplätze“, in denen Apple eine sehr große Marktmacht hat.
        Und diese auch schamlos ausgenutzt hat, und auch weiter ausnutzen wird.
        Warte mal ab, die nächsten Artikel erscheinen hier ganz bestimmt, vielleicht sogar bald?;)

        • Am 26. April 2016 um 0:39 von El Pope

          Amen

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