Bundesregierung bringt Gesetz für teilautomatisiertes Fahren auf den Weg

Das Kabinett hat einen von Bundesverkehrsminister Dobrindt vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung des geänderten Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr beschlossen. Damit soll Rechtssicherheit für den Einsatz automatisierter Fahrsysteme geschaffen werden.

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung des geänderten Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr beschlossen. Damit soll Rechtssicherheit für den Einsatz automatisierter Fahrsysteme geschaffen werden.

Automatisiertes Fahren (Bild: Shutterstock)Denn bevor sich selbstfahrende Autos tatsächlich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen dürfen, müssen einige Haftungsfragen geklärt und Änderungen im Verkehrsrecht vorgenommen werden. Bisher ist in Deutschland in Einklang mit dem ursprünglichen Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 kein Autofahren ohne Fahrer erlaubt. Vor einem Jahr wurde der von 73 Ländern ratifizierte Vertrag, der den Staßenverkehr durch Standardisierung der Verkehrsregeln sicherer machen soll, von den Vereinten Nationen jedoch dahingehend ergänzt, dass auch teilautonome Fahrzeuge zugelassen sind – sofern ein Fahrer jederzeit eingreifen kann.

In einer Mitteilung der Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur heißt es dazu: „Die Systeme müssen den technischen Regelungen der UNECE entsprechen und so gestaltet sein, dass sie durch den Fahrer übersteuert beziehungsweise abgeschaltet werden können.“ Mit der UNECE ist die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen gemeint.

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„Das automatisierte und vernetzte Fahren ist die größte Mobilitätsrevolution seit der Erfindung des Autos. Wir wollen diese Technologie auf die Straße bringen. Dafür treiben wir die Öffnung internationaler Abkommen voran“, sagte Minister Dobrindt. „Einen wichtigen Meilenstein haben wir jetzt erreicht: Mit unserem Gesetzentwurf machen wir den Weg frei, damit automatisierte Fahrsysteme immer mehr Fahraufgaben selbstständig übernehmen können. In einem nächsten Schritt setzen wir uns bereits dafür ein, die internationalen Regeln fit zu machen für das Auto mit Autopilot.“

Dazu wären weitere Änderungen am Wiener Übereinkommen nötig. Die Begriffsbestimmung des „Fahrers“ müsste so erweitert werden, dass ihm künftig automatisierte Systeme mit voller Kontrolle über ein Fahrzeug gleichgestellt würden.

Am 16. September 2015 hatte das Bundeskabinett die von Dobrindt vorgelegte „Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren“ beschlossen. Sie sieht in fünf Handlungsfeldern Maßnahmen vor, „damit Deutschland Leitanbieter für das automatisierte und vernetzte Fahren bleibt, zum Leitmarkt wird und den Regelbetrieb einleitet“.

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