Google Maps bezieht künftig auch Taxifahrten in die Routenberechnung ein (Bild: Google).
Google hat seinen Kartendienst Maps um die Option erweitert, Taxifahrten in die Routenberechnung einzubeziehen. Dazu arbeitet der Internetkonzern in Deutschland und Spanien mit mytaxi, in Brasilien mit 99Taxis, in Indien mit Ola Cabs sowie in Großbritannien mit Hailo und Gett zusammen.
Ist die jeweilige Partner-App installiert, in Deutschland also die von mytaxi, zeigt Google Maps auch gleich den geschätzten Preis für die Fahrt an. Zudem gibt es die Uhrzeit an, zu der das nächste verfügbare Taxi bereitsteht. Wählt der Anwender ein Angebot aus, wird er diekt zur Partner-App weitergeleitet, über die er die Fahrt buchen kann.
Die verfügbaren Taxi-Services werden auch angezeigt, wenn zur Routenberechnung die Optionen „Fußgänger“ oder „öffentliche Verkehrsmittel“ gewählt wurden. Auf diese Weise soll der Nutzer eine Vergleichsmöglichkeit haben, ob sich nicht eine Taxifahrt lohnt. Zugleich dient dies natürlich als Werbung für den Partner, was Google aber auch kennzeichnet.
Google will die neue Taxi-Option in den nächsten Tagen zunächst für Android verfügbar machen. In Kürze soll sie dann auch unter iOS unterstützt werden.
Der mytaxi-Anbieter Intelligent Apps gehört seit September 2014 zur Daimler-Tochter Moovel. Zum Start im Jahr 2009 war die mytaxi-App die weltweit erste Anwendung, die eine direkte Verbindung zwischen Fahrgast und Taxifahrer ermöglichte. In Deutschland erreicht der Dienst nach eigenen Angaben einen Marktanteil von 40 Prozent. Mit 45.000 angeschlossenen Taxis und über 10 Millionen Downloads ist er weltweit Marktführer unter den Taxi-Apps. Hierzulande kann mytaxi in über 40 Städten genutzt werden und international in Wien, Graz, Salzburg, Barcelona, Madrid, Valencia, Sevilla, Mailand, Warschau sowie Krakau.
Erst Mitte Januar hatte das Landgericht Frankfurt in der mytaxi-App angebotene Rabattaktionen bundesweit verboten. Es urteilte, dass Preisnachlässe auf behördlich festgelegte Taxitarife rechtswidrig sind. Damit entschied das Gericht im Sinne der Genossenschaft der Taxizentralen Taxi Deutschland e.G., die wegen einer 50-Prozent-Rabattaktion im Mai 2015 gegen den mytaxi-Anbieter geklagt hatte.
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