LKA-Ermittler durchsuchen Wohnungen wegen rechter Hetze im Internet

Dabei stellten sie Mobiltelefone und Computer von fünf Beschuldigten zur späteren Auswertung sicher. Gegen die fünf Männer im Alter von 29 bis 41 Jahren laufen Strafverfahren wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen. Eine Person wurde festgenommen.

Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) hat im Rahmen von Ermittlungen gegen rechte Hetze im Internet am heutigen Donnerstag im Auftrag der Staatsanwaltschaft Köln die Wohnungen von fünf Beschuldigten in Dortmund, Schwelm (beides NRW) und Weimar (Thüringen) durchsucht. Dabei stellten die Beamten Mobiltelefone und Computer zur späteren Auswertung sicher. Eine Person wurde aufgrund eines bestehenden Haftbefehls in einer anderen Sache festgenommen.

Hass im Internet (Bild: Shutterstock)Gegen die fünf Männer im Alter von 29 bis 41 Jahren laufen Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Köln unter anderem wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Eine Task Force des LKA NRW wurde mit den polizeilichen Ermittlungen beauftragt, wie das Landeskriminalamt mitteilt.

Die „Task Force zur Bekämpfung rechter Hetze im Internet“ war im vergangenen Jahr auf Veranlassung von Nordrhein-Westfalens Innenminister Rald Jäger (SPD) im LKA NRW eingerichtet worden. Dieser erklärte damals, dass die rechtsextreme Hetze im Internet dramatisch zugenommen habe. Einige Nutzer zeigten sich extrem aggressiv und oft sogar mit Klarnamen.

Seit Oktober letzten Jahres suchen die Mitarbeiter der Task Force des LKA NRW gezielt nach strafrechtlich relevanten Hass-Postings und bringen diese zur Anzeige. In fünf Sachverhalten wurden heute erste strafprozessuale Maßnahmen getroffen.

Auch die Bundesländer Schleswig-Holstein und Hamburg wollen künftig verstärkt gegen verfassungsfeindliche Hetze im Internet vorgehen. Im Januar kündigten sie eine Gesetzesinitiative an, die zum Ziel hat, verfassungsfeindliche Propaganda auch dann bestrafen zu können, wenn sie vom Ausland aus betrieben wird.

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Bisher macht sich nach Paragraf 86 und 86a des Strafgesetzbuches nur strafbar, wer Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (zum Beispiel Hakenkreuze) im Inland öffentlich verwendet. Wer sich hingegen vorübergehend im Ausland aufhält und von dort aus verfassungsfeindliche Inhalte ins Internet einstellt, bleibt bisher selbst dann straflos, wenn sich diese Inhalte an Adressaten in Deutschland richten.

So hatte der Bundesgerichtshof 2014 einen Angeklagten freigesprochen, der von einem Computer in Tschechien aus eine Internetplattform mit dem Namen „Arische Musikfraktion“ gegründet und dort Abbildungen von Hakenkreuzen hochgeladen hatte. Grund für den Freispruch war die Begrenzung des geltenden Rechts auf Inlandstaten.

Diese Gesetzeslücke wollen Schleswig-Holstein und Hamburg mit ihrer gemeinsamen Gesetzesinitiative schließen. „Extremistische Hetze im Internet stellt unsere Zivilgesellschaft vor neue Herausforderungen. Wenn rechte Rattenfänger im Internet ihr rassistisches Weltbild verbreiten, müssen wir dem konsequent entgegentreten und diese Täter auch dann bestrafen, wenn sie gezielt vom Ausland aus operieren“, erklärte dazu Schleswig-Holsteins Justizministerin Anke Spoorendonk (SSW).

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2 Kommentare zu LKA-Ermittler durchsuchen Wohnungen wegen rechter Hetze im Internet

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  • Am 11. März 2016 um 8:00 von hugo

    Dann sollte man auch die Google You-Tube Kommentare durchfilzen. Wenn man da Filme aus der Nazizeit ansieht und die Kommentare liest wird einem schlecht. Da meint man sich inmitten von Nazis zu bewegen. Das Primitivlinge sich auf jeder Plattform bewegen und überall ihre „Schmierereien“ hinterlassen dürfen ist widerlich.

  • Am 11. März 2016 um 12:31 von dentix07

    >Grund für den Freispruch war die Begrenzung des geltenden Rechts auf Inlandstaten.<
    Das möchte man also beseitigen! Mhm!
    Das heißt also wenn ein Deutscher (oder auch Ausländer?)im Ausland etwas tut was (nur?) nach deutschem Recht verboten ist, soll er dafür (in Deutschland) bestraft werden!? So wie sich solches "Recht" erfahrungsgemäß entwickelt, müsste dann bald der Deutsche der in den USA bei Rot rechts abbiegt (was dort erlaubt ist; übrigens auch "rechte Hetze", das Zeigen des Hakenkreuzes usw.) damit rechnen in D wegen Verstoß gegen die StVO angeklagt und bestraft zu werden!?
    Auch das mit den Adressaten in D ist problematisch! Z.B. gibt's auch in den USA, Israel, Südamerika, und vielen weiteren Ländern deutschsprachige Blogs, zum Teil von dort lebenden Deutschen betrieben, die natürlich auch in D lesbar sind und sich nicht nur mit der Landeskunde oder landestypischen Kochrezepten beschäftigen, sondern auch mit der Situation in D, A, CH! Es wird ja nicht nur in Deutschland deutsch gesprochen, sondern auch in Österreich, der Schweiz und einem kleinen Teil Belgiens!
    Und mit welchem Recht wehren wir uns dann noch gegen z.B. China, wenn ein Chinese hier ein der chinesischen Regierung unliebsames Interview gegeben hat und in China dafür – nach deren Recht – bestraft wird? Mit welchem Recht zetern wir dann, wenn (wieder) China ihnen unliebsame ausländische Seiten sperrt? Mit der in der Menschenrechtskonvention garantierten Meinungsfreiheit? Ja, geht! Bloß gilt das dann auch für den "deutschen Hetzer" in Polen, Tschechien, USA, ….!
    Sorry, gleiches Recht für alle!
    Oder meinen wir schon wieder – so nach dem alten Motto: Am deutschen Wesen….! – unser Recht anderen aufdrücken zu dürfen? Was wir bei Amis und Chinesen heftig kritisieren wenn sie es (mit ihrem Recht) bei uns versuchen!

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