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Apple scheitert endgültig mit Berufung gegen Urteil wegen E-Book-Preisabsprachen

Der US Supreme Court hat Apples Berufung gegen ein Urteil des US Court of Appeals vom vergangenen Sommer abgewiesen. Dieser hatte die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, laut der das Unternehmen mit fünf Verlagen illegale Preisabsprachen für E-Books getroffen und damit gegen Kartellgesetze verstoßen hat. Das Berufungsgericht hielt auch eine Verfügung aufrecht, die Apple weitere Absprachen dieser Art untersagt.

Mit der Abweisung seiner Berufungsklage durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten bleibt Apple nun nichts anderes mehr übrig, als die in einem Vergleich vereinbarten 450 Millionen Dollar Schadenersatz zu zahlen. Dies hatte das Unternehmen im Juni 2014 mit Generalstaatsanwälten von 33 Bundesstaaten ausgehandelt, um einem Schadenersatzprozess zu entgehen. Der Vergleich war Anfang August 2014 von der zuständigen Richterin Denise Cote vom Bezirksgericht in New York genehmigt worden.

Das Angebot sieht vor, dass Apple 400 Millionen Dollar an betroffene Kunden und 20 Millionen Dollar an die involvierten Bundesstaaten auszahlt sowie 30 Millionen Dollar für die Anwaltsgebühren der Sammelkläger bereitstellt. Die Summe kommt zu den 166 Millionen Dollar hinzu, die die 33 klagenden Bundesstaaten von den Verlagen wegen illegaler Preisabsprachen erhalten haben.

Gegen das ursprüngliche Kartellurteil von 2013, das zugunsten des US-Justizministeriums ausgefallen war, hatte Apple im Oktober 2013 Berufung eingelegt. Hätte das Berufungsgericht das Urteil kassiert und den Fall an das Bezirksgericht zurückverwiesen, hätte Apple nur 50 Millionen Dollar Schadenersatz plus 20 Millionen Anwaltsgebühren zahlen müssen. Hätte das Berufungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz vollständig aufgehoben, wäre Apple ohne jegliche Schadenersatzzahlung davongekommen.

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Im April 2012 hatte das US-Justizministerium Apple und fünf der größten Verlage in den USA beschuldigt, Preise für E-Books abgesprochen zu haben, um Amazons Marktposition zu schwächen. Dem im Juli 2013 ergangenen erstinstanzlichen Urteil zufolge spielte Apple bei den Preisabsprachen sogar eine führende Rolle.

Ursprünglich hatten die Generalstaatsanwälte 280 Millionen Dollar gefordert und den Betrag im Januar 2014 auf 840 Millionen Dollar erhöht. Es sei bereits bewiesen, dass Apple die Verschwörung angeführt habe, argumentierten sie. Apple wiederum beantragte eine Abweisung der Klage und unterstellte, die Bundesstaaten seien nicht berechtigt, Schadenersatz von Apple zu fordern. Diesen Antrag lehnte Cote im April 2014 jedoch ab.

Das erstinstanzliche Urteil zwang Apple auch dazu, seine Verträge mit den Buchverlagen zu ändern. Seitdem überprüft ein externer Kartellwächter, gegen den sich Apple mehrfach gewehrt hat, ob sich das Unternehmen an alle Auflagen des Gerichts und die Kartellgesetze hält.

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ZDNet.de Redaktion

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