Apple scheitert endgültig mit Berufung gegen Urteil wegen E-Book-Preisabsprachen

Der US Supreme Court hat seine Berufungsklage abgewiesen. Damit muss der iPhone-Hersteller die in einem Vergleich im Juni 2014 ausgehandelten 450 Millionen Dollar Schadenersatz zahlen. 400 Millionen Dollar gehen an betroffene Kunden, 20 Millionen an die involvierten Bundesstaaten und 30 Millionen an die Anwälte der Sammelkläger.

Der US Supreme Court hat Apples Berufung gegen ein Urteil des US Court of Appeals vom vergangenen Sommer abgewiesen. Dieser hatte die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, laut der das Unternehmen mit fünf Verlagen illegale Preisabsprachen für E-Books getroffen und damit gegen Kartellgesetze verstoßen hat. Das Berufungsgericht hielt auch eine Verfügung aufrecht, die Apple weitere Absprachen dieser Art untersagt.

apple-ibooks-dojMit der Abweisung seiner Berufungsklage durch den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten bleibt Apple nun nichts anderes mehr übrig, als die in einem Vergleich vereinbarten 450 Millionen Dollar Schadenersatz zu zahlen. Dies hatte das Unternehmen im Juni 2014 mit Generalstaatsanwälten von 33 Bundesstaaten ausgehandelt, um einem Schadenersatzprozess zu entgehen. Der Vergleich war Anfang August 2014 von der zuständigen Richterin Denise Cote vom Bezirksgericht in New York genehmigt worden.

Das Angebot sieht vor, dass Apple 400 Millionen Dollar an betroffene Kunden und 20 Millionen Dollar an die involvierten Bundesstaaten auszahlt sowie 30 Millionen Dollar für die Anwaltsgebühren der Sammelkläger bereitstellt. Die Summe kommt zu den 166 Millionen Dollar hinzu, die die 33 klagenden Bundesstaaten von den Verlagen wegen illegaler Preisabsprachen erhalten haben.

Gegen das ursprüngliche Kartellurteil von 2013, das zugunsten des US-Justizministeriums ausgefallen war, hatte Apple im Oktober 2013 Berufung eingelegt. Hätte das Berufungsgericht das Urteil kassiert und den Fall an das Bezirksgericht zurückverwiesen, hätte Apple nur 50 Millionen Dollar Schadenersatz plus 20 Millionen Anwaltsgebühren zahlen müssen. Hätte das Berufungsgericht die Entscheidung der Vorinstanz vollständig aufgehoben, wäre Apple ohne jegliche Schadenersatzzahlung davongekommen.

WEBINAR

Wie KMUs durch den Einsatz von Virtualisierung Kosten sparen und die Effizienz steigern

Das Webinar “Wie KMUs durch den Einsatz von Virtualisierung Kosten sparen und die Effizienz steigern” informiert Sie über die Vorteile von Virtualisierung und skizziert die technischen Grundlagen, die für eine erfolgreiche Implementierung nötig sind. Jetzt registrieren und Aufzeichnung ansehen.

Im April 2012 hatte das US-Justizministerium Apple und fünf der größten Verlage in den USA beschuldigt, Preise für E-Books abgesprochen zu haben, um Amazons Marktposition zu schwächen. Dem im Juli 2013 ergangenen erstinstanzlichen Urteil zufolge spielte Apple bei den Preisabsprachen sogar eine führende Rolle.

Ursprünglich hatten die Generalstaatsanwälte 280 Millionen Dollar gefordert und den Betrag im Januar 2014 auf 840 Millionen Dollar erhöht. Es sei bereits bewiesen, dass Apple die Verschwörung angeführt habe, argumentierten sie. Apple wiederum beantragte eine Abweisung der Klage und unterstellte, die Bundesstaaten seien nicht berechtigt, Schadenersatz von Apple zu fordern. Diesen Antrag lehnte Cote im April 2014 jedoch ab.

Das erstinstanzliche Urteil zwang Apple auch dazu, seine Verträge mit den Buchverlagen zu ändern. Seitdem überprüft ein externer Kartellwächter, gegen den sich Apple mehrfach gewehrt hat, ob sich das Unternehmen an alle Auflagen des Gerichts und die Kartellgesetze hält.

Tipp: Wie gut kennen Sie Apple? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Themenseiten: Apple, E-Book, Gerichtsurteil

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

8 Kommentare zu Apple scheitert endgültig mit Berufung gegen Urteil wegen E-Book-Preisabsprachen

Kommentar hinzufügen
  • Am 7. März 2016 um 20:48 von C

    … und nun auch noch verurteilter Kartell-Verbrecher und Preis-Manipulator. Vom höchsten US-Gericht bestätigt.

    Das „Saubermann-Image“ ist schon mehr als ramponiert.

    • Am 8. März 2016 um 10:32 von JohnLittle

      Aha – und Dir geht nun einer ab? Kleiner Scherz. Ihr Apple-Basher seid schon ein lustiges Volk. Eigentlich ist der Monopolis doch eher Amazon, und die haben nun eine Höchstrichterliche Bestätigung erhalten, dass sie ihr Monopol ruhig missbrauchen können. Aber das sieht man eben nur, wenn man nicht Apple-fixiert ist, und die Augen auf macht.

  • Am 8. März 2016 um 0:58 von Judas Ischias

    Na ja, ist es dann doch nicht so teuer geworden.;)
    Läuft anscheinend in letzter Zeit nicht so gut für Apple?
    Würde mich mal interessieren, ob man als „beschissener“ Kunde trotzdem noch weiter gegen Apple klagen kann, denn die 400 Millionen sind ja nur runtergehandelte Entschädigungen.
    Da wird der Deal wohl so einigen Leuten sauer aufstoßen.

  • Am 8. März 2016 um 9:04 von Christoph

    ….wen stört es? Die Apple-Lemminge werden weiter dem Konzern folgen und die anderen freut es ein wenig. In einer Woche ist der Vorfall vergessen. Da solche Summen nur noch digital übertragen werden, schmerzen sie den Verurteilten nicht so sehr. Besser wäre es (aber leider nicht machbar), Apple müsste das Geld abheben und in bar auszahlen. Dann erst wird der Verlust bzw. die Höhe der Summe realisiert. (Gilt übrigens für alle Zahlungen von Millionensummen. Sei es Strafen, Übernahmen, Ablösesummen etc…..)

    • Am 8. März 2016 um 10:10 von Hi, hi...

      …auch wenn Du eventuell/wahrscheinlich/möglicherweise/vielleicht/bestimmt recht damit hast, dass es die meisten Applenutzer nicht wirklich interessiert, woher kommt Deine Berechtigung offensichtlich _alle_ diese Nutzer als „Lemminge“ zu bezeichnen? Wie darfst Du denn genannt werden? „Blechheini“? „Fensterputzer“? Oder eine sonstige pauschal verunglimpfende Beleidigung?
      Kommt mal alle wieder runter. Ist doch gut, wenn Apple für den Mist den sie bauen zur Verantwortung gezogen wird. Das darf auch ruhig bei allen anderen Konzernen passieren, die sicher nicht weniger Dreck am Stecken haben. Und es ist natürlich viel leichter für die Preferenten eines Unternehmens, welches noch niemals ein „Saubermann-Image“ hatte, über die Fehler einer hochnäsigen Apple Inc. herzuziehen. Das aber auf die Nutzer runterzubrechen ist … dümmlich! Und – btw – es gibt genügend Android- oder WinPhonenutzer, deren Verhalten mehr als applenutzerähnlich ist.

  • Am 9. März 2016 um 15:46 von Antiappler

    Die Leute welche sonst gerne auf Samsung oder Google eindreschen, halten sich diesmal aber verdächtig zurück.
    Auf einmal total meinungslos geworden?
    @C, Preis-Manipulator ist schon ein gutes Wort, aber Kartell-Verbrecher ist einfach die Sahne.;)
    Hoffentlich kommt das in den Duden.

    • Am 9. März 2016 um 22:00 von C

      Joh!

  • Am 9. März 2016 um 15:51 von Antiappler

    P.S.
    Also ich wär ganz bestimmt nicht beleidigt, wenn man mich Blechheini nennen würde.
    Ist irgendwie lustig.;)
    Man muss ja nicht immer gleich das „Sensibelchen“ raushängen lassen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *