Facebook wegen AGB-Klausel zu 100.000 Euro Ordnungsgeld verurteilt

Das Landgericht Berlin folgte damit einem Antrag des Vebraucherzentrale Bundesverband. Dieser hatte beanstandet, dass Facebook die sogenannte IP-Lizenz-Klausel trotz rechtskräftiger Verurteilung nicht ausreichend geändert habe. Gegen die jüngste Entscheidung kann es noch Rechtsmittel einlegen.

Das Landgericht Berlin hat Facebook wegen einer rechtswidrigen Klausel in seinen AGB ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro auferlegt. Damit gab es einem Antrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (VZBV) statt, wie dieser jetzt mitteilte. Allerdings ist das Urteil (Az. 16 O 551/10) noch nicht rechtskräftig. Erst wenn es das wird, muss Facebook die Summe in die Staatskasse einzahlen.

Justizia (Bild: Shutterstock)Die Verbraucherschützer hatten in ihrem Antrag beanstandet, dass Facebook die sogenannte IP-Lizenz-Klausel trotz rechtskräftiger Verurteilung durch das Kammergericht Berlin vor etwas über zwei Jahren nicht ausreichend geändert habe. Mit dem Urteil war eine Entscheidung des Landgerichts Berlin vom März 2012 bestätigt worden. Darin gelangte das Landgericht zu der Auffassung, dass die beanstandete Werbepraxis von Facebook mit Freundschaftsanfragen, der Import von E-Mail-Adressen bei Neuregistrierungen und die Klauseln zum geistigen Eigentum an den von Nutzern in dem Sozialen Netzwerk veröffentlichten Inhalten wettbewerbsrechtlichen Grundsätzen respektive Regeln zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuwiderlaufen. Geklagt hatte damals ebenfalls der VZBV.

„Facebook versucht sehr beharrlich, Verbraucherrechte in Deutschland und Europa zu umgehen. Ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro ist ein deutliches Signal. Unternehmen müssen gerichtliche Entscheidungen umsetzen und können sie nicht einfach aussitzen“, kommentiert VZBV-Vorstand Klaus Müller das jüngste Urteil. „Eine AGB-Klausel wird nicht dadurch besser, dass Facebook ein paar Worte ändert. Auch mit der geänderten Urheberrechtsklausel räumt sich das Unternehmen weitgehende Nutzungsrechte für Inhalte seiner Nutzer ein.“ Zwar liegt noch keine offizielle Stellungnahme vor, aller Voraussicht nach wird Facebook aber gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen und damit seiner Linie treu bleiben, ihm unangenehme Maßnahmen so lange wie möglich hinauszuzögern, selbst wenn sie sich nicht abwenden lassen.

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Ein Streit zwischen dem VZBV und Google war erst Ende vergangener Woche in eine weitere Runde gegangen. Die Verbraucherschützer hatten den US-Internetkonzern wegen zwei Klauseln in dessen Datenschutzerklärung erneut abgemahnt. Da die gesetzte Frist am 25. Januar 2016 verstrichen war, kündigte der VZBV am Freitag an, „die Angelegenheit nun gerichtlich klären lassen“ zu wollen. Aktuell prüfe man den Umfang der Klageerhebung.

Die Verbraucherschützer beanstanden, dass Google automatisiert Inhalte wie E-Mails der Nutzer analysiert, um personalisierte Werbung zu platzieren. Sie halten das für rechtswidrig, weil es an einer wirksamen Einwilligung in diese Art der Datenauswertung fehle. Außerdem müssten private Informationen in E-Mails nicht immer vom Nutzer selbst stammen, sondern könnten auch von Dritten übermittelt werden, die ihm eine E-Mail an die Adresse bei Google senden.

„Es kann nicht sein, dass Google die E-Mails seiner Nutzer ohne spezifische Einwilligung mitliest, um diesen dann maßgeschneiderte Produktinformationen anzuzeigen“, begründete Heiko Dünkel, Referent im Team Rechtsdurchsetzung beim VZBV, die Abmahnung im Januar.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

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3 Kommentare zu Facebook wegen AGB-Klausel zu 100.000 Euro Ordnungsgeld verurteilt

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  • Am 1. März 2016 um 6:38 von hugo

    Danke VZBV, weiter so. Wer bei uns Geschäft machen will muß sich an unsere Gesetze halten sonst sind deutsche Firmen massiv im Nachteil, weil die müssen es tun.

  • Am 1. März 2016 um 7:57 von PhaseBuck

    Zum einen zahlt FB die 100K Euro aus der Portokasse und zum anderen sind Gesetze völlig zahnlos, wenn man zur Durchsetzung immer Jahrzehnte benötigt. Gerade das ermuntert FB und Konsorten doch zu solch dreisten Aktionen. Und letzten Endes kommt eh nichts dabei rum, da werden dann ein paar Sätze in den AGB angepasst und der Murks geht von vorne los. Popcorn!

  • Am 1. März 2016 um 15:25 von klaus hinterbrück

    Facebook verdient in wenigen Tagen DUCH DIESE KLAUSEL zig Tausend Euro, die Strafe ist keineswegs angemessen und wird die Verzögerungstaktik von FB daher in keiner Weise ändern. Das Gesetz und die Politik sind von vorne bis ganz hinten von und für Großverdiener und das Volk ist zu dumm das (wiedermal) zu ändern.

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