Einigung bei Urheberabgaben für Mobiltelefone und Tablets erzielt

Hersteller und Importeure zahlen an die Verwertungsgesellschaften künftig 6,25 Euro pro Smartphone beziehungsweise Handy und 8,75 Euro pro Tablet. Diese Kosten werden voraussichtlich über den Verkaufspreis an Verbraucher weitergegeben. Die Verträge gelten rückwirkend ab 2008 für Mobiltelefone respektive ab 2012 für Tablets und laufen bis Ende 2018.

Der Digitalverband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften auf die Höhe der urheberrechtlichen Abgaben für Mobiltelefone und Tablet-Computer geeinigt. Hersteller und Importeure zahlen künftig 6,25 Euro pro Smartphone beziehungsweise Handy und 8,75 Euro pro Tablet. Für Bitkom-Mitglieder gelten reduzierte Sätze in Höhe von 5 Euro für Mobiltelefone und 7 Euro für Tablets.

(Bild: Shutterstock)„Die Unternehmen haben vorerst Planungssicherheit, und auch für die Verbraucher schaffen die Verträge Klarheit“, kommentierte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Die bestehenden Rechtsstreitigkeiten können jetzt beigelegt und neue verhindert werden.“ Über die Urheberabgaben auf Drucker und PCs hatte der Bundesgerichtshof schon abschließend im Juni 2013 entschieden, Tablets und Mobiltelefone waren von der Regelung aber ausgenommen.

Den jetzt geschlossenen Verträgen waren laut Bitkom zähe Verhandlungen vorausgegangen. Ursprünglich hätten die Verwertungsgesellschaften bis zu 36 Euro für Mobiltelefone und 15 Euro für Tablets gefordert, so der Branchenverband. Die Verträge gelten rückwirkend ab dem Jahr 2008 für Mobiltelefone und ab dem Jahr 2012 für Tablets. Sie laufen bis Ende 2018. Für die vergangenen Jahre sowie für gewerblich genutzte Geräte gelten Abschläge auf die Maximaltarife. Nach Schätzungen des Bitkom erhalten die Verwertungsgesellschaften damit ab 2015 zusätzliche Zahlungen in Höhe von rund 170 Millionen Euro pro Jahr allein für diese beiden Produktkategorien.

Mit den Urheberabgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten wie Musik, Film, Foto oder Text für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Die Pauschalabgaben werden auf Geräte wie Computer, MP3-Player, Kopierer, Drucker sowie auf Speichermedien wie USB-Sticks und CD-Rohlinge fällig. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben einzupreisen und damit Verbrauchern indirekt das private Kopieren in Rechnung zu stellen. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, die VG Wort oder die GVL zuständig.

Der Bitkom begrüßt zwar die Einigung ausdrücklich, kritisiert aber das System der Pauschalabgaben auf Geräte seit Jahren als grundsätzlich untauglich für die digitale Welt. „Das Modell der urheberrechtlichen Abgaben wurde vor fünfzig Jahren erdacht und wird den heutigen Anforderungen und Möglichkeiten nicht mehr gerecht“, sagte Rohleder. Es kämen immer wieder neue Digitalgeräte auf den Markt, bei denen geklärt werden müsse, ob und wie sie für Privatkopien genutzt werden.

Gleichzeitig geht der Trend zum Streamen von Inhalten wie Musik oder Filmen, bei dem es keine Privatkopien mehr gibt. Rohleder: „Es wird Zeit für Alternativen zum Pauschalabgabensystem, die mit dem Innovationstempo in der digitalen Welt Schritt halten können.“ Dass es auch anders gehe, zeigten Länder wie Spanien oder Finnland, die Abgaben auf Geräte ganz abgeschafft haben. Deutlich niedrigere Abgaben als in Deutschland würden zudem in Österreich und den Niederlanden fällig.

Erst am vergangenen Freitag hatten zwölf europäische Digitalverbände – darunter auch der Bitkom – eine Erklärung unterzeichnet, die einen Systemwechsel bei den Urheberabgaben fordert. Die aktuellen Regelungen seien intransparent, führten zu einer Fragmentierung des europäischen Marktes und verhinderten neue Geschäftsmodelle, kritisieren die Verbände. Sie verweisen auf eine Reihe von Alternativmodellen, die in verschiedenen Staaten bereits erprobt würden, etwa Fondsmodelle, Staatsfinanzierung oder die Berücksichtigung der Kopiermöglichkeit beim Verkaufspreis von urheberrechtlich geschützten Inhalten.

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4 Kommentare zu Einigung bei Urheberabgaben für Mobiltelefone und Tablets erzielt

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  • Am 2. Dezember 2015 um 18:37 von Walter

    Ich wundere mich, wofür diese Gebühr fällig wird: Mein Sohn telefoniert mit dem Smartphone,
    schreibt SMS, schaut in sein email-Fach, hört auch Musik, aber er speichert keine Musik oder Texte aus dem Internet. Also ist mir nicht schlüssig wofür diese Gebühr zu zahlen ist.

  • Am 3. Dezember 2015 um 11:12 von Admin

    Es ist nach wie vor erstaunlich, womit man alles Geld verdienen kann. Es gibt nur eine Bedingung, die Lobby muss groß genug sein. Aus Transparenzgründen sollte die Verbände GEMA, VGWort usw. mal offen legen, was mit 170 Mio. passiert, darüber habe ich noch nie etwas gelesen.

  • Am 3. Dezember 2015 um 13:45 von Christian

    Kann ich mit den Geräten dann alles kopieren was ich will? Oder wie habe ich das zu verstehen? Gibt es also aufgrund der Pauschalregelung keine Raubkopien mehr?

    Bisher hab ich alles brav gekauft und dachte immer, dass mit dem Kaufpreis auch die Rechte zur Nutzung bezahlt wurden.

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