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Streit um letzte Meile: Breko kritisiert Bundesnetzagentur

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) hat den sogenannten Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur, der es der Deutschen Telekom erlauben soll, die geplante Vectoring-Technik einzuführen, scharf kritisiert. Die Behörde gewähre dem Bonner Konzern damit ein Monopol für Nachbereiche, was ein „fatales Signal in Richtung Wettbewerb“ sei.

Der Entscheidungsentwurf enthält die Rahmenbedingungen, zu denen Wettbewerber in den nächsten Jahren „Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung“ (TAL) der Telekom erhalten. Diese Bedingungen sehen laut Breko vor, dass die Telekom bis auf wenige Ausnahmen die Exklusivrechte zum Ausbau aller Kabelverzweiger in einer Entfernung von etwa 550 Metern zum Hauptverteiler erhält. Dem Verband zufolge soll der Ausbau kupferbasiert und damit nicht zukunftssicher erfolgen. Zudem enthalte das Vertragsangebot der Telekom keine konkrete Mindestbandbreite und damit keine Garantie dafür, dass das Ziel der Bundesregierung, alle Haushalte bis 2018 mit 50 MBit/s zu versorgen, eingehalten werden könne.

Die Bundesnetzagentur sieht ihren Vorschlag indes als „fairen Kompromiss“ an. „Inhaltlich geht es uns darum, dass der Breitbandausbau vorangetrieben wird, auch künftig ein chancengleicher Wettbewerb zum Nutzen der Verbraucherinnen und Verbraucher sichergestellt bleibt und alle Unternehmen faire und verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Investitionen in moderne Breitbandnetze vorfinden. Ein Glasfaserausbau bis in die Häuser wird für kein Unternehmen regulatorisch eingeschränkt“, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die Telekom bleibe auch in Zukunft grundsätzlich dazu verpflichtet, ihren Konkurrenten Zugriff auf die entbündelte TAL und damit den „blanken Draht“ zu gewähren.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: In unmittelbarer Umgebung ihrer Hauptverteiler, der sogenannten „letzten Meile“ kann sie den Zugang verweigern, falls sie dort ihre Anschlüsse mit der VDSL2-Vectoring-Technologie erschließt. Hat sich ein Wettbewerber in einem Nachbereich stärker als die Telekom bei der DSL-Erschließung von Kabelverzweigern – den grauen Schaltkästen am Straßenrand – engagiert, kann ihm der Zugang nicht verweigert werden. Dafür muss er jedoch bis Ende Mai 2016 eine verbindliche Ausbauzusage für das Vectoring in dem Nahbereich vorlegen.

„Werden jetzt vor allem kurzfristig günstigere, kupferbasierte Übergangslösungen gefördert, wird schon in wenigen Jahren ein weiterer, kostspieliger Netzausbau notwendig und Deutschland in der Zwischenzeit im internationalen Vergleich abgehängt“, wird Breko-Geschäftsführer Stephan Albers in einer Pressemitteilung zitiert. Das von der Bundesnetzagentur als Ausgleich für den fehlenden TAL-Zugang vorgesehene virtuelle Vorleistungsprodukt könne mit der Leistungsfähigkeit einer Kupferdoppelader nicht mithalten. „Auf diese Weise werden die deutschen Wettbewerber immer mehr zu infrastrukturlosen Vorleistungsempfängern, die vom Ex-Monopolisten verdrängt werden.“

Im Gegensatz zur Telekom stellen die Breko-Mitglieder laut ihrem Verband in ihren Ausbau- und Investitionszusagen einen Ausbau in Aussicht, bei dem Glasfaseranschlüsse bis ins Haus oder die Wohnung reichen. Zudem wollten sie sich nicht nur auf die lukrativen Nahbereiche rund um die Hauptverteiler, sondern „vor allem auf einen flachendeckenden Ausbau in ihren Gebieten“ konzentrieren. Außerdem garantierten die Breko-Mitglieder allen „Nachfragern – obwohl nicht dazu verpflichtet – einen diskriminierungsfreien Zugang zu ihren Netzen (Open Access)“, heißt es weiter in der Pressemitteilung.

Breko-Präsident Norbert Westfal hofft, dass die Bundesnetzagentur die Ausbau- und Investitionszusagen der Telekom-Wettbewerber bei ihrer endgültigen Entscheidung berücksichtigt. Die von der Regulierungsbehörde geforderten einseitigen Verpflichtungserklärungen gäben die Breko-Mitglieder gerne ab. „Wir setzen nun darauf, dass diese im Rahmen der anstehenden Konsultation Eingang in das Verfahren finden und sich entsprechend auf die Regulierungsentscheidung auswirken“, ergänzte Westfal.

Der Beirat der Bundesnetzagentur, der sich aus jeweils 16 Mitgliedern des Bundestages und Vertretern der Länder zusammensetzt, teilt indes mit, die Konsultationen zum Entscheidungsentwurf hätten gerade erst begonnen. „Wir haben zu keiner Zeit in Aussicht gestellt, die Sache heute durchzuwinken, so der
Vorsitzende Klaus Barthel nach der gestrigen Sitzung des Beirats. „Gerade wenn wir wollen, dass der Netzausbau möglichst schnell vorankommt und Investitionen getätigt werden, dürfen wir nichts übers Knie brechen, was politisch oder rechtlich keinen Bestand hat.“

Der Breko wertet dies als Kritik am Entwurf der Bundesnetzagentur. „Der Beirat sieht offensichtlich noch eine ganze Reihe ungeklärter Fragestellungen zur politischen und juristischen Durchsetzbarkeit“, kommentiert Albers in einer ZDNet vorliegenden Stellungnahme.

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Mit dem VDSL2-Vectoring-Verfahren wird der Effekt des Übersprechens zwischen den verschiedenen Leitungen in einem Leitungsbündel weitgehend beseitigt. Dafür ist in den DSLAMs (den in grauen Kästen am Straßenrand untergebrachten Kabelverzweigern) allerdings eine hohe Rechenleistung erforderlich. Schließlich müssen für jede Kupfer-Doppelader eines Bündels die Störeinflüsse berechnet und dem eigentlichen Signal ein zum Ausgleich der Störeinflüsse erzeugtes Gegensignal gesendet werden.

Das ist immer nur durch einen Anbieter machbar und funktioniert ausschließlich unter bestimmten technischen Bedingungen. Beispielsweise nimmt der Effekt der Gegenmaßnahmen bereits ab einer Leitungslänge von 500 Metern deutlich ab, bei 700 bis 800 Metern sind sie praktisch unwirksam. Daher ist Vectoring nur vom Kabelverzweiger sinnvoll einsetzbar und lohnt sich lediglich, wenn der Kabelverzweiger per Glasfaser beziehungsweise Richtfunk angebunden ist.

Stefan Beiersmann

Stefan unterstützt seit 2006 als Freier Mitarbeiter die ZDNet-Redaktion. Wenn andere noch schlafen, sichtet er bereits die Nachrichtenlage, sodass die ersten News des Tages meistens von ihm stammen.

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