Apple zu 234 Millionen Dollar Strafe verurteilt

Eine Jury bestimmt die Höhe der Schadenersatzzahlung nach über dreistündiger Beratung. Zuvor entschied das Gericht, dass der iPhone-Hersteller mit seinen Prozessoren A7, A8 und A8X ein Patent der University of Wisconsin-Madison verletzt hat. Intel legte einen Rechtsstreit um dasselbe Schutzrecht bei und zahlte 110 Millionen Dollar für seine Nutzung.

Ein Geschworenengericht hat Apple nach über dreistündiger Beratung zur Zahlung von 234 Millionen Dollar verurteilt, weil es mit seinen Prozessoren A7, A8 und A8X ein Patent der University of Wisconsin-Madison verletzt hat. Schon in der ersten Prozessphase hatte das US-Bundesgericht in Wisconsin die Patentverletzung durch die in iPhones und iPads verbauten Prozessoren festgestellt.

(Bild: Shutterstock/Olivier Le Moal)Verklagt wurde der iPhone-Hersteller von der zur Universität gehörenden Wisconsin Alumni Research Foundation (WARF), die die universitären Schutzrechte an kommerzielle Partner lizenziert und 400 Millionen Dollar für angemessen hielt. Apple drohte sogar eine Schadenersatzzahlung von über 800 Millionen Dollar, sofern ihm vorsätzliches Handeln nachgewiesen würde. Richter William Conley entschied jedoch, dass Apple nicht vorsätzlich gegen das Schutzrecht verstoßen hatte, und schloss damit einen punitiv erhöhten Schadenersatz aus.

Obwohl die Universitätsstiftung mehr gefordert hatte, äußerten sich ihre Vertreter hochzufrieden. „In diesem Fall haben die harte Arbeit unserer universitären Forscher und die intakte Patent- und Lizenzierungspraxis die Oberhand behalten“, sagte Carl Gulbrandsen, Managing Director der Stiftung. „Die Jury hat die bahnbrechende Arbeit für die Computertechnik anerkannt, die auf unserem Campus stattfand.“

Apple-Sprecherin Rachel Tulley erklärte die Absicht des Konzerns, in Berufung zu gehen. Weder sie noch Apples Anwälte wollten jedoch eine weitergehende Stellungnahme abgeben.

Die Klage warf dem iPhone-Hersteller vor, unerlaubt eine Technik zu nutzen, die die „Effizienz und Leistung moderner Computer-Prozessoren verbessert“. Vier Forscher der University of Wisconsin-Madison erhielten das Patent im Juli 1998, also lange vor Apples Einstieg in die Prozessorentwicklung. Es beschreibt einen Schaltkreis, der Befehle anhand von zuvor ausgeführten Befehlen voraussagen kann und dabei auch vorherige falsche Prognosen berücksichtigt. Die Forscher selbst beschreiben ihre Arbeit als „wichtigen Meilenstein im Bereich Design und Architektur von Computer-Mikroprozessoren“.

Im Gerichtssaal anwesend war auch Gurindar S. Sohi, Miterfinder der von Apple eingesetzten Prozessorentechnik und Informatikdozent an der University of Wisconsin-Madison. „Dr. Sohi, Sie hatten hoffentlich das Gefühl, dass Ihre Erfindung rehabilitiert wurde“, sprach ihn der Richter nach der Entscheidung an.

Günstiger kam Intel davon, das schon zuvor einen Rechtsstreit um dasselbe Patent außergerichtlich beigelegt und für die Nutzung des Schutzrechts 110 Millionen Dollar bezahlt hatte. Wie es in der Klageschrift heißt, soll Apple jedoch ein Lizenzabkommen mit dem Hinweis abgelehnt haben, dass die WARF lediglich ein Patentverwerter sei. Damit hätte der iPhone-Hersteller die Stiftung in die Ecke der Patenttrolle gestellt, obwohl es sich bei ihr um eine Nonprofit-Organisation handelt, die ihre Einnahmen der universitären Forschung zuführt. Die 1925 gegründete Stiftung führte in den letzten Jahren jeweils über 45 Millionen Dollar an die Universität ab.

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2 Kommentare zu Apple zu 234 Millionen Dollar Strafe verurteilt

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  • Am 18. Oktober 2015 um 1:05 von C

    Und wieder einmal: US-Rechtsprechung für US-Firmen bzw. US-Staat.

    Unabhängig davon wer letzten Endes obsiegen wird: trotz der Tatsache, dass Apple das Patent zuvor bekannt war (Apple referenzierte mehrfach selbst darauf) stellte der Richter einfach fest, dass Apple keinen Vorsatz hatte – und damit keine erhöhte Strafe trifft. Einfach so, entgegen der Tatsachen.

    Exakt so wie US-Richter meinen US-Companies anzuweisen, Daten Ihrer ausländischen Töchter einfach unter US-Jurisdiktion nehmen zu können, bar jeder Grenz-Ziehung und Hoheitsgebiete/-Rechte. Ganz zu Schweigen von strafbaren Handlungen der Auslands-Tochter im jeweiligen Sitz-Land.

    Logik kann Ich darin nicht erkennen. Ist ja auch nicht gewollt.

    • Am 20. Oktober 2015 um 17:56 von Judas Ischias

      War ja „nur“ eine US-Uni.;)
      Bei einem Rüstungsunternehmen hätte es vielleicht teurer werden können? ;)

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