EU interessiert sich für Googles Werbeverträge

Laut Wall Street Journal hat die Kommission zweierlei Fragebögen verschickt. Der erste fragt nach Exklusivitätsvereinbarungen im Werbebereich. Im zweiten geht es um angebliches Abschöpfen von Inhalten - beispielsweise Fotografien.

Die Wettbewerbskommission der Europäischen Union hat Fragebögen zu Googles Werbeverträgen verschickt. Das berichtet das Wall Street Journal, das zwei unterschiedliche Dokumente einsehen konnte. Darin stellt die Kommission Googles Kunden Fragen zu Details ihrer Vereinbarungen.

Insbesondere werde nach Exklusivitätsvereinbarungen gefragt, berichtet die Wirtschaftszeitung – ob Google etwa Website-Betreibern untersage, Anzeigen konkurrierender Dienste zu schalten. Dazu gab es im Zuge der Voruntersuchung 2010 zwar schon einmal eine EU-Befragung, die Firmen würden aber nun gebeten, ihre Informationen zu aktualisieren und sämtliche Verträge der letzten vier Jahre mit Google in Kopie beizufügen.

(Montage: ZDNet.de)Ein zweiter Fragebogen befasst sich laut WSJ mit Anschuldigungen, Google schöpfe Inhalte von konkurrierenden Websites ab und präsentiere sie auf dem eigenen Angebot. Die EU erkundigt sich darin, ob Google etwa Bilder der Firmen in seine Suchergebnisse übernommen habe. Das Wall Street Journal gehört selbst zur News Corporation, einem der Beschwerdeführer gegen Google.

Weder von der EU-Kommission noch von Google erhielt das WSJ einen Kommentar zu diesen Fragebögen. Google hat nach zwei Fristverlängerungen bis 31. August Zeit, eine offizielle Erklärung zu Vorwürfen des Kartellmissbrauchs abzugeben.

Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager wirft dem Suchmaschinenanbieter offiziell vor, seine „beherrschende Stellung auf den Märkten für allgemeine Internet-Suchdienste im Europäischen Wirtschaftsraum“ zu missbrauchen. „Ziel der Kommission ist es, durch Anwendung der EU-Kartellvorschriften dafür zu sorgen, dass die in Europa tätigen Unternehmen, wo auch immer sie ihren Sitz haben, die Auswahl für die Verbraucher in Europa nicht künstlich einschränken oder Innovation bremsen.“

Die Wettbewerbshüter bemängeln vor allem fünf Punkte: Google platziere erstens den Preisvergleichsdienst auf den eigenen allgemeinen Suchergebnisseiten systematisch an besonders sichtbarer Stelle, unabhängig von der Relevanz. Dieses Verhalten begann 2008. Der Konzern wende zweitens das Sanktionssystem, das er auf der Grundlage bestimmter Parameter auf andere Preisvergleichsdienste anwendet, nicht auf die eigenen Preisvergleichsdienst an, was dazu führen kann, dass sie auf den allgemeinen Suchergebnisseiten von Google auf einem niedrigeren Rang erscheinen. Drittens war Froogle, der erste Preisvergleichsdienst von Google, nicht in den Genuss einer Vorzugsbehandlung gekommen und entwickelte sich schlecht.

Infolge der systematischen Bevorzugung durch Google verzeichneten viertens die beiden Nachfolgedienste, „Google Produktsuche“ und „Google Shopping“, höhere Zuwachsraten, zum Nachteil konkurrierender Preisvergleichsdienste. Und fünftens habe das Verhalten von Google negative Auswirkungen auf Verbraucher und Innovation. Konkurrenten hätten nur einen geringen Anreiz für Innovationen, da sie wüssten, dass der eigene Dienst unabhängig von seiner Qualität weniger sichtbar sein werde als der von Google.

Die EU-Kommission könnte Google zu einer Strafe in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verurteilen. 2014 erzielte der Internetkonzern einen Umsatz von rund 66 Milliarden Dollar. Google kann gegen eine Strafe noch gerichtlich vorgehen. Allerdings dürften die Erfolgsaussichten nicht sonderlich hoch sein. Intel wurde 2009 zu einer Rekordstrafe von 1,09 Milliarden Euro verurteilt und hatte dagegen Berufung eingelegt. Letztendlich wurde das Urteil 2014 aber bestätigt. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass sich die beiden Parteien zuvor einigen.

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