Telefonie-Überwachung der NSA endet im November

Der Geheimdienst entspricht damit den Anforderungen des Freedom Act. Aus "Gründen der Datenintegrität" und aufgrund laufender Zivilprozesse soll technisches Personal aber noch drei Monate Zugang zu den Daten haben, bevor sie endgültig gelöscht werden.

Der US-Geheimdienst Natioan Security Agency (NSA) informiert, dass sein Programm zur Massenspeicherung von Telefonie-Metadaten Ende November 2015 ausläuft. Die mit Berufung auf das Gesetz Patriot Act gesammelten Daten sollen aber noch bis zum Abschluss laufender Rechtsverfahren gespeichert bleiben.

NSA-Auge (Bild: ZDNet.de)Entsprechend dem Anfang Juni vom Senat verabschiedeten USA Freedom Act sollen die Daten vollständig gelöscht werden. Er hatte eine Übergangszeit von 180 Tagen eingeräumt, die am 29. November endet.

Aus „Gründen der Datenintegrität“ und „bis Zivilprozesse rund um das Programm entschieden sind oder die NSA von den zuständigen Gerichten von solchen Verpflichtungen entbunden wurde“ soll technisches Personal der NSA über November hinaus noch drei Monate Zugang zu den Daten haben, die ursprünglich von Telekommunikationsnetzbetreibern wie Verizon stammen. Die NSA sagt, die Daten würden „für keinen anderen Zweck aufgehoben oder eingesehen“.

Das von Edward Snowden aufgedeckte Datenspeicherungsprogramm zeichnete die beteiligten Telefonnummern und den genauen Zeitpunkt von Gesprächen (aber nicht den Inhalt) auf. Es beschränkte sich nicht auf Auslandsgespäche und wurde ohne Gerichtsbeschluss durchgeführt, unter Berufung auf den strittigen Paragraphen 215 des Patriot Act, der eine Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September 2001 war.

Anfang Mai entschied ein Berufungsgericht, die Datensammlung sei illegal. Richter Gerard E. Lynch sah das Programm nicht durch Abschnitt 215 des – zu diesem Zeitpunkt ohnehin auslaufenden – Patriot Act gedeckt. Er gab der Klage der American Civil Liberties Union statt.

Unter dem im Juni verabschiedeten Freedom Act müssen US-Bundesbehörden wie die Geheimdienste eine richterliche Genehmigung einholen, um Telefoniedaten der Netzbetreiber einzusehen. Dazu ist es nötig, einen konkreten Terrorverdächtigen oder eine Gruppe zu benennen, und der resultierende Zugriff auf diese Personen beschränkt.

Das Gesetz schränkt hingegen nicht das NSA-Programm PRISM ein, in dessen Rahmen Daten von Technikfirmen erhoben werden, darunter E-Mail-Dienstleister, Soziale Netze und Sprachdienste. Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act räumt der NSA das Recht ein, ohne Gerichtsbeschluss Zugriff auf E-Mails und Internettelefonate zu erlangen, die ins Ausland führen.

Gegen diese Überwachung wendet sich das Bündnis Reform Government Surveillance, dem neben Datenschützern und Handelsverbänden auch Technikfirmen wie Apple, Google und Microsoft angehören. Es forderte im März ein Ende der Massenüberwachung. Googles Chefjustiziar David Drummond sagte damals: „Wir haben die Verantwortung, die Privatsphäre und Sicherheit der Daten unserer Nutzer zu schützen. Zugleich wollen wir unseren Beitrag leisten, wenn Regierungen Sicherheit für ihre Bevölkerung anstreben. Wir zweifeln nicht daran, dass der Kongress sowohl die nationale Sicherheit wie auch die Privatsphäre schützen kann, während er gleichzeitig einen bedeutenden, konkreten Schritt unternimmt, um das Vertrauen ins Internet wiederherzustellen.“

[mit Material von Corinne Reichert, ZDNet.com]

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Themenseiten: National Security Agency, Telekommunikation, Überwachung

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